Regierung · Lissabon

Portugals Verfassungsgericht weist erneut zwei Beschwerden von Premierminister Montenegro im Fall Spinumviva zurück

Das Gericht entschied am 3. November über zwei Beschwerden zur Offenlegung von Vermögenserklärungen, ohne die zentrale Rechtsfrage zu klären. Das Büro des Premierministers erklärte, in seinem eigenen Fall sei die Angelegenheit überholt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von RTP, Diário de Notícias, Jornal Expresso und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Lissabon · Portugal
Wie es dazu kam
  1. März 2025Spinumviva geht an Montenegros Kinder über
  2. Ende März 2026Montenegro veröffentlicht die Kundenliste von Spinumviva noch vor der Transparenzbehörde
  3. 3.11.Das Plenum des Verfassungsgerichts entscheidet über die Beschwerden 975/25 und 743/26, ohne in der Sache zu befinden

Gericht lehnt Entscheidung in der Sache ab

Das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) hat es erneut abgelehnt, die Begründetheit zweier Beschwerden zu prüfen, die Premierminister Luís Montenegro im Fall Spinumviva eingelegt hat. Das Plenum entschied die Sache am 3. November in den Verfahren 975/25 und 743/26; die Richter stützten sich dabei auf formale und verfahrensrechtliche Gründe statt auf die Rechtsfrage selbst. Die Parteien wurden benachrichtigt, und das Büro des Premierministers bestätigte die Zustellung in einer Antwort an RTP. Observador, Expresso und Diário de Notícias berichteten am 6. November über die Entscheidung; die Richter tagen im Palácio Ratton.

Die Beschwerden betreffen die Nummern 8 bis 10 von Artikel 17 des Gesetzes 52/2019 vom 31. Juli, das Inhabern politischer Ämter erlaubt, dem öffentlichen Zugang zu Teilen ihrer Einkommens- und Vermögenserklärungen ganz oder teilweise zu widersprechen. Montenegro wollte den öffentlichen Zugang zu Spinumvivas Dienstleistungen für Kunden, zu den Salden seiner Bankkonten und zu allen Angaben blockieren, die Dritte oder das Privatleben beeinträchtigen würden. Die Transparenzbehörde (Entidade para a Transparência) hatte zuvor angeordnet, dass diese Informationen in seine Erklärungspflichten aufzunehmen sind.

Die Reaktion des Premierministers

Das Büro des Premierministers erklärte, das Gericht habe die Kernfrage erneut unbeantwortet gelassen und sich stattdessen auf verfahrensrechtliche Argumente gestützt. Es bedauere, dass die richtige Auslegung des Gesetzes nach so langer Zeit noch immer unklar sei.

„Es ist bedauerlich, dass nach all dieser Zeit die richtige Auslegung des Gesetzes unklar bleibt und eine Situation der Unsicherheit fortbesteht, die sich auf die Beteiligung der Bürger am politischen Leben auswirkt.“

Büro von Premierminister Luís Montenegro

Das Büro hält die Angelegenheit im Fall des Premierministers dennoch für überholt, da alle Erklärungen bereits abgegeben und öffentlich seien.

„Dennoch sind im Fall des derzeitigen Premierministers alle Erklärungen bereits abgegeben und öffentlich.“

Büro von Premierminister Luís Montenegro

Hintergrund des Streits

Spinumviva ist ein Unternehmen, das Montenegro gegründet hat und im März 2025 an seine Kinder übertrug. Ende März 2026 veröffentlichte er die Kundenliste des Unternehmens selbst, noch vor der Transparenzbehörde, nachdem die Medien die Liste bereits publik gemacht hatten. Der Premierminister erklärte damals, er wolle nicht von übermäßiger Bürokratie und den Betriebsschwierigkeiten der digitalen Plattform abhängig sein. Die Liste wurde vollständig öffentlich, nachdem Montenegro bei der Transparenzbehörde eine Ersatzerklärung eingereicht hatte.

Wie es weitergeht

Eine dem Premierminister nahestehende Quelle sagte Expresso, Montenegro werde in dieser Frage keine weiteren Beschwerden einlegen. Das Büro betrachtet die Angelegenheit damit für ihn als abgeschlossen, auch wenn die übergeordnete Rechtsfrage offen bleibt. Nach Darstellung des Büros sind die Regeln für Erklärungen von Inhabern politischer Ämter nach wie vor von keinem Gericht geklärt. Der Expresso-Bericht erschien am selben Tag, an dem die Entscheidung den Premierminister erreichte.

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Quellen und Kontext

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