
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für ehemaligen Schweizer Abgeordneten, der drei Frauen, darunter eine 15-Jährige, betäubt und sexuell missbraucht haben soll
Die Staatsanwaltschaft Aargau hat am Montag Anklage unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes und Vergewaltigung gegen Patrick Frei, einen ehemaligen Kantonsparlamentarier, erhoben und eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Die Anklage
Am Montag gab die Staatsanwaltschaft Aargau bekannt, dass sie Anklage gegen Patrick Frei, einen 57-jährigen ehemaligen Kantonsparlamentarier der Schweizerischen Volkspartei (SVP), erhoben hat. Die Anklage umfasst mehrfachen versuchten Mord, qualifizierte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und Verletzung der Privatsphäre durch Aufnahmegeräte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe und eine ambulante Behandlung während der Haft. Frei befindet sich seit seiner Festnahme im September 2023 in Untersuchungshaft und bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Opfer und die Methode
Laut Anklage verabreichte Frei zwei erwachsenen Frauen und einem 15-jährigen Mädchen über einen längeren Zeitraum heimlich K.-o.-Tropfen, wodurch sie bewusstlos und wehrunfähig wurden. Anschließend missbrauchte er sie sexuell und filmte die Taten. Die Minderjährige, identifiziert als Paula, wurde fast 40 Mal betäubt und über mehrere Monate hinweg etwa 40 Stunden lang missbraucht. Forensische Experten kamen zu dem Schluss, dass die Opfer wiederholt in einem lebensbedrohlichen Zustand mit Erstickungsgefahr waren, was zur Anklage wegen versuchten Mordes führte.
Es war wie ein Traum, es war unwirklich.
Das Mädchen sagte dem Tages-Anzeiger, sie habe zunächst gedacht, ihr Freund sei neben ihr, aber es war Frei. Eine Haarprobe zeigte später erhöhte Werte von GHB, der farb- und geruchlosen Substanz, die als K.-o.-Tropfen bekannt ist.
Die Nacht der Festnahme
Der Fall kam in der Nacht des 4. September 2023 ans Licht, als die Mutter der Minderjährigen, Iwona L., aufwachte und feststellte, dass Frei nicht mehr im Bett war. Sie ging zum Zimmer ihrer Tochter und ertappte ihn auf frischer Tat. Später schilderte sie die Szene den Ermittlern.
Sein T-Shirt war so nass, als hätte er gerade Krafttraining gemacht. Er hatte etwas im hinteren Teil seiner Unterhose versteckt.
Sie versperrte den Ausgang und rief die Polizei. Frei soll vor Eintreffen der Beamten Cola über Festplatten gegossen haben. Er wurde kurz darauf in seinem Haus festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Noch im selben Monat trat er aus dem Grossen Rat zurück.
Die Beweise
Die Ermittler beschlagnahmten eine große Anzahl von Datenträgern mit umfangreichen Bild- und Videodateien. Die Auswertung dieses Materials offenbarte das volle Ausmaß der mutmaßlichen Straftaten und führte zu wiederholten Ausweitungen der Ermittlungen und Verlängerungen der Untersuchungshaft. Die Aufnahmen bilden eine zentrale Grundlage der Anklage. Rechtsmediziner stellten fest, dass Paula auf zahlreichen Aufnahmen selbst auf intensive Reize wie Schmerzreize keine Reaktion zeigte und sich in einem komatösen Zustand befand.
Selbst auf intensive Reize wie Schmerzreize zeigte sie keine Reaktion.
Wie es weitergeht
Die Anklage wurde beim Bezirksgericht Baden eingereicht. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe und eine begleitende ambulante Behandlung. Frei bleibt in Haft. Das Gericht wird nun die Anklage prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
- Patrick Frei wird in seinem Haus festgenommen, nachdem die Mutter des minderjährigen Opfers die Polizei alarmiert.
- Frei tritt aus dem Aargauer Grossen Rat zurück.
- Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und fordert lebenslange Haft.


