
Ungarn begrenzt Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre – Viktor Orbán für immer von der Rückkehr an die Macht ausgeschlossen
Das ungarische Parlament hat am Montag beschlossen, die Amtszeit künftiger Ministerpräsidenten auf zwei Wahlperioden zu begrenzen. Diese Reform schließt Viktor Orbán nach seinen 20 Jahren im Amt aus und erfüllt ein zentrales Wahlversprechen des neuen Premiers Péter Magyar.
Ein weitreichender Verfassungswandel
Das ungarische Parlament hat am Montag eine Verfassungsänderung verabschiedet, die die Amtszeit eines Ministerpräsidenten auf maximal zwei vierjährige Mandate begrenzt. Die Abstimmung, die mit 135 zu 50 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen wurde, ging auf die Initiative der regierenden Tisza-Partei von Péter Magyar zurück und bedarf nur noch der Unterschrift von Staatspräsident Tamás Sulyok, um in Kraft zu treten. Die Maßnahme gilt rückwirkend für alle seit dem 2. Mai 1990 ausgeübten Amtszeiten, was bedeutet, dass Viktor Orbán, der insgesamt 20 Jahre lang in fünf Amtsperioden regierte, das Amt nie wieder bekleiden kann.
Das Orbán-Gesetz wurde soeben verabschiedet. Das war das dringendste Anliegen. Wenn man mich braucht, bin ich da.
Magyar erfüllt sein zentrales Versprechen
Im Wahlkampf im April hatte Magyar wiederholt versprochen, eine dauerhafte Machtkonzentration zu verhindern. Seine Tisza-Partei errang am 12. April eine Zweidrittel-Supermehrheit, die ihr die Möglichkeit gab, die Verfassung ohne Referendum zu ändern. Magyar selbst trat sein Amt im Mai an und kann nun selbst nur noch bis 2034 regieren, selbst wenn er die nächsten beiden Wahlen gewinnen sollte.
- Tisza gewinnt Parlamentswahl mit Zweidrittel-Supermehrheit
- Péter Magyar als Premierminister vereidigt
- Parlament verabschiedet Verfassungsänderung zur Begrenzung der Amtszeit des Premiers auf zwei Perioden
Die Reform wurde von zwei Tisza-Abgeordneten als Einzelinitiative eingebracht – ein beschleunigtes Verfahren, das Orbáns Fidesz in der Opposition jahrelang selbst genutzt hatte. Die Fidesz-Abgeordneten stimmten gegen die Änderung, und Balázs Orbán, der politische Direktor des früheren Ministerpräsidenten, warf Magyar vor, „politische Macht zu nutzen, um einen politischen Gegner vom demokratischen Wettbewerb auszuschließen.“
Er nutzt politische Macht, um einen politischen Gegner vom demokratischen Wettbewerb auszuschließen.
Abbau des Orbán’schen Apparats
Die Verfassungsänderung hob auch die verfassungsrechtliche Grundlage des Amtes zum Schutz der Souveränität auf, das 2023 zur Überwachung „unzulässiger politischer Einflussnahme“ durch ausländische Interessen geschaffen worden war. Kritiker hatten die Behörde lange als Instrument zur Einschüchterung von NGOs und Oppositionsgruppen betrachtet. Darüber hinaus wurde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, die sogenannten öffentlichen Stiftungen KEKVA wieder der direkten staatlichen Kontrolle zu unterstellen. In diese Stiftungen hatte die vorherige Regierung Vermögenswerte sowie die Leitung von Universitäten und Kultureinrichtungen überführt; sie waren oft mit Fidesz-Gefolgsleuten besetzt worden.
- Ja
- 135
- Nein
- 50
- Enthaltungen
- 6
Blick auf EU-Gelder
Transparency International hat Ungarn vier Jahre in Folge als das korrupteste EU-Mitglied eingestuft. Brüssel hatte Milliarden Euro wegen Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit zurückgehalten, doch vergangenen Monat erklärte sich die Europäische Kommission bereit, 16,4 Milliarden Euro freizugeben, sofern Budapest ein Paket von Anti-Korruptionsreformen verabschiedet. Die derzeit im Parlament behandelten Maßnahmen sind teilweise darauf ausgelegt, diese Bedingungen zu erfüllen.
Ungarn wurde vier Jahre in Folge als das korrupteste Land der Europäischen Union bezeichnet.
Ein parlamentarisches System mit präsidialem Einschlag
Obwohl Amtszeitbegrenzungen in Präsidialsystemen üblich sind, sind sie in parlamentarischen Demokratien selten, wo die Wähler Parteien wählen und nicht direkt einen Regierungschef. Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass die rückwirkende Anwendung faktisch eine einzelne Person ins Visier nehme und die Freiheit des Parlaments einschränke, den Kandidaten zu wählen, den es für am geeignetsten hält. Künftige Regierungen mit einer Zweidrittelmehrheit könnten die Änderung theoretisch rückgängig machen, aber vorerst ist Orbáns Rückkehr versperrt.

