
Griechische Polizei weist Berichte zurück: Tourist habe auf Kreta eine Minderjährige bezahlen wollen
Die griechische Polizei hat Berichte zurückgewiesen, wonach ein Tourist auf Kreta versucht haben soll, für den Zugang zu einer Minderjährigen zu bezahlen. Sie erklärte, dass der Vorfall vielmehr einen betrunkenen Ausländer betraf, der einer erwachsenen Angestellten einen Antrag machte.
Erste Berichte und Behauptungen in sozialen Medien
Ein virales Video und nachfolgende Medienberichte behaupteten, ein ausländischer Tourist habe ein Ausflugsbüro in Agia Pelagia auf Kreta betreten und die Inhaberin gefragt, wie viel Geld sie für ein zehnjähriges Mädchen haben wolle, das vor dem Gebäude saß. Die Berichte legten nahe, der Mann habe der Angestellten Geld für den sexuellen Missbrauch der Minderjährigen angeboten. Das Video verbreitete sich in sozialen Medien und in Fernsehberichten weit und löste öffentliche Empörung aus.
Polizeiliche Ermittlungen und Klarstellung
Die Griechische Polizei gab eine Stellungnahme heraus, in der sie klarstellte, dass die tatsächlichen Ereignisse nach derzeitigen Erkenntnissen nicht den Berichten über einen versuchten entgeltlichen Kontakt mit einer Minderjährigen auf Kreta entsprechen. Demnach habe ein offenbar betrunkener ausländischer Staatsbürger in einem Geschäft eine erwachsene Angestellte angesprochen und um ein Treffen gebeten. Die Angestellte lehnte ab, bekam Angst angesichts des Zustands des Mannes und verständigte die Polizei.
Ergebnisse und nächste Schritte
Die zuständige Dienststelle führte alle vorgeschriebenen Maßnahmen durch. Nach den bisherigen Ermittlungen und dem gesammelten vorläufigen Ermittlungsmaterial gibt es weder einen Bericht über einen Vorfall mit einer Minderjährigen noch eine Anzeige wegen einer Straftat gegen irgendjemanden. Die Angestellte wollte keine Strafanzeige erstatten. Die Griechische Polizei erklärte, sie habe unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung des Vorfalls eingeleitet, um eine vollständige Aufklärung zu gewährleisten. Das gesamte vorläufige Ermittlungsmaterial wird der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.


