
Vierjähriges Mädchen von Familienhund in Sachsen-Anhalt getötet; Mutter und Bekannter unter Verdacht
Ein vierjähriges Mädchen starb, nachdem es in einer Wohnung in Drosa, Sachsen-Anhalt, vom American Staffordshire Terrier der Familie gebissen wurde. Die Polizei ermittelt gegen die Mutter und einen Bekannten wegen fahrlässiger Tötung.
Der Angriff
Ein vierjähriges Mädchen wurde am Mittwochnachmittag in Drosa, einem Ortsteil der Gemeinde Osternienburger Land in Sachsen-Anhalt, mehrfach von einem Hund aus der eigenen Familie gebissen. Das Kind spielte mit dem Tier in einer Wohnung, als es angriff. Mehrere anwesende Personen versuchten, den Hund und das Mädchen zu trennen, konnten schwere Verletzungen jedoch nicht verhindern. Ein Notarzt traf ein und konnte nur noch den Tod des Kindes am Unfallort feststellen.
Ermittlungen
Polizei und Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau haben ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Es richtet sich derzeit gegen die 32-jährige Mutter des Mädchens und einen 30-jährigen männlichen Bekannten. Die zentrale Frage ist, ob die beiden Erwachsenen den Angriff hätten verhindern können. Notfallseelsorger kümmerten sich um die Mutter, und ein Kriseninterventionsteam unterstützte die eingesetzten Polizeibeamten.
Vorgeschichte des Hundes und Rasse
Der Hund wurde von den Ermittlern als American Staffordshire Terrier identifiziert, eine Rasse, die in Deutschland als Kampfhund eingestuft ist und in den meisten Bundesländern strengen Haltungsauflagen unterliegt. Einige Medienberichte beschrieben das Tier als Pitbull. Der Bürgermeister von Osternienburger Land sagte einem regionalen Rundfunksender, der Familienhund sei bereits in einen früheren Beißvorfall verwickelt gewesen, habe aber anschließend einen Wesenstest bestanden.
Der Hund war bereits in einen Beißvorfall verwickelt, aber das Tier hatte danach den 'Wesenstest' bestanden.
Der Hund wurde mit Hilfe eines Tierarztes in ein Tierheim gebracht. Was mit dem Tier geschehen soll, wurde nicht bekannt gegeben.
Gesetzgeberische Reaktion
Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt schließt nach dem tödlichen Angriff Änderungen des Landeshundegesetzes nicht aus. Der Vorfall werde umfassend geprüft und bewertet, teilte das Ministerium mit. Ziel des Gesetzes sei es, die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor Gefahren durch Hunde zu schützen.
Sollte die Prüfung des Vorfalls Hinweise auf einen Änderungsbedarf der hundebezogenen Regelungen ergeben, wird eine Anpassung des Hundegesetzes von Sachsen-Anhalt geprüft.
- Mädchen beim Spielen von Familienhund angegriffen; stirbt am Unfallort.
- Polizei leitet Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Mutter und Bekannten ein.
- Innenministerium erklärt, es könne das Hundegesetz von Sachsen-Anhalt ändern.


