
Verteidigung von Alberto Stasi kündigt neue Beweise außerhalb der Akten von 2007 an
Die Anwälte von Alberto Stasi erklärten, neue Erkenntnisse außerhalb der ursprünglichen Ermittlungen von 2007 seien bereit, während Experten über nicht offengelegte DNA-Tests am Fahrrad streiten.
Verteidigung kündigt neue Beweise an
Das Verteidigerteam von Alberto Stasi hat neues Material zusammengetragen, um seine rechtskräftige Verurteilung wegen des Mordes an Chiara Poggi im Jahr 2007 anzufechten. Anwältin Giada Boccellari bestätigte die neuen Erkenntnisse in der La7-Morgensendung Omnibus während eines Gesprächs mit dem Journalisten Carmelo Schininà. Der 43-jährige Stasi verbüßt eine 16-jährige Haftstrafe nach dem Tod von Poggi am 13. August 2007 im Elternhaus der Familie in Garlasco. Die Staatsanwaltschaft in Pavia hat den Fall kürzlich wieder aufgenommen und Andrea Sempio, einen Bekannten des Bruders des Opfers, formell unter Ermittlung gestellt. Boccellari erklärte, die Verteidigung verfüge über mehrere neue Erkenntnisse, die nicht aus den ursprünglichen Ermittlungen vor neunzehn Jahren stammten.
Was ich mit Sicherheit sagen kann, ist, dass die Verteidigung heute über weitere Elemente verfügt, von denen eines nach meiner Einschätzung für besonderes Aufsehen sorgen wird, das aber nicht die Ermittlungen von 2007 betrifft.
Umstrittene DNA-Befunde an Fahrradpedalen
Der Ankündigung der Verteidigung gingen Enthüllungen über forensische Gentests voraus, die während der ursprünglichen Mordermittlungen an Stasis burgunderrotem Fahrrad durchgeführt wurden. Erste Laboranalysen hatten das Vorhandensein von Poggis genetischem Material an den Fahrradpedalen ergeben, was einen zentralen Teil der Anklage bildete. Zwei spätere forensische Tests lieferten jedoch an denselben Komponenten vollständig negative Ergebnisse für die DNA des Opfers. Das Verteidigerteam von Stasi behauptet, die Ermittler hätten ihnen diese negativen Testergebnisse während des ursprünglichen Verfahrens nie mitgeteilt. Die Rechtsvertreter halten daran fest, dass die Zurückhaltung dieser Befunde die Verteidigung daran gehindert habe, ergänzende Analysen zu beantragen oder die biologischen Beweise im Jahr 2007 anzufechten.
- Chiara Poggi wird im Elternhaus der Familie in Garlasco getötet
- Forensische Tests an Alberto Stasis Fahrradpedalen ergeben nach einem ersten positiven Befund zwei negative Ergebnisse
- Verteidigungsanwältin Giada Boccellari kündigt neues entlastendes Material außerhalb der Ermittlungen von 2007 an
Gutachter streiten über Offenlegung
Die Offenlegung der negativen Testergebnisse führte zu öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen technischen Beratern, die am ursprünglichen Verfahren beteiligt waren. Der Genetiker Marzio Capra, der mit dem Anwaltsteam der Familie Poggi zusammenarbeitete, erklärte in der Fernsehsendung Quarto Grado, er habe den offiziellen Bericht am 24. unterzeichnet, nachdem er die Befunde geprüft habe. Capra behauptete, forensische Spezialisten der Carabinieri-RIS-Abteilung hätten die Gutachter von Stasi, Avato und Fabbri, damals bei einem technischen Treffen informiert. Der ehemalige Verteidigungsberater Avato wies Capras Darstellung zurück und erklärte, das Verteidigerteam habe weder die Elektropherogramme noch irgendeine mündliche Bestätigung der negativen Tests erhalten.
Wir wurden weder informiert noch wurden uns die Elektropherogramme zur Diskussion vorgelegt. Eine Mitteilung war fällig, aber uns wurde nichts gegeben.
Verfahrensvoraussetzungen für eine Wiederaufnahme
Ehemalige technische Berater aus dem Verteidigerteam von Stasi bereiten nun Verleumdungsklagen gegen Capra wegen seiner Aussagen zu den Benachrichtigungen vor. Gleichzeitig hängt die Möglichkeit eines formellen Antrags auf Wiederaufnahme von Stasis Verurteilung vom Fortgang der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Pavia gegen Sempio ab. Der Strafverteidiger Daniele Bocciolini erklärte in einem Interview mit Fanpage, Stasis Anwälte hätten noch keinen formellen Wiederaufnahmeantrag beim Berufungsgericht eingereicht. Bocciolini wies darauf hin, dass das italienische Recht keine Frist für die Einreichung eines Wiederaufnahmeantrags vorsieht, riet jedoch, dass die Verteidigung vorher alle Beweisdaten beschaffen sollte, da ein günstiges Urteil nie garantiert sei.


