
Polens Kinderbeauftragte erstattet Strafanzeigen wegen Online-Drohungen und Hassrede
Monika Horna-Cieślak reichte zwei Strafanzeigen ein – wegen Drohungen mit Körperverletzung auf Instagram und rassistischer Online-Verleumdung. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Polizeischutz.
Drohungen gegen die Ombudsfrau auf Instagram
Polens Beauftragte für Kinderrechte, Monika Horna-Cieślak, hat zwei Strafanzeigen wegen Drohungen und ehrverletzender Inhalte gegen sie und ihre Behörde eingereicht. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Warschau, Staatsanwalt Piotr Antoni Skiba, bestätigte die Anzeigen am 1. Oktober 2026. Die erste Anzeige beschreibt eine Reihe vulgärer Beleidigungen und direkter Ankündigungen körperlicher Übergriffe, die Horna-Cieślak und Mitarbeitern des Büros der Beauftragten für Kinderrechte über die Social-Media-Anwendung Instagram zugesandt wurden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft handelt es sich um Versuche, durch Gewalt oder widerrechtliche Drohung einen Amtsträger oder Personen, die ihm Beistand leisten, zur Vornahme oder Unterlassung dienstlicher Rechtshandlungen zu nötigen. Die Anzeige umfasst zudem den Straftatbestand der Beleidigung eines Amtsträgers während der Ausübung seiner gesetzlichen Pflichten. Angesichts der in der Anzeige geschilderten persönlichen Gefährdung ersuchte die Staatsanwaltschaft umgehend die regionalen Polizeikommandanten, Schutzmaßnahmen für die Ombudsfrau und ihre Mitarbeiter zu prüfen.
Im Zusammenhang mit dem Inhalt der Anzeige und dem darin formulierten Antrag hat sich die Staatsanwaltschaft an den Polizeikommandanten von Warschau gewandt, um die Anwendung von Schutzmaßnahmen für die Geschädigten zu prüfen.
Online-Hassrede und Wechsel der Zuständigkeit
Die zweite von der Ombudsfrau eingereichte Anzeige betrifft die Beleidigung eines Amtsträgers und Rassismus in einer Online-Publikation. Im Mittelpunkt steht ein digitaler Beitrag auf der Website Gazeta Warszawska in einem Abschnitt mit dem Titel „Jüdische Besatzung“. Die Veröffentlichung war mit einer einem Abgeordneten zugeschriebenen Aussage betitelt: „Poseł M. Kowalski: Pani M. Horna-Cieślak sprzeniewierzyła się przede wszystkim dobru dziecka“. Eine erste Prüfung durch die Staatsanwaltschaft ergab, dass die Website Inhalte beherbergte, die systematisch zu ethnischem Hass aufstachelten und Bevölkerungsgruppen nichtpolnischer Herkunft beleidigten. Beide Anzeigen wurden ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Warschau-Śródmieście erstattet. Da es sich um mutmaßlich vorurteilsmotivierte Straftaten handelt, wurden sie förmlich an die Staatsanwaltschaft Warschau-Ursynów abgegeben, die die spezialisierte örtliche Zuständigkeit für Hasskriminalität innehat.
Eine erste Analyse des Inhalts der genannten Website führt zu dem Schluss, dass die Seite Inhalte enthält, die Hass schüren und Bevölkerungsgruppen nichtpolnischer Nationalität beleidigen.
Gegenanzeigen wegen des Einsatzes in Białołęka
Diese Anzeigen folgen auf eine separate Strafanzeige, die in der letzten Septemberwoche 2026 gegen Horna-Cieślak selbst bei der Nationalen Staatsanwaltschaft eingereicht wurde. Diese Anzeige wirft Amtsmissbrauch und falsche Anschuldigungen im Zusammenhang mit einem Vorfall mit einer Familie im Warschauer Stadtbezirk Białołęka vor, wie das Nachrichtenportal Zero.pl berichtete. Horna-Cieślak schilderte, sie habe beobachtet, wie eine Mutter ein Kind in der Öffentlichkeit körperlich ruckartig zog, und sei eingeschritten, woraufhin die Mutter sie verbal beschimpft habe. Die Ombudsfrau meldete die Konfrontation anschließend bei der örtlichen Polizei und leitete ein Eingreifen vor einem Familiengericht ein mit dem Argument, die Kinder sollten der elterlichen Obhut entzogen werden. Die Polizeiermittler kamen später zu dem Schluss, dass keine rechtlichen Gründe für eine Kindeswegnahme vorlagen. Das Familiengericht ordnete die Rückführung der Kinder zu ihren Eltern an und merkte an, dass Horna-Cieślak Handlungen begangen haben könnte, die Merkmale institutioneller Gewalt tragen.
- Bei der Nationalen Staatsanwaltschaft wird eine Anzeige eingereicht, die Horna-Cieślak Amtsmissbrauch vorwirft.
- Horna-Cieślak erstattet zwei Strafanzeigen wegen Instagram-Drohungen und Hassrede.
- Die Warschauer Staatsanwaltschaft leitet die Hasskriminalitätsfälle an Warschau-Ursynów weiter und beantragt Polizeischutz.
- Der Fall gegen Horna-Cieślak wird der Staatsanwaltschaft Stettin zugewiesen.
Ermittlungszuständigkeiten in zwei Gerichtsbezirken
Die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Horna-Cieślak wurde von der Nationalen Staatsanwaltschaft zur förmlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft Stettin übergeben. Gleichzeitig ist die Staatsanwaltschaft Warschau-Ursynów mit der Untersuchung der auf Instagram übermittelten strafbaren Drohungen und der rassistischen Veröffentlichung auf Gazeta Warszawska befasst. Die Warschauer Staatsanwälte warten auf Entscheidungen des Polizeikommandanten von Warschau über die Bereitstellung amtlicher Personenschutzmaßnahmen für die betroffenen Mitarbeiter der Ombudsfrau. Die parallel laufenden Verfahren verteilen die Streitigkeiten auf zwei getrennte Regionen des polnischen Justizsystems. Horna-Cieślak ist in Warschau nun in der Rolle einer anzeigenden Geschädigten, während sie in dem in Stettin geführten Verfahren als beschuldigte Amtsträgerin geprüft wird.

