
Athener Gericht verurteilt zwei Polizisten wegen Vergewaltigung einer 19-Jährigen in der Omonia-Wache und lehnt Freispruchsantrag der Staatsanwaltschaft ab
Das Athener Schwurgericht befand zwei Polizisten der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer 19-jährigen Frau in der Omonia-Polizeiwache im Oktober 2022 für schuldig und überstimmte damit die Empfehlung der Staatsanwaltschaft auf Freispruch.
Urteil gegen die Staatsanwaltschaft
Eine Mehrheit der Richter und Geschworenen des Athener Schwurgerichts verurteilte am 10. Juli 2026 zwei Polizisten wegen Vergewaltigung durch gemeinschaftliches Handeln ohne Einwilligung. Das Urteil widersprach direkt der Staatsanwaltschaft, die argumentiert hatte, dass die Beamten zwar schwere Disziplinarverstöße begangen hätten, die Beweise aber nicht den strafrechtlichen Standard für Vergewaltigung erfüllten. Das Gericht wandelte die ursprüngliche Anklage von Gruppenvergewaltigung in gemeinschaftliche Vergewaltigung ohne Einwilligung um, bevor es den Schuldspruch fällte.
Sie haben schwere Disziplinarverstöße begangen, aber trotz der moralischen Verkommenheit sind die Dinge auf der Ebene der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht klar.
Der Staatsanwalt hatte dem Gericht mitgeteilt, dass ihn die Aussage der Geschädigten, sie habe keiner sexuellen Handlung zugestimmt, nicht überzeugt habe, und verwies auf ihr Verhalten während des Vorfalls und die Tatsache, dass sie trotz eines nahe gelegenen Büros für häusliche Gewalt nicht um Hilfe gerufen habe.
Die Nacht des 11. Oktober 2022
Nach der Aussage der 19-Jährigen sprach sie die Beamten während ihrer Streife im Stadtteil Thiseio an, um nach einem Problem in dem Restaurant zu fragen, in dem sie arbeitete. Sie gaben Unwissenheit vor und schlugen vor, sie solle mit dem diensthabenden Beamten auf der Omonia-Wache sprechen. Dort angekommen, so sagte sie, hätten zwei der Männer sie in den Umkleideraum geführt und vergewaltigt, während einer den Übergriff mit einer in seiner Tasche versteckten Kamera gefilmt habe.
Das Verhalten der Geschädigten ist nicht mit dem einer verängstigten Person vereinbar, die Gewalt erlitten hat. Weder Unbehagen noch Ablehnung traten zutage; sie sagte nicht 'nein', sie zeigte keine Ablehnung.
Die Angeklagten räumten während ihrer Aussage ein, dass es in der Wache zu sexuellen Kontakten gekommen sei. Sie bezeichneten ihre Handlungen als Fehler, bestanden aber darauf, dass alles mit Einwilligung der Frau geschehen sei.
Verurteilung wegen Datenschutzverstoßes
Einer der beiden verurteilten Beamten wurde außerdem einstimmig der Verletzung von Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten für schuldig befunden. Er hatte die Handlungen mit einer in seiner Tasche platzierten Kamera ohne Einwilligung der 19-Jährigen aufgezeichnet. Die Staatsanwaltschaft hatte diese spezifische Anklage unterstützt, während sie den Freispruch in den Vergewaltigungspunkten empfahl.
Dritter Polizist freigesprochen
Der dritte Polizist, dem Beihilfe zur Vergewaltigung vorgeworfen wurde, wurde mit Mehrheitsbeschluss freigesprochen. Das Gericht akzeptierte, dass seine Beteiligung nicht die Schwelle für die strafrechtliche Verantwortlichkeit als Gehilfe erreichte.
Strafmaßverkündung steht aus
Das Gericht vertagte sich nach der Urteilsverkündung und wird am Nachmittag des 10. Juli wieder zusammentreten, um Argumente zu mildernden Umständen anzuhören und die Strafen für die beiden Verurteilten festzulegen. Die Länge ihrer Haftstrafen wird in dieser Sitzung festgesetzt.


