
Polen beginnt mit der Übertragung ausländischer gleichgeschlechtlicher Eheurkunden nach neuen Personenstandsregeln
Eine Verordnung von Digitalisierungsminister Krzysztof Gawkowski tritt am 23. August 2026 in Kraft und stellt den Standesämtern neue Vordrucke zur Übertragung ausländischer gleichgeschlechtlicher Eheurkunden zur Verfügung.
Am 23. August 2026 trat in ganz Polen eine Verordnung von Vizepremierminister und Digitalisierungsminister Krzysztof Gawkowski in Kraft. Die ursprünglich am 22. Mai 2026 erlassene Verordnung aktualisiert die Vordrucke für Personenstandsurkunden. Im Rahmen des geänderten Systems können Standesämter landesweit ausländische Eheurkunden gleichgeschlechtlicher Paare bearbeiten und übertragen. Die neuen Vordrucke ersetzen die starren Felder, die zuvor streng als „Angaben zur Frau“ und „Angaben zum Mann“ vorgesehen waren.
Die Reform führt drei verschiedene Vordruckvarianten ein, je nachdem, welche Ehegatten betroffen sind: eine Frau und ein Mann, zwei Frauen oder zwei Männer. Die Behörden passten die polnische elektronische Personenstandssoftware vor der Frist, die drei Monate nach der ursprünglichen Veröffentlichung der Verordnung endete, an diese Formate an. Gawkowski erklärte in den sozialen Medien, dass die Vordrucke an die Standesämter im ganzen Land verteilt wurden.
Neue Eheurkundenvordrucke werden die Übertragung ausländischer gleichgeschlechtlicher Eheurkunden unter voller Achtung der Paare ermöglichen. Dies beendet die administrative Fiktion und Unsicherheit, mit der polnische Familien jahrelang konfrontiert waren. Dies ist das Ende der vorübergehenden Eintragung von Frauen als Männer oder Männern als Frauen in Urkunden.
Justizielle Ursprünge und europäische Gerichtsurteile
Der administrative Wandel folgte auf Gerichtsurteile sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte zuvor entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausländische Personenstandsdokumente übertragen müssen, um das Recht auf Freizügigkeit zu gewährleisten. Im Anschluss an diese Rechtsprechung prüfte das Oberste Verwaltungsgericht Polens Fälle von drei gleichgeschlechtlichen Paaren und entschied zugunsten der Übertragung ihrer ausländischen Eheurkunden in polnische Personenstandsregister.
Diese Urteile verpflichteten die Verwaltungsbeamten, Verfahren für die Eintragung solcher Verbindungen zu schaffen. Das Digitalisierungsministerium erarbeitete daraufhin die aktualisierten Vordruckspezifikationen, um es den Standesbeamten zu ermöglichen, Geschlechtseinträge auszuwählen, ohne dass persönliche Daten mit den etablierten Formularkategorien kollidieren.
- Digitalisierungsministerium erlässt Verordnung zur Aktualisierung der Personenstandsvordrucke
- Verfassungsgerichtshof erklärt die Verordnung einstimmig für verfassungswidrig
- Minister Krzysztof Gawkowski kündigt Auslieferung neuer Vordrucke an Standesämter an
- Verordnung tritt in allen polnischen Standesämtern in Kraft
Verfassungsstreit und politische Opposition
Abgeordnete der parlamentarischen Opposition fochten die Verordnung an, indem sie sie dem Verfassungsgerichtshof vorlegten. Am 26. Juli 2026 erließ der Verfassungsgerichtshof mit einem Richtergremium, dem auch sein Präsident Bogdan Święczkowski angehörte, ein einstimmiges Urteil, das die Ministerialverordnung für verfassungswidrig erklärte. Gegner argumentierten, dass die Änderung von Verwaltungsvordrucken die gesetzlichen Definitionen der Ehe umgehe.
Der Abgeordnete der Partei Recht und Gerechtigkeit und Kandidat für das Amt des Premierministers, Przemysław Czarnek, kritisierte öffentlich die Entscheidung des Ministeriums, die Vordrucke trotz des Urteils vom Juli einzuführen. Czarnek erklärte, dass Verwaltungsverordnungen keine Verfassungsgrundsätze ändern könnten, und kritisierte das Ministerium auch wegen separater Vorfälle mit durchgesickerten medizinischen Daten von 19 Millionen Bürgern.
Die Rechtsstaatlichkeit funktioniert nicht nach dem Prinzip: Verfassung? Egal, wir ändern den Vordruck. Erstens ist der Versuch, auf dem Umweg die rechtlichen Wirkungen gleichgeschlechtlicher Ehen einzuführen, die das polnische Recht nicht vorsieht, illegal. Die polnische Verfassung schützt die Ehe eindeutig als Verbindung von Frau und Mann.
Administrative Umsetzung und rechtlicher Status
Trotz des Streits zwischen der Exekutive und dem Verfassungsgerichtshof bestätigte das Ministerium, dass die Standesämter ab dem 23. August 2026 für die Annahme ausländischer Urkunden ausgestattet sind. Die technischen Aktualisierungen ermöglichen es den Standesbeamten, formelle Auszüge auszustellen, die beide Ehegatten korrekt wiedergeben.
Gawkowski bezeichnete die Politik als administrative Garantie der Würde und Gleichheit vor den staatlichen Institutionen. Das Digitalisierungsministerium erklärte, dass die Änderungen langjährige bürokratische Hürden beseitigen, ohne die zugrundeliegenden materiellen familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ändern.


