Zahl der Menschenhandelsopfer in Deutschland steigt auf 958 – Kabinett bereitet Gesetzesreform vor
Zahlen des Innenministeriums zeigen, dass im vergangenen Jahr in Deutschland 958 Opfer von Menschenhandel identifiziert wurden. Die Linke fordert angesichts der anstehenden Reform des Strafrechts eine bessere Unterstützung für die Betroffenen.
Zehnjähriger Anstieg der identifizierten Opfer
Die Zahl der identifizierten Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland erreichte im vergangenen Jahr 958, wie aus einem Schreiben des Bundesinnenministeriums an den Linken-Bundestagsabgeordneten Cem Ince hervorgeht. Die Daten zeigen einen stetigen Anstieg im Zehnjahresvergleich, von 469 identifizierten Opfern im Jahr 2015 und 656 im Jahr 2016. Seit 2021 verzeichnen die Behörden in jedem Kalenderjahr mindestens 800 Opfer. Weibliche Personen stellen die Mehrheit der registrierten Opfer in Deutschland, wobei Zwangsprostitution einen erheblichen Teil der erfassten Fälle ausmacht. Neben sexueller Ausbeutung dokumentierte Fälle betreffen ausländische Staatsangehörige, die unter Zwang und zu Niedriglöhnen auf Baustellen und in Restaurantküchen arbeiten.
- 2015
- 469
- 2016
- 656
- 2025
- 958
Sinkende Überweisungsraten an Beratungsstellen
Offizielle Aufzeichnungen zeigen einen gleichzeitigen Rückgang des Anteils der Opfer, die an externe Hilfsdienste weitergeleitet werden. In den letzten beiden Jahren überwiesen die Behörden jeweils etwa 23 % der identifizierten Opfer an Beratungseinrichtungen. In früheren Berichtszeiträumen lag der Anteil der Überweisungen höher, meist zwischen 27 % und 35 %. Die meisten Beratungen wurden über Jugendämter oder spezialisierte nichtstaatliche Unterstützungszentren vermittelt; Gewerkschaften wurden in Einzelfällen hinzugezogen. Abgeordnete und Aktivisten beobachten, dass eine große Zahl von Opfern in nicht erfassten Bereichen unentdeckt bleibt, aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen der Menschenhändler.
Die Zahlen sind ein Alarmzeichen für den Opferschutz.
Ince forderte die Bundesregierung auf, eine langfristige, verlässliche Finanzierung spezialisierter Beratungsstellen sicherzustellen, damit die Opfer über ihre Rechte informiert werden und Hilfe erhalten.
Zwangsmechanismen und Vollzugshürden
Die Täter zielen in der Regel auf ausländische Staatsangehörige ab, indem sie persönliche Notlagen, Armut oder mangelnde Aufklärung ausnutzen. Von den Behörden dokumentierte Zwangsmethoden umfassen körperliche Gewalt, Entführung und Drohungen gegen Angehörige in den Herkunftsländern der Opfer. Strafverfahren scheitern häufig, weil die Opfer aus Angst vor Vergeltung aussagen verweigern, während die geltenden Gesetze einen strengen Nachweis der Absicht verlangen. Nach geltendem deutschem Recht müssen Staatsanwälte nachweisen, dass die Täter aus rücksichtsloser Gewinnsucht gehandelt haben – ein rechtlicher Standard, der zu sehr wenigen strafrechtlichen Verurteilungen geführt hat. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2021 kam zu dem Schluss, dass diese gesetzlichen Kriterien in der Praxis nicht anwendbar sind, und stellte fest, dass die Polizei durch aktive Ermittlungen nur sehr wenige Menschenhandelsnetzwerke aufdeckt.
Kabinettsreform und vorgeschlagene Haftung
Als Reaktion auf diese Verfahrenshürden verabschiedete das Bundeskabinett im Mai einen Gesetzentwurf zur Reform der Straftatbestände des Menschenhandels. Der Gesetzentwurf streicht die Anforderung, rücksichtslose Gewinnsucht nachzuweisen, und verlagert den rechtlichen Fokus auf die Gesamtheit der Zwangsbedingungen, denen die Opfer ausgesetzt sind. Der Gesetzentwurf erweitert auch die strafrechtliche Haftung auf gewerbliche Auftraggeber und Kunden, die Dienstleistungen ausgebeuteter Arbeitskräfte in Anspruch nehmen. Nach geltendem Recht gelten solche Kundenstrafen ausschließlich für Freier, die sexuelle Dienstleistungen von Opfern der Zwangsprostitution bezahlen. Der Gesetzentwurf bedarf der formellen Debatte und Zustimmung im Bundestag, bevor er in Kraft treten kann.
- Deutsche Behörden registrieren 469 Opfer von Menschenhandel
- Registrierte Opfer steigen auf 656 Personen
- Studie des niedersächsischen Instituts stellt fest, dass Strafrechtsregeln für aktive Polizeiarbeit ungeeignet sind
- Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Erleichterung von Strafverfolgungsstandards und zur Bestrafung von Kunden

