
Rechtsextreme Aktivistin nach Auslieferung in Männergefängnis verlegt, trotz rechtlicher Geschlechtsänderung
Marla-Svenja Liebich (55) wurde am Mittwoch aus Tschechien ausgeliefert und zunächst in eine Frauenanstalt in Chemnitz eingewiesen, bevor die Gefängnisleitung sie noch am selben Tag aus Sicherheitsgründen für die weiblichen Insassen in ein Männergefängnis verlegte.
Vom Frauen- ins Männergefängnis
Am 15. Juli, wenige Stunden nach ihrer Auslieferung aus Tschechien, wurde Marla-Svenja Liebich in das Frauengefängnis in Chemnitz (Sachsen) gebracht. Noch am selben Tag entschied die Gefängnisleitung, sie in die Männerhaftanstalt Zeithain zu verlegen. Das sächsische Justizministerium erklärte, die Entscheidung sei nach einem Gespräch mit Liebich und einer ärztlichen Untersuchung in Abstimmung mit Experten getroffen worden. Das Ministerium betonte, dass die Sicherheit der weiblichen Insassen ein entscheidender Faktor gewesen sei. Justizministerin Constanze Geiert war an der Entscheidung nicht beteiligt.
Es ist gut, dass die Haftanstalt schnell Klarheit geschaffen hat und sich nicht auf ein Theater eingelassen hat.
Eine umstrittene Geschlechtsänderung
Die 55-jährige Liebich ist seit Jahrzehnten eine prominente Figur der rechtsextremen Szene in Ostdeutschland. 2023 wurde sie wegen Volksverhetzung, übler Nachrede, Hausfriedensbruchs und Beleidigung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Nachdem am 1. November 2024 das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war, das es Personen erlaubt, ihr rechtliches Geschlecht durch einfache Erklärung zu ändern, ließ sich Liebich Ende 2024 als weiblich eintragen. Der Schritt wurde weithin als Provokation angesehen: Liebich ist offen feindselig gegenüber LGBT-Rechten eingestellt und hatte 2022 eine Pride-Parade gestört, wobei sie die Teilnehmer als „Schmarotzer der Gesellschaft“ bezeichnete. Kritiker behaupten, die Geschlechtsänderung sei ein taktischer Versuch gewesen, die Gefängniszuweisung zu beeinflussen oder das neue Gesetz zu diskreditieren.
Flucht und Auslieferung
Liebich sollte ihre Haftstrafe im August 2025 im Chemnitzer Frauengefängnis antreten, erschien jedoch nie. Sie floh nach Tschechien, wo sie Hunderte von Nachrichten in sozialen Medien veröffentlichte und die Behörden verhöhnte. Die tschechische Polizei nahm sie Anfang April 2026 in einer Stadt nahe der deutschen Grenze fest. Bei einer Anhörung zur Auslieferung im Mai argumentierte sie, dass die Überstellung in ein deutsches Männergefängnis ihr Leben gefährden würde, doch die tschechischen Gerichte wiesen ihre Einwände zurück. Am 15. Juli wurde sie an die deutschen Behörden übergeben. Bei der Festnahme trug sie Männerkleidung und hatte einen kahl rasierten Kopf, wie deutsche Medien berichteten.
- Zu 18 Monaten Haft wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und anderer Straftaten verurteilt.
- Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft und erlaubt die Änderung des Geschlechtseintrags durch Erklärung.
- Liebich ändert ihr rechtliches Geschlecht von männlich zu weiblich.
- Tritt Haft im Chemnitzer Frauengefängnis nicht an und flieht nach Tschechien.
- Von tschechischer Polizei nahe der deutschen Grenze festgenommen.
- An Deutschland ausgeliefert; zunächst in Chemnitzer Frauengefängnis eingewiesen, dann noch am selben Tag in Männerhaftanstalt Zeithain verlegt.
Rechtsgrundlage für die Verlegung
Nach dem sächsischen Strafvollzugsgesetz werden männliche und weibliche Gefangene grundsätzlich getrennt untergebracht, Ausnahmen sind jedoch zulässig. Das Gesetz erlaubt Abweichungen aufgrund der „Persönlichkeit und Bedürfnisse der Gefangenen, des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Belange anderer Gefangener“. Eine zugehörige Verwaltungsvorschrift fordert „individuelle Lösungen“ für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen, um Isolierung oder Stigmatisierung zu vermeiden. Die Gefängnisbehörde nutzte dieses Ermessen, um Liebich zu verlegen, gab aber aus Datenschutzgründen keine konkreten Gründe bekannt.
Reaktionen und politische Folgen
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert, Mitglied der konservativen CDU, lobte das schnelle Handeln der Haftanstalt und forderte eine zügige Reform des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz, ebenfalls CDU, hatte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr eine Überprüfung des Gesetzes angekündigt, aber noch keine Änderungen umgesetzt. Derweil prüft das Amtsgericht Halle einen von den Behörden eingebrachten Fall, um Liebichs Geschlechtseintragung für nichtig zu erklären, mit der Begründung, es handele sich um einen Missbrauch des Gesetzes. Oberstaatsanwalt Dennis Cernota sagte der dpa, dass die Behörden in Sachsen und Sachsen-Anhalt vor der Verlegung eng koordiniert hätten. Bis zur gerichtlichen Entscheidung bleibt Liebich rechtlich weiblich. Ihre Social-Media-Konten, die Berichten zufolge von Dritten verwaltet werden, bezeichneten die Verlegung als Skandal und stellten die Frage, ob das Selbstbestimmungsgesetz noch gelte.
Tricks, Täuschungen und Spielchen haben in einem Rechtsstaat nie Erfolg.


