
15-jähriger Ex-Schüler tötet Schulhausmeisterin in Polen, Gericht ordnet Jugendschutzunterbringung an
Der Angriff ereignete sich am Donnerstagmorgen an einer Grundschule in Leszczydół-Nowiny in Masowien. Am Freitag ordnete ein Gericht die Unterbringung des 15-jährigen Tatverdächtigen in einer Jugendschutzeinrichtung bis zum 8. Januar nächsten Jahres an.
Der Angriff an der Schule
Am Donnerstagmorgen, dem 8. Oktober, griff ein 15-jähriger ehemaliger Schüler drei Beschäftigte der Grundschule in Leszczydół-Nowiny im Powiat Wyszkowski mit einem Messer an. Die Berichte nennen den Tatverdächtigen Wiktor Ś. Unter den Opfern war eine 37-jährige Hausmeisterin (woźna), die sich in kritischem Zustand befand und trotz Wiederbelebung starb; sie hinterlässt zwei Kinder. Auch die Schulleiterin und eine Lehrerin wurden verletzt. Die Lehrerin war nach den Schreien der Hausmeisterin aus einem Klassenzimmer gekommen und hatte gemeinsam mit der Schulleiterin den Jungen festgehalten, als sie versuchten, ihn zu bändigen. Ein Bericht besagt, der Angreifer habe einen Helm mit Kamera getragen, was darauf hindeuten könnte, dass er den Angriff filmen wollte.
Die Gerichtsentscheidung
Am Freitag, dem 9. Oktober, hörte die Familien- und Jugendabteilung des Gerichts in Wyszków den 15-Jährigen an. Michał Pieńkowski, Sprecher des Landgerichts Ostrołęka, sagte, das Gericht habe seine Unterbringung in einer Jugendschutzeinrichtung für drei Monate bis zum 8. Januar nächsten Jahres angeordnet. Eine Polizeimitteilung besagte, die Familien- und Jugendabteilung des Bezirksgerichts Wyszków habe diese Präventivmaßnahme im Zusammenhang mit der Tötung und dem versuchten Tötungsdelikt an zwei Personen verhängt. Das Gericht eröffnete zudem ein Verfahren und ließ Beweise aus einem psychiatrischen Gutachten zu, das klären soll, ob der Geisteszustand des Jungen es zulässt, dass er wie ein Erwachsener für seine Taten zur Verantwortung gezogen wird. Pieńkowski erklärte, was das Gutachten feststellen muss:
Zur Bestimmung des Grades der geistigen Entwicklung und der emotionalen Reife des Minderjährigen wird ein Gutachten erforderlich sein, dem eine psychiatrische Beobachtung vorausgeht.
Ob er als Erwachsener vor Gericht gestellt werden kann
Nach Angaben des Sprechers müsste die Staatsanwaltschaft zunächst im Vorverfahren klären, ob die geistige Entwicklung und die emotionale Reife des Jungen es zulassen, dass er wie ein Erwachsener zur Verantwortung gezogen wird. Sollten die Ermittler einen entsprechenden Antrag stellen, würde das Gericht anschließend entscheiden, ob er für die Tötung als Erwachsener verantwortlich gemacht werden kann. Ein Bericht besagt, dass das Gericht ihn selbst in diesem Fall zu höchstens 25 Jahren Haft verurteilen könnte, während die Strafspanne für Erwachsene bis zu 30 Jahre oder lebenslange Haft reicht.
Eine Welle von Vorfällen an Schulen
Donald Tusk äußerte sich zu dem Fall in einer von einem der Berichte zitierten Erklärung:
Zum ersten Mal haben wir es mit einem jugendlichen Täter zu tun, der zudem einen Helm mit Kamera trug und die Absicht hatte, diese Aktion mit dem Messer zu filmen.
Der Angriff am Donnerstag wurde als ein weiterer solcher Vorfall an einer Schule in Masowien beschrieben. Am Mittwoch griff in Ostrołęka ein 19-Jähriger neun Menschen mit einem Messer an, darunter fünf Schüler, zwei Lehrer und zwei Passanten. Am selben Tag nahm die Polizei in Sierpc einen 17-Jährigen fest, der einen Angriff auf eine Schule plante.
- Schüler
- 5 Personen
- Lehrer
- 2 Personen
- Passanten
- 2 Personen
Wie es weitergeht
Die psychiatrische Beobachtung und das Gutachten werden klären, ob der Junge für die Tötung als Erwachsener zur Verantwortung gezogen werden kann; die Unterbringung in der Jugendschutzeinrichtung läuft bis zum 8. Januar nächsten Jahres. Die Polizei sicherte am Tatort unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft Spuren und Beweismittel und leitete die Unterlagen an das Gericht weiter.

