
Ausgelieferte Neonazi Marla Svenja Liebich verbüßt eineinhalbjährige Haftstrafe im Männergefängnis, entscheiden sächsische Behörden
Nach der Auslieferung aus Tschechien wurde die verurteilte Neonazi Marla Svenja Liebich in das Chemnitzer Frauengefängnis gebracht, verbüßt ihre eineinhalbjährige Haftstrafe nun aber in einer Männeranstalt, teilte das sächsische Justizministerium mit.
Auslieferung und Ankunft
Am 15. Juli 2026 gab die tschechische Polizei auf der Plattform X bekannt, dass die Neonazi Marla Svenja Liebich an die deutschen Behörden übergeben worden sei. Sie wurde von der Grenze in das Chemnitzer Frauengefängnis gebracht, wo sie um 11:40 Uhr ankam. Der Oberstaatsanwalt Dennis Cernota bestätigte der dpa, dass Liebich vollumfänglich kooperierte und es zu keinen Vorfällen kam.
Sie hat vollumfänglich kooperiert; es gab keine besonderen Vorfälle.
Liebich war im April 2026 in Tschechien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Sie war im August 2025 aus Deutschland geflohen, kurz bevor sie eine eineinhalbjährige Haftstrafe antreten sollte. Ein Gericht in Pilsen genehmigte ihre Auslieferung Anfang Juni, und das Oberlandesgericht Prag wies ihre Berufungen später zurück. Während des Verfahrens erklärte Liebich, sie wolle nicht nach Deutschland geschickt werden, weil sie in einem deutschen Männergefängnis um ihr Leben fürchte.
Entscheidung über die Gefängnisunterbringung
Am 16. Juli entschied die Leitung des Chemnitzer Frauengefängnisses, dass Liebich ihre Strafe in einer Männeranstalt verbüßen wird. Das sächsische Justizministerium bestätigte die Entscheidung gegenüber der dpa. Liebich war zunächst in das Frauengefängnis eingewiesen worden, weil ihr rechtliches Geschlecht im Jahr 2025 nach dem Selbstbestimmungsgesetz auf weiblich geändert worden war. Das deutsche Strafvollzugsrecht erlaubt den Behörden jedoch, bei der Unterbringungsentscheidung nicht nur den Geschlechtseintrag, sondern auch Sicherheits- und Schutzfaktoren zu berücksichtigen. Die Leitung des Frauengefängnisses traf die Entscheidung nach Liebichs Ankunft und wandte dabei die landesrechtlichen Strafvollzugsbestimmungen an, die Einzelfallprüfungen zulassen.
Verurteilung und Flucht
Im Juli 2023 verurteilte das Landgericht Halle Liebich, damals bekannt als Sven Liebich, zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Die Anklagepunkte umfassten Volksverhetzung, üble Nachrede und Beleidigung. Die Strafe sollte ursprünglich Ende August 2025 antreten, doch Liebich floh. Sie wurde schließlich im April 2026 in Tschechien aufgespürt und festgenommen. Der Hallenser Prozess fasste sechs separate Anklagen zusammen, von denen einige mehrere Jahre zurückreichten.
Geschlechtsänderung und rechtliche Anfechtungen
Nach der Verurteilung nutzte Liebich das Selbstbestimmungsgesetz, um ihr rechtliches Geschlecht von männlich auf weiblich und ihren Vornamen von Sven auf Marla Svenja zu ändern. Kritiker, darunter der Saalekreis, bezeichneten diesen Schritt als Missbrauch des Gesetzes. Im Dezember 2025 leitete der Landkreis rechtliche Schritte ein, um den Geschlechtseintrag korrigieren zu lassen. Ein Gericht in Halle prüft noch, ob die Änderung rückgängig gemacht werden kann. Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt Änderungen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt, doch für Gefängnisse, Sport und geschützte Räume gelten gesonderte Regelungen.
Rechtsextreme Aktivitäten
Liebich, 55 Jahre alt, geboren in Merseburg, ist bundesweit eine bekannte Figur der rechtsextremen Szene in Deutschland. Seit 2014 organisiert sie regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle (Saale). Diese Veranstaltungen führten häufig zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten und mehreren Gerichtsverfahren. Die Verurteilung von 2023 war der Höhepunkt jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen gegen sie.
- Das Landgericht Halle verurteilt Sven Liebich zu eineinhalb Jahren Haft wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung.
- Liebich ändert unter dem Selbstbestimmungsgesetz das rechtliche Geschlecht auf weiblich und den Namen auf Marla Svenja.
- Liebich erscheint nicht zum Haftantritt und flieht.
- Festnahme in Tschechien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls.
- Gericht in Pilsen genehmigt Auslieferung; Oberlandesgericht Prag weist Berufungen zurück.
- Auslieferung nach Deutschland und Einlieferung in das Chemnitzer Frauengefängnis um 11:40 Uhr.
- Leitung des Chemnitzer Gefängnisses entscheidet, dass Liebich die Strafe in einer Männeranstalt verbüßen wird.
