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Regierung·vor 2 Std.

Spanischer Richter klagt Ehefrau des Premierministers Begoña Gómez an, beschlagnahmt Reisepass wegen Fluchtgefahr – sie muss sich nun vor einem Geschworenengericht wegen Korruption verantworten

Richter Juan Carlos Peinado schickte Begoña Gómez am Samstag vor ein Geschworenengericht, ordnete die Beschlagnahmung ihres Reisepasses an und verbot ihr die Ausreise aus dem Land, während das Korruptionsverfahren läuft.

Die Auflagen

Richter Peinado eröffnete am 20. Juni 2026 das mündliche Verfahren gegen Begoña Gómez, die Ehefrau von Premierminister Pedro Sánchez. Er verhängte vorsorgliche Maßnahmen, darunter die Beschlagnahmung ihres Reisepasses, das Verbot, das spanische Hoheitsgebiet zu verlassen, und die Auflage, alle 15 Tage persönlich am Madrider Gericht zu erscheinen und zu unterschreiben. Der Beschluss folgt auf eine Anhörung, die am Montag stattfand, wie ein von spanischen Medien, darunter EFE und Europa Press, zitierter Gerichtsbeschluss mitteilt.

Der Fall geht auf Ermittlungen zur Gründung eines Lehrstuhls an der Madrider Universität Complutense zurück, den Gómez mitleitete, und wirft ihr Missbrauch öffentlicher Mittel und Vetternwirtschaft vor. Sie wurde im April offiziell in vier Punkten angeklagt: Einflusshandel, geschäftliche Korruption, Untreue öffentlicher Mittel und Veruntreuung.

Begründung des Richters zur Fluchtgefahr

Peinados schriftliche Begründung führt an, es bestünden „vernünftige Gründe für den Verdacht einer Straftat“ und verweist auf das Risiko, dass die Angeklagte versuchen könnte, sich der Justiz zu entziehen. Die umstrittenste Passage behauptet, dass die Polizeibeamten, die Gómez schützen, selbst eine Flucht ermöglichen könnten.

Es besteht kein Zweifel, dass diese Beamten aus eigener Initiative oder auf Anweisung ihrer Vorgesetzten genau diejenigen sein könnten, die an der Handlung oder den Handlungen mitwirken, die diese Flucht ermöglichen.

Die Bemerkung zog sofort Kritik der Regierung auf sich. Selbst die allgemeinere Argumentation des Richters – dass eine von staatlichen Sicherheitskräften begleitete Person dennoch fliehen könne – wurde von Moncloa-Kreisen als Verfolgungswahn und Besessenheit ohne jeden rechtlichen Sinn bezeichnet.

Politische Gegenreaktion

Verkehrsminister Óscar Puente nannte den Beschluss in den sozialen Medien eine „Schande“ und forderte eine Reaktion der Polizeigewerkschaftsführer. Die PSOE-Organisationssekretärin Rebeca Torró bezeichnete die Maßnahme als „überzogen und unverhältnismäßig“, während die Parteisprecherin Montse Mínguez die Entscheidung als „wahnwitzig und beschämend“ brandmarkte und den Hashtag #YoConBegoña startete. Das Exekutivmitglied Borja Cabezón sagte, die Anordnung „überschreite alle denkbaren und vorstellbaren Grenzen.“

Die konservative Volkspartei hat sich zu Peinados Entscheidung bislang nicht geäußert.

Gegensatz zum Zapatero-Beschluss

In derselben Woche lehnte Richter José Luis Calama einen Antrag auf Beschlagnahmung des Reisepasses des früheren Premierministers José Luis Rodríguez Zapatero in einem separaten Ermittlungsverfahren ab. Calama argumentierte, Zapateros öffentliche Bekanntheit und seine tiefen Wurzeln in Spanien machten es ihm praktisch unmöglich, unterzutauchen oder sich dem Verfahren zu entziehen. Peinados gegenteilige Schlussfolgerung im Fall Gómez hat die Vorwürfe der Inkonsistenz und politischen Motivation verschärft.

Wichtige Daten im Fall Begoña Gómez
  1. Anklage erhoben: Einflusshandel, geschäftliche Korruption, Untreue und Veruntreuung
  2. Vorbereitende Anhörung vor Richter Peinado
  3. Richter eröffnet Verfahren, ordnet Beschlagnahme des Reisepasses und Ausreiseverbot an

Weiterer Rechtsweg

Der Prozess wird vor einem Geschworenengericht stattfinden, einem Verfahren, das Bürger direkt am Urteil beteiligt. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig: Spanische Medien berichten, dass die Anklage von einem höheren Gericht geprüft werden muss. Auch Gómez' Assistentin steht auf der Anklageliste.

Madrid

8 Quellen

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