Regierung · Warschau

Obergrenzen für Notargebühren in Polen steigen ab dem 5. November – Testamente nun bis 200 zł

Höhere Höchstgebühren für Notare gelten in Polen seit Donnerstag, dem 5. November 2026. Für ein Testament liegt die Obergrenze nun bei 200 zł statt bei 50 zł – Grundlage ist eine Verordnung des Justizministers vom 13. Oktober.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von TVP Info, rmf24.pl, forsal.pl und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).

Kurz gefasst

Warschau · Polen
Wie es dazu kam
  1. 13.10.Verordnung des Justizministers vom 13. Oktober hebt die Höchstgebühren für Notare an
  2. 21.10.Verordnung im Dziennik Ustaw veröffentlicht
  3. 5.11.Neue Höchstgebühren für Notare treten in Kraft

Was sich am 5. November geändert hat

Die Höchstgebühren, die Notare in Polen berechnen dürfen, sind am Donnerstag, dem 5. November 2026, gestiegen – auf Grundlage einer Verordnung des Justizministers vom 13. Oktober. Die Verordnung wurde am 21. Oktober im Dziennik Ustaw veröffentlicht, die neuen Obergrenzen gelten ab dem 5. November. Die Sätze waren seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst worden; die Änderung ist die erste dieser Größenordnung seit 2004. Die Beträge sind Höchstgrenzen, keine Festpreise: Notar und Mandant vereinbaren die endgültige Höhe, die auch niedriger ausfallen kann. Die Erhöhungen betreffen einfache, häufig nachgefragte Leistungen ebenso wie aufwendige Vorgänge rund um Immobilien, Gesellschaftsangelegenheiten und Erbschaften; in einigen Fällen steigt die Obergrenze auf das Dreifache.

Testamente, Vollmachten und Erbschaftsurkunden

Für die Errichtung eines einfachen Testaments gilt nun eine Obergrenze von 200 zł statt 50 zł. Ein Testament mit einem gewöhnlichen Vermächtnis, einer Auflage oder dem Ausschluss vom Pflichtteilsrecht kann bis zu 300 zł kosten, bisher 150 zł; ein Testament mit einem Vindikationsvermächtnis ist auf 400 zł statt bisher 200 zł begrenzt. Der Widerruf eines Testaments kann bis zu 50 zł statt 30 zł kosten. Eine Vollmacht für eine einzelne Handlung ist auf 100 zł statt 30 zł begrenzt, eine Vollmacht für mehrere Handlungen auf 200 zł statt 100 zł.

Neue Höchstgebühren für die Errichtung eines Testamentszł
Einfaches Testament
200 zł
Gewöhnliches Vermächtnis, Auflage oder Pflichtteilsausschluss
300 zł
Vindikationsvermächtnis
400 zł

Daten aus dem Artikeltext

Bei den Erbschaftsurkunden gilt dasselbe Muster. Die Obergrenze für eine Erbschaftsbescheinigung steigt von 50 zł auf 200 zł, für ein Europäisches Nachlasszeugnis von 400 zł auf 600 zł.

Immobilienwerte und neue Gebührentatbestände

Die an den Wert des Geschäfts geknüpften Gebühren behalten ihre Struktur, doch die oberste Schwelle ist nun zweigeteilt. Über 2 Millionen zł bleibt es bei höchstens 6.770 zł zuzüglich 0,25 % des über 2 Millionen zł hinausgehenden Betrags. Eine neue Stufe über 5 Millionen zł sieht 14.270 zł zuzüglich 0,15 % des darüber hinausgehenden Betrags vor. Der Zuschlag für den Mehrwert ist bei der Schwelle von 2 Millionen zł weiterhin auf 10.000 zł begrenzt (7.500 zł in Steuergruppe I), bei der Stufe von 5 Millionen zł auf 25.000 zł (15.000 zł in Steuergruppe I). Ein neuer Tatbestand setzt für einen Antrag auf Eintragung ins Grundbuch eine Obergrenze von 300 zł fest, und für Handlungen, die in der Verordnung nicht aufgeführt sind, steigt der Höchstbetrag von 200 zł auf 400 zł.

Warum die Obergrenzen angehoben wurden

Das Justizministerium verwies auf die Kostensteigerungen seit der Festsetzung der Sätze und nannte dabei die Preise für Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Arbeit, Energie, Mieten für Räumlichkeiten und IT-Dienstleistungen. Zudem führte es die organisatorischen und öffentlich-rechtlichen Pflichten der Notare an sowie die wachsende Komplexität und den Zeitaufwand notarieller Vorgänge. Die bisherigen Obergrenzen stammten aus einer Verordnung von 2004; die seitdem eingetretenen sozioökonomischen Veränderungen hätten sie für die Arbeit der Notare unpassend gemacht, so das Ministerium.

Was die Taksa ist

Die Taksa ist ein amtliches Gebührenverzeichnis, das die Obergrenze der Notargebühren festlegt; sie wird vom Justizminister erlassen, anders als der ältere Tarif der Ersten Republik, den die Woiwodschaften festsetzten. Viele notarielle Vorgänge müssen in notarieller Form erfolgen, etwa der Kauf einer Wohnung oder der Abschluss eines Ehevertrags – der Staat entscheidet also, dass ein Notar nötig ist, und übernimmt Verantwortung für das, was der Mandant zahlt. Innerhalb der Obergrenzen wird die tatsächliche Gebühr zwischen Notar und Mandant vereinbart. Da die Sätze mehr als 20 Jahre lang nicht indexiert wurden, arbeiteten die Notare mit Gebühren, die vor diesem Zeitpunkt festgelegt worden waren.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.

Pollar unterstützen