
Frankreich ordnet Meta an, mit Presseverlagen über Zahlungen zu verhandeln – nach Kartellentscheidung
Die französische Wettbewerbsbehörde hat Meta angewiesen, die Gespräche mit Medienorganisationen über Vergütungen für Leistungsschutzrechte wieder aufzunehmen. Sie stellt fest, dass die Praktiken des Konzerns wahrscheinlich einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen.
Die Anordnung
Die französische Wettbewerbsbehörde hat am Mittwoch entschieden, dass Meta in gutem Glauben mit französischen Presseverlagen über Zahlungen für die Nutzung ihrer Inhalte auf Facebook und Instagram verhandeln muss. Die Behörde stellte fest, dass Metas Methoden zur Berechnung der Vergütungen und die Weigerung, Daten für alternative Methoden bereitzustellen, wahrscheinlich einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen. Meta hat 15 Tage Zeit, um einen detaillierten Zahlungsplan vorzulegen.
Wir haben es nicht mit einer Situation zu tun, in der sich jemand weigert zu verhandeln. Vielmehr findet die Verhandlung unter Bedingungen statt, unter denen es eine Weigerung gibt, eine alternative Methodik in Betracht zu ziehen oder die für diese alternative Methodik erforderlichen Daten bereitzustellen.
Hintergrund
Der Fall geht auf Beschwerden zurück, die 2025 von zwei Verwertungsgesellschaften eingereicht wurden: der Alliance de la presse d'information générale (APIG), die fast 300 nationale und lokale Tageszeitungen vertritt, und Droits voisins de la presse (DVP), die Leistungsschutzrechte für 900 Publikationen und Nachrichtenagenturen, darunter AFP, sammelt und verteilt. Frühere Vereinbarungen zwischen Meta und den beiden Organisationen liefen Ende 2024 für DVP und Anfang 2025 für APIG aus. Seitdem haben die französischen Medien keine Zahlungen mehr erhalten, obwohl ihre Inhalte weiterhin auf Metas Plattformen erscheinen.
- DVP-Vereinbarung mit Meta läuft aus.
- APIG-Vereinbarung mit Meta läuft aus.
- DVP und APIG reichen Beschwerden bei der Wettbewerbsbehörde ein.
- Behörde ordnet an, dass Meta in gutem Glauben verhandelt und innerhalb von 15 Tagen einen Zahlungsplan vorlegt.
- Frist für Meta zur Vorlage seines Zahlungsvorschlags.
Reaktionen
Die DVP bezeichnete die Entscheidung als starkes Signal, während ihr Präsident Jean-Marie Cavada betonte, dass die Anordnung die vollständige Untersuchung nicht vorwegnimmt. APIG-Präsident Marc Feuillée, der auch Generaldirektor von Le Figaro ist, begrüßte das Urteil und sagte, die Behörde habe eindringlich daran erinnert, dass die Leistungsschutzrechte für Meta ebenso gelten wie für andere Plattformen. Meta erklärte, es sei mit der Entscheidung nicht einverstanden, werde sich aber konstruktiv an dem Verfahren beteiligen.
Die Wettbewerbsbehörde erinnert eindringlich daran: Die Leistungsschutzrechte gelten für Meta ebenso wie für andere Plattformen, und niemand kann sich einer transparenten und fairen Verhandlung mit den Verlegern entziehen.
Wir stimmen mit diesen Entscheidungen nicht überein, werden uns aber konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen.
Ausblick
Die Behörde wird den Fall nun in der Sache prüfen; eine endgültige Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet. Die unmittelbare Verpflichtung für Meta besteht darin, seinen Zahlungsvorschlag innerhalb von 15 Tagen vorzulegen. Der Fall ist Teil einer breiteren Welle von Rechtsstreitigkeiten in ganz Europa, da Verleger von Technologieunternehmen eine Vergütung für die digitale Nutzung ihrer Inhalte verlangen – sowohl in sozialen Medien als auch für das KI-Training.


