
Paris macht Helme und Reflektorkleidung für E-Scooter-Fahrer zur Pflicht – nach 79 Verkehrstoten im Jahr 2025
Die Pariser Polizei hat ab dem 7. August 2026 Helme und reflektierende Kleidung für E-Scooter- und Hoverboard-Fahrer zur Pflicht gemacht, nachdem in Frankreich im Jahr 2025 79 ungeschützte Verkehrsteilnehmer starben – ein Anstieg gegenüber 45 im Vorjahr.
Neue Regeln treten in Kraft
Die Pariser Polizeipräfektur gab am Samstag, dem 8. August 2026, bekannt, dass Helme und hochsichtbare reflektierende Kleidung nun für alle Nutzer von Elektrorollern, Gyropoden, Hoverboards, Einrädern und ähnlichen motorisierten Personenbeförderungsmitteln auf öffentlichen Straßen in Paris und den inneren Vororten Pflicht sind. Zu den betroffenen inneren Vororten gehören die Départements Hauts-de-Seine (92), Seine-Saint-Denis (93) und Val-de-Marne (94). Die Regeln traten am Freitag, dem 7. August, mit der Veröffentlichung der präfektoralen Anordnung in Kraft und gelten zu jeder Tages- und Nachtzeit auf allen öffentlichen Straßen.
Fahrer, die ohne Helm erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von 135 € rechnen, während diejenigen ohne Warnweste oder reflektierende Ausrüstung mit einem Bußgeld von 35 € belegt werden. Die Präfektur erklärte, die Maßnahmen seien eine Reaktion auf einen deutlichen Anstieg von Körperverletzungen bei Unfällen mit diesen Geräten, bei denen ein erheblicher Teil schwere oder tödliche Kopfverletzungen verursache. Die Anordnung stellt fest, dass die Koexistenz mit anderen Verkehrsteilnehmern die Kollisions- und Sturzrisiken vervielfache und dass die Fahrer aufgrund des Fehlens einer Fahrzeugkarosserie, der erreichten Geschwindigkeiten und der schlechten Sicht, insbesondere bei Nacht, besonders gefährdet seien.
Steigende Opferzahlen
Laut Daten des Observatoire national interministériel de la sécurité routière, die von der Polizeipräfektur in ihrer Anordnung zitiert wurden, ist der Anteil ungeschützter Verkehrsteilnehmer, insbesondere Nutzer motorisierter Personenbeförderungsmittel, unter den Getöteten oder Schwerverletzten stark gestiegen. Im Jahr 2025 starben 79 Nutzer dieser Geräte, 34 mehr als die 45 im Vorjahr. Etwa 1.100 E-Scooter-Nutzer wurden 2025 schwer verletzt, ein Anstieg von 33 % gegenüber 2024.
- Paris stimmt für ein Verbot von Leih-E-Scootern aus Sicherheitsgründen
- Madrid verbietet Leih-E-Scooter
- Brüssel kündigt Verbot von Leih-E-Scootern an
- Helm- und Reflektorpflicht tritt in Paris und den inneren Vororten in Kraft
- Pariser Polizeipräfektur verkündet öffentlich die neuen Regeln
- Départements Nord und Manche führen ähnliche Helmpflicht ein
- 2024
- 45 Todesfälle
- 2025
- 79 Todesfälle
Leihroller bereits verschwunden
Leih-E-Scooter verschwanden 2023 von den Pariser Straßen, als die Stadt aus Sicherheitsgründen für ein Verbot stimmte. Privat besessene Geräte werden jedoch weiterhin in der Hauptstadt genutzt. Auch andere europäische Städte haben die Vorschriften für die Zweiräder verschärft. Madrid verbot Leih-E-Scooter 2024, und Brüssel kündigte im Juni 2026 an, denselben Weg einzuschlagen.
Flickenteppich lokaler Regeln
Mehrere französische Départements haben Helme und reflektierende Kleidung für Nutzer motorisierter Personenbeförderungsmittel bereits zur Pflicht gemacht, darunter Seine-et-Marne, Alpes-Maritimes, Vaucluse und Yonne. Die Départements Nord und Manche planen, am 1. September 2026 ähnliche Anforderungen einzuführen. In Manche, wo ein Viertel der Verkehrstoten nun Nutzer sogenannter weicher Mobilität sind, führte Präfekt Marc Chappuis die Regelungen ein, um die manchmal dramatischen Folgen von Unfällen zu verringern.
Nach dem geltenden französischen Code de la route sind Helme nur für Radfahrer unter 12 Jahren und für motorisierte Personenbeförderungsmittel nur außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht. Marie-Pierre Vedrenne, beigeordnete Ministerin für Staatsbürgerschaft, erklärte am Freitag gegenüber Le Figaro, sie habe die Sécurité routière gebeten, an einem Projekt zur Harmonisierung der Helmpflicht auf nationaler Ebene zu arbeiten. Ihr Büro erklärte, Ziel sei es, die Helmpflicht für E-Scooter und Radfahrer unter allen Umständen und im gesamten Staatsgebiet auszuweiten, und wies darauf hin, dass die Ausrüstungspflicht auf der Grundlage des Risikos festgelegt werde, einschließlich Geschwindigkeitsunterschieden, der Anwesenheit von Schwerlastfahrzeugen und der Straßenoberflächenbeschaffenheit.


