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Regierung·vor 2 Std.

Spanischer Richter eröffnet neue Front im Fall Begoña Gómez und prüft EU-Mittelverträge auf Rechtsbeugung und Betrug

Richter Juan Carlos Peinado hat einen neuen Ermittlungsstrang vom Hauptverfahren gegen die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten abgetrennt, der sich auf mutmaßliche Rechtsbeugung und Betrug im Zusammenhang mit einem aus EU-Mitteln finanzierten Vertrag konzentriert.

Eine sich ausweitende Untersuchung

Die Untersuchung gegen Begoña Gómez, Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, hat sich erneut ausgeweitet. Richter Juan Carlos Peinado, der bereits ein umfangreiches Verfahren gegen sie wegen Einflussnahme, Wirtschaftskorruption, Untreue und Veruntreuung führt, erklärte sich am späten Donnerstag bereit, ein separates Verfahren (pieza separada) zu eröffnen, das zwei weitere mutmaßliche Straftaten zum Ziel hat: Rechtsbeugung (prevaricación) und Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union.

Die neue Front geht auf einen Vertrag zurück, der von der öffentlichen Gesellschaft Red.es an ein Joint Venture vergeben wurde, das von Innova Next und der Business School Escuela de Negocios The Valley gebildet wird. Dieses Joint Venture ist mit dem Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés verbunden, der bereits im weiteren Verfahren gegen Begoña Gómez unter Verdacht steht. Die Europäische Staatsanwaltschaft hatte den Vertrag geprüft, hat die Angelegenheit nun aber an das nationale Gericht zurückgegeben, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, dass EU-Mittel nicht direkt betroffen waren, wie aus einer von laSexta eingesehenen Gerichtsverfügung hervorgeht.

Was die UCO fand

Peinado handelte, nachdem er einen Bericht der Zentralen Operativen Einheit (UCO) der Guardia Civil erhalten hatte, der ihm von der Europäischen Staatsanwaltschaft am 8. Juni übermittelt worden war. Der Bericht untersucht elektronische Kommunikation von Office-365-Konten, die 13 Personen gehören, die mit einer Ausschreibung von Red.es für das Programm Acelera Pyme in Verbindung stehen, das Beratungs- und Unterstützungsdienste für kleine Unternehmen bereitstellt.

Die Erkenntnisse der UCO deuten laut El Mundo darauf hin, dass die mit der Vergabe befassten Beamten angeblich verschwiegen haben, dass das Angebot von Barrabés eines der zwingenden Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllte. Die Europäische Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass das Verhalten als Rechtsbeugung – das wissentliche Erlassen einer rechtswidrigen Verwaltungsentscheidung – und als Straftat gegen den EU-Haushalt gewertet werden könnte.

Nach einer rechtlichen Anfechtung ordnete die spanische Audiencia Nacional an, dass der Fall an das Madrider Gericht, an dem Peinado sitzt, zurückgegeben werden sollte, anstatt bei der europäischen Behörde zu verbleiben. Der Richter hat nun ein separates Verfahren für diese Fakten geschaffen und die spanische Fiscalía (Staatsanwaltschaft) aufgefordert, über die rechtliche Einordnung zu berichten.

Das Hauptverfahren läuft weiter

Diese Entwicklung ändert nichts am Kernverfahren gegen Begoña Gómez. Dieses Verfahren, das seit Monaten läuft, befindet sich an einem verfahrenstechnischen Wendepunkt. Der Richter hielt am Montag eine vorläufige Anhörung (vistilla preliminar) ab, ein Schritt, der erforderlich ist, bevor Gómez vor ein Geschworenengericht gestellt werden kann. Peinado hatte ihr bereits vor zwei Monaten Einflussnahme, Korruption im Geschäftsverkehr, Untreue und Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen.

Er muss nun entscheiden, ob er Sicherungsmaßnahmen verhängen und dann die Eröffnung einer mündlichen Verhandlung anordnen soll. Das neu eröffnete Verfahren ist formal getrennt, was bedeutet, dass es parallel, aber auf eigener Spur untersucht wird.

EU-Dimension und nächste Schritte

Die Beteiligung von EU-Mitteln erhöht die politische Brisanz. Der fragliche Vertrag wurde zumindest teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert, und der mutmaßliche Verstoß wird in Gerichtsdokumenten sowohl als Verstoß gegen das nationale Verwaltungsrecht als auch als potenzieller Betrug gegen die finanziellen Interessen der Union beschrieben.

Peinado hat die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme zur Typizität der Fakten gebeten – ein üblicher Schritt, um zu bestätigen, ob das mutmaßliche Verhalten den Definitionen der von ihm nun geprüften Straftaten entspricht. Im separaten Verfahren wurden noch keine neuen Vorladungen oder Anklagen bekannt gegeben.

Wichtige Daten im neuen separaten Verfahren
  1. Die Europäische Staatsanwaltschaft informiert Richter Peinado über von der UCO festgestellte Unregelmäßigkeiten.
  2. Vorläufige Anhörung im Hauptverfahren gegen Gómez, ein Schritt in Richtung ihrer Überstellung vor ein Geschworenengericht.
  3. Peinado eröffnet ein separates Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und EU-Finanzbetrug.
Madrid

6 Quellen

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