
Deutsche Polizei nimmt Rumänen fest, der einen neofaschistischen Putsch und einen „Terrorkrieg“ gegen den rumänischen Staat geplant haben soll
Die deutschen Behörden nahmen Nichita P., einen jungen Rumänen, fest, weil er versucht haben soll, eine rechtsextreme Terrorgruppe aufzubauen, die die rumänische Regierung stürzen und ein Nazi-ähnliches Regime errichten sollte.
Festnahme und Anklage
Die deutsche Polizei nahm Nichita P. am Dienstag im Enzkreis in Baden‑Württemberg mit Unterstützung von Beamten aus Rheinland‑Pfalz fest. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, eine ausländische terroristische Vereinigung gegründet und angeführt zu haben (Paragraf 129a StGB) sowie eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (Paragraf 89a StGB). Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten war er zwischen 18 und 20 Jahre alt und wird nach deutschem Jugendstrafrecht als „Heranwachsender“ behandelt.
Rekrutierung und Online-Aktivitäten
Seit Anfang 2023 betrieb der Verdächtige von Deutschland aus zwei Kanäle auf einem Messaging-Dienst, um Mitglieder zu rekrutieren, wobei er sich gezielt an junge Rumänen wandte. Über diese Kanäle stachelte er Abonnenten zu einer Reihe von Straftaten an: das Sprühen rechtsextremer Graffiti, die Aufforderung an Mädchen, sich selbst zu verletzen, Brandanschläge auf Gebäude von Migranten und LGBTQ+-Personen sowie die Tötung derer, die er als „Untermenschen“ bezeichnete.
Waffenanleitungen und Gewaltpläne
Die Staatsanwaltschaft sagt, Nichita P. habe auf den Kanälen detaillierte Anleitungen zur Herstellung von Giften, Sprengstoffen, Molotowcocktails und Autobomben veröffentlicht. Die Ermittlungen ergaben, dass sein Ziel darin bestand, einen „Terrorkrieg“ in Rumänien auszulösen, den Zusammenbruch des derzeitigen Staates herbeizuführen und eine neue Ordnung nach dem Vorbild des Nationalsozialismus zu errichten.
Gerichtstermin
Der Festgenommene sollte am 30. Juni einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt werden. Der Richter wird über die formelle Ausstellung eines Haftbefehls und eine mögliche Untersuchungshaft entscheiden.


