Prinz Alois verweigerte die Sanktion eines Gesetzesentwurfs, der einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche entkriminalisiert hätte und den das Parlament am 2. September 2026 mit 13 zu 12 Stimmen angenommen hatte. Ab dieser Abstimmung hatte er sechs Monate Zeit, ihn zu unterzeichnen oder ein Veto einzulegen.
Es ist das erste Veto, das Alois seit der Übergabe der Amtsgeschäfte durch seinen Vater im Jahr 2004 eingelegt hat. Das Fürstenhaus erklärt, ein Fristenmodell schütze das ungeborene Leben nicht ausreichend.
Die Initiative Fristenlösung für Liechtenstein begann im Februar 2026 mit dem Sammeln von Unterschriften und kam auf mehr als 4.970, bei 1.000 erforderlichen für eine Befassung des Parlaments.
Die Initiatorin Tatjana As'Ad nannte die Lage surreal; für Samstag, den 24. Oktober, ist in Vaduz eine Demonstration geplant.
Erbprinz Alois hat sich geweigert, einen Gesetzesentwurf zu unterzeichnen, der einen Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen entkriminalisiert hätte. Das Fürstenhaus erklärte in einer Stellungnahme, er sei weiterhin überzeugt, dass ein Fristenmodell das ungeborene Leben nicht ausreichend schütze, das es als wesentliches Rechtsgut bezeichnet. Der Entwurf war am 2. September 2026 mit 13 zu 12 Stimmen durch das Parlament gegangen. Es ist das erste Veto in der Regentschaft von Alois, die 2004 begann, als sein Vater Hans-Adam II. seine Amtsgeschäfte übergab. Alois hatte seine Ablehnung lange vor der Abstimmung deutlich gemacht und im Juni erklärt, er werde die Reform auch dann vetoieren, wenn sie Parlament oder Volksabstimmung passiere.
Das Fürstenhaus fügte hinzu, der Prinz sehe Spielraum für Veränderungen durch gezielte Maßnahmen, etwa die Aufhebung des Werbeverbots oder Unterstützungsangebote für Frauen vor, während und nach der Schwangerschaft. Die Verfassung räumt dem Erbregenten dieses Vetorecht ein, und eine Volksabstimmung 2012 bestätigte es als absolut. Alois hatte ab der Abstimmung vom 2. September sechs Monate Zeit, das Gesetz zu unterzeichnen oder ein Veto einzulegen. Liechtenstein ist ein kleines Alpenfürstentum mit rund 40.000 Einwohnern, das direkte Demokratie mit einer Monarchie verbindet, die weitreichende exekutive Befugnisse besitzt.
Die Reform ging auf die Bürgerinitiative Fristenlösung für Liechtenstein zurück, die im Februar 2026 begann, Unterschriften zu sammeln. Sie sammelte mehr als 4.970 Unterschriften, etwa ein Viertel der registrierten Wählerinnen und Wähler und weit mehr als die 1.000, die nötig sind, um das Parlament zu befassen. Der Text zielte darauf ab, einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche zu entkriminalisieren, den Eingriff von der Krankenversicherung übernehmen zu lassen und das nationale Verbot von Informationen über den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzuheben.
Daten aus dem Artikeltext
Eine Umfrage im August ergab 62 Prozent Zustimmung zur Reform unter den Wählerinnen und Wählern. Das Parlament nahm den Entwurf am 2. September mit knapper Mehrheit an, und die Abgeordneten lehnten eine Volksabstimmung darüber mit demselben Stimmenverhältnis von 13 zu 12 ab.
Daten aus dem Artikeltext
Schwangerschaftsabbruch ist in Liechtenstein weiterhin illegal, außer wenn das Leben oder die Gesundheit einer Frau schwer gefährdet ist oder die Schwangerschaft Folge einer sexuellen Gewalttat ist. Wer jemandem zu einem Schwangerschaftsabbruch verhilft, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, während eine Frau, die ihren eigenen Abbruch herbeiführt, mit bis zu einem Jahr rechnen muss. Auch das Anbieten oder Bewerben von Abtreibungsdiensten ist verboten, im Ausland vorgenommene Abbrüche werden jedoch nicht bestraft. Seit 2015 dürfen Frauen für den Eingriff legal ins Ausland reisen, vor allem in die Schweiz und nach Österreich. Ein Bericht der Liechtensteinischen Menschenrechtsvereinigung von 2025 schätzte die Zahl der Frauen, die für einen Schwangerschaftsabbruch in die Schweiz reisen, auf 40. Die Initiative wollte die Hürden beseitigen, die mit dem Reisen verbunden sind, darunter die Kosten, die Organisation der Kinderbetreuung und kein eigenes Fahrzeug.
Tatjana As'Ad, die die Initiative anführte und für die kleine linksgerichtete Partei Freie Liste arbeitet, sagte, die Gruppe habe mit dem Ausgang gerechnet, fühle sich aber dennoch enttäuscht.
„Wir sind nicht wirklich überrascht, aber trotzdem enttäuscht.“
Sie argumentierte, das Veto werde Schwangerschaftsabbrüche kaum verhindern, sondern sie nur in andere Länder verlagern.
„Es ist surreal, was gerade 2026 in einem Staat mitten in Europa passiert.“
Die Initiatorinnen und Initiatoren erklärten, eine einzelne Person setze sich über eine Entscheidung hinweg, die von fast einem Viertel der Wählerinnen und Wähler getragen und vom Parlament beschlossen worden sei, und kündigten weitere Aktionen an. Für Samstag, den 24. Oktober, ist in der Hauptstadt Vaduz eine Demonstration geplant.
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Erbprinz Alois hat einen Gesetzesentwurf blockiert, der einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche entkriminalisiert hätte, nachdem das Parlament ihn am 2. September mit 13 zu 12 Stimmen angenommen hatte. Es ist das erste Veto seiner Regentschaft, die 2004 begann.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von EL PAÍS, HotNews.ro, RTP und weiteren Medien. Veröffentlicht .