
Madrid drängt Zentralregierung zur Bearbeitung von 134 Akten von Migrantenminderjährigen nach 268 Strafanzeigen
Regionalministerin Ana Dávila sandte eine formelle Aufforderung an den Regierungsdelegierten Francisco Martín bezüglich 134 konfliktreicher Minderjähriger, die 382 Vorfälle und 268 Polizeianzeigen angehäuft haben.
Regionale Konfrontation über Rückführung von Minderjährigen
Die Autonome Gemeinschaft Madrid hat von der spanischen Zentralregierung gefordert, die Akten zur Familienzusammenführung für 134 unbegleitete minderjährige Migranten zu bearbeiten, die sich in regionalen Aufnahmeeinrichtungen befinden. In einem Schreiben vom 7. September 2026 forderte die Regionalministerin für Familie, Jugend und Soziales, Ana Dávila, den Zentralregierungsdelegierten Francisco Martín auf, Verfahren für die seit März 2025 eingereichten Fälle einzuleiten. Die von Isabel Díaz Ayuso geführte Regionalverwaltung erklärte, dass technische Gutachten zu dem Schluss gekommen seien, dass die Rückführung der Minderjährigen zu ihren Familien oder Betreuungssystemen in ihren Herkunftsländern, überwiegend Marokko, ihrem Wohl diene. Die Regionalregierung hatte zuvor rechtliche Schritte gegen die Zentralverwaltung in dieser Angelegenheit eingeleitet und am 27. Mai 2026 eine formelle Aufforderung gesandt, die unbeantwortet blieb.
Diese Vernachlässigung kann nicht länger andauern. Wenn trotz der wiederholten Warnungen dieser Gemeinschaft weiterhin schwerwiegende Vorfälle ohne Reaktion auftreten, kann keine Unkenntnis der Situation mehr geltend gemacht werden. Die Verantwortung zu handeln liegt bei demjenigen, der die Zuständigkeit innehat. Das heißt, bei Ihnen.
Disziplinarakten und Strafanzeigen
Ein Bericht der Generaldirektion für Kinder, Familie und Geburtenförderung dokumentierte, dass die 134 Minderjährigen in Madrider Einrichtungen 382 Vorfälle und 268 Strafanzeigen angehäuft haben. Die Sozialdienste betonten, dass diese Akten bestimmte Personen betreffen, die schwerwiegende Verhaltensprobleme, Drogenabhängigkeit und delinquente Dynamiken aufweisen, und nicht die breitere Gruppe unbegleiteter Minderjähriger. Die Regionalbehörden erklärten, dass polizeiliche Maßnahmen ohne administrative Nachbereitung ein Gefühl der Straflosigkeit erzeugen, das sowohl die Resozialisierung der Jugendlichen als auch das Zusammenleben in den Aufnahmeeinrichtungen beeinträchtigt.
- Diebstahl
- 40 Anzeigen
- Raub
- 25 Anzeigen
- Bedrohung
- 13 Anzeigen
- Körperverletzung
- 9 Anzeigen
- Widerstand gegen Autorität
- 8 Anzeigen
- Sexualdelikte
- 6 Anzeigen
- Verstoß gegen Strafurteil
- 4 Anzeigen
- Sachbeschädigung
- 3 Anzeigen
- Waffenbesitz
- 1 Anzeigen
Die 268 von der Kommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erfassten Anzeigen umfassen mehrere Straftatbestände. Die höchsten Zahlen betreffen Eigentumsdelikte, mit 40 Anzeigen wegen Diebstahls und 25 wegen Raubes. Die Regionalverwaltung dokumentierte außerdem 13 Anzeigen wegen Bedrohung, neun wegen Körperverletzung und acht wegen Widerstands gegen Polizei- oder Autoritätspersonen. Darüber hinaus verzeichnen die Akten sechs Anzeigen wegen Sexualdelikten, vier wegen Verstoßes gegen Straf- oder Gerichtsbeschlüsse, drei wegen Sachbeschädigung und eine wegen illegalen Waffenbesitzes.
Altersgrenzen und administrative Lähmung
Längere administrative Untätigkeit hat den rechtlichen Status vieler Jugendlicher, die in den regionalen Anträgen enthalten sind, verändert. Regionale Aufzeichnungen zeigen, dass 53 der 134 Minderjährigen das 18. Lebensjahr erreicht haben, während sie auf Maßnahmen der Zentralregierung zu ihren Akten warteten. Das Überschreiten der Schwelle zur rechtlichen Volljährigkeit macht den Rahmen für die Familienzusammenführung von Minderjährigen, der ausschließlich für Personen unter 18 Jahren gilt, dauerhaft ungültig.
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Regionale Beamte erklärten, dass diese Verzögerungen monatelange technische Arbeit der Kinderschutzteams zunichtemachen, die jeden Fall individuell bewertet haben. Das ungelöste Verbleiben dieser Fälle in Jugendaufnahmeeinrichtungen erhöht die Risiken sozialer Ausgrenzung und belastet die regionale Infrastruktur. Die Madrider Verwaltung bekräftigte, dass sie alle rechtlichen und administrativen Mittel einsetzen werde, um die Zentralregierung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu zwingen.
