Prozess um Münchner Autofahrt: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft, Verteidigung verweist auf Schizophrenie
Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für Farhad N., der im Februar 2025 in eine Verdi-Demonstration fuhr und eine Mutter und ihr Kleinkind tötete. Die Verteidigung argumentiert, er sei schizophren und benötige psychiatrische Behandlung.
Die Tat
Im Februar 2025 fuhr ein 25-jähriger Afghane mit einem Auto in eine Verdi-Gewerkschaftsdemonstration in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs. Eine Mutter und ihre zweijährige Tochter im Kinderwagen wurden getötet, zahlreiche weitere Teilnehmer wurden verletzt, einige davon schwer. Der Angeklagte, Farhad N., wurde am Tatort festgenommen.
Anklage und Prozess
Die Bundesanwaltschaft klagte Farhad N. wegen zweifachen Mordes, 22-fachen versuchten Mordes und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung an. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht München befindet sich nun in den Schlussplädoyers: Die Staatsanwaltschaft trug ihre Argumente am 28. Juli 2026 vor, die Verteidigung antwortete am darauffolgenden Tag.
Forderung der Staatsanwaltschaft
In einem zweistündigen Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – eine rechtliche Einstufung, die eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren extrem erschwert. Die Staatsanwälte argumentierten, die Tat sei vorsätzlich gewesen und auf die Vernichtung menschlichen Lebens abgezielt.
Die Tat war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung menschlichen Lebens gerichtet.
Sie führten religiöse Motive an und verwiesen auf den Konsum von Videos islamistischer Prediger kurz vor der Tat sowie auf die Geste des erhobenen Zeigefingers, ein von Extremisten verwendetes Symbol, am ersten Prozesstag. Ein gerichtlich bestellter psychiatrischer Gutachter diagnostizierte eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung, aber keine akute Psychose, sodass die Staatsanwaltschaft von voller strafrechtlicher Verantwortlichkeit ausgeht.
Gegenargument der Verteidigung
Am 29. Juli plädierte die Verteidigung für eine 15-jährige Haftstrafe und die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Sie behaupteten, der Angeklagte leide an hebephrener Schizophrenie, einer Form der Erkrankung, die während der Tat durchgebrochen sei.
Der Angeklagte leidet an hebephrener Schizophrenie, und diese ist bei der Begehung der Tat durchgebrochen und hat zu schrecklichem Leid und dem Tod zweier Menschen geführt.
Die Verteidigung betonte, dass das Gericht nicht an die Einschätzung des Gutachters gebunden sei, und forderte die Richter auf, die psychiatrische Diagnose zu berücksichtigen.
Stimmen der Opfer
Vertreter der Familien der Opfer nutzten ihre Schlussplädoyers, um den Angeklagten zu verurteilen. Ein Anwalt beschrieb ihn als feige, empathielos, intellektuell eingeschränkt und mit Komplexen belastet. Auch die Familie der getöteten Mutter und des Kindes äußerte ihren Zorn und nannte ihn einen kleinen, empathielosen Mann mit einem kleinen Ego, der im Leben wenig erreicht habe.
Wie es weitergeht
Das Gericht wird nun beraten. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.


