Sicherheit · Frankfurt am Main und Rodgau
Frankfurter Gericht verurteilt Mann zu lebenslanger Haft, weil er seine Frau vom 22. Stock eines Hotels stieß, um Scheidungskosten zu vermeiden
Ein 60-jähriger deutsch-britischer Mann wurde am 31. Juli 2026 wegen Mordes verurteilt, weil er seine Frau im Mai 2023 vom 22. Stock eines Frankfurter Hotels gestoßen, den Vorfall als Unfall inszeniert hatte, um Versicherungsleistungen zu kassieren und ein neues Leben mit seiner Geliebten zu beginnen.
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Kurz gefasst
Das Landgericht Frankfurt verurteilte den 60-jährigen deutsch-britischen Mann am 31. Juli 2026 wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu lebenslanger Haft.
Der Mann stieß seine 40-jährige Frau am Abend des Vatertags im Mai 2023 vom 22. Stock des Leonardo Hotels in Frankfurt, ein Sturz von 61 Metern, 13 Minuten nach Betreten des Zimmers.
Der Ehemann behauptete, seine Frau sei beim Sex vom Geländer gestürzt, aber andere Hotelgäste hörten einen Schrei und Rufe wie 'Nein, nein', und die Ehefrau wurde fast unbekleidet mit Sturzverletzungen an den Armbeugen aufgefunden.
Der Mann wollte eine teure Scheidung vermeiden und eine Lebensversicherung in Höhe von 400.000 Euro sowie eine Unfallversicherung in Höhe von 10.000 Euro einfordern, während er gleichzeitig offen mit seiner Geliebten zusammenleben wollte, die verlangt hatte, dass er sich von seiner Frau trennt.
Die Behörden führten fast zwei Jahre lang verdeckte Ermittlungen durch und nahmen den Mann im Frühjahr 2025 (etwa zwei Jahre nach dem Mord) fest, während er bereits einen neuen Haushalt mit seiner Freundin und den Kindern in Rodgau eingerichtet hatte.
Der Prozess begann am 1. April 2026, dauerte 20 Verhandlungstage und beinhaltete die Nachstellung möglicher Sexszenen auf dem Hotelbalkon, um die Darstellung des Angeklagten zu überprüfen; er schwieg während des gesamten Verfahrens.
- Frühjahr 2025Mann wird nach fast zwei Jahren verdeckter Ermittlungen festgenommen, während derer er mit seiner Freundin und den Kindern zusammengezogen war.
- 1.04.Prozess beginnt am Landgericht Frankfurt; dauert 20 Verhandlungstage über fast vier Monate.
- 31.07.Gericht verkündet lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niederen Beweggründen; Verteidigung kündigt Revision an.
Das Urteil
Das Landgericht Frankfurt verurteilte am Freitag, den 31. Juli 2026, einen 60-jährigen deutsch-britischen Mann wegen Mordes an seiner 40-jährigen Ehefrau zu lebenslanger Haft. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer befand ihn des Mordes aus niederen Beweggründen für schuldig und stellte fest, dass er sie „wie einen Müllsack“ entsorgt habe, um ein neues Leben mit seiner Geliebten zu beginnen. Das Gericht bewertete sein Verhalten als „ethisch auf der untersten Stufe stehend“.
„Ihr Verhalten steht ethisch auf der untersten Stufe.“
Der Mann zeigte fast keine Reaktion auf das Urteil (ein leichtes, kaum wahrnehmbares Kopfschütteln) und hatte während des gesamten fast viermonatigen Prozesses geschwiegen. Sein Verteidiger hat Revision angekündigt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger hatten eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.
Die Tat
Der Mord geschah am Vatertag im Mai 2023 im Leonardo Hotel im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen. Das Paar war elf Jahre verheiratet und lebte mit seinen beiden Kindern in Rodgau (Landkreis Offenbach). Am Tatabend betraten sie ein am Vortag gebuchtes Zimmer im 22. Stock. Dreizehn Minuten später warf der Ehemann seine Frau über die Balkonbrüstung mehr als 60 Meter in den Tod (das Gericht nannte 61 Meter).
„Es wäre das perfekte Verbrechen gewesen, wenn die Behörden nicht so gründlich ermittelt hätten.“
Unmittelbar nach der Tat behauptete der Ehemann, seine Frau sei beim Sex von der Balkonbrüstung gestürzt. Forensische Beweise widersprachen jedoch dieser Darstellung: Andere Hotelgäste berichteten, einen lauten Schrei und Rufe wie „Nein, nein“ gehört zu haben, und das Opfer wurde fast unbekleidet mit Verletzungen an den Armbeugen aufgefunden, die vor dem tödlichen Sturz entstanden waren.
Die Planung
Das Gericht legte eine umfangreiche Vorbereitung dar. In den Monaten vor dem Mord suchte der Mann im Internet nach giftigen Kräutern, legal erhältlichen Waffen und der Wirkung von Beruhigungsmitteln. Er bestellte 10 Milliliter eines Beruhigungsmittels im Online-Shop Etsy. Am 17. Mai 2023, einen Tag vor der Tat, recherchierte er nach hohen Bergen mit steilen Abhängen in Hessen und Bayern und suchte nach Hotels mit hohen Balkonen. Das Gericht stellte fest, dass er sich letztlich entschied, seine Frau aus großer Höhe zu stürzen und ihren Tod wie einen Unfall aussehen zu lassen.
Das Motiv
Das Gericht identifizierte mehrere finanzielle und persönliche Motive. Der Mann wollte eine finanziell belastende Scheidung vermeiden und stattdessen vom Erbe seiner Frau und einer Lebensversicherung im Wert von 400.000 Euro sowie einer Unfallversicherung im Wert von 10.000 Euro profitieren (keine davon wurde aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen ausgezahlt). Gleichzeitig hatte er mehrere Monate vor dem Mord eine Affäre mit einer über 20 Jahre jüngeren Frau begonnen. Seine Geliebte hatte verlangt, dass er sich von seiner Frau trennt. Gegenüber beiden Frauen präsentierte er falsche Realitäten: Seiner Frau sagte er, er habe die Affäre beendet und wolle die Ehe retten, während er seine Geliebte glauben ließ, er habe sich bereits getrennt.
Die Ermittlungen
Fast zwei Jahre nach dem Mord führten die Ermittler verdeckte Nachforschungen. Der Mann war inzwischen mit seiner Freundin und seinen Kindern aus der Ehe in Rodgau zusammengezogen und baute sich ein neues Leben auf. Im Frühjahr 2025 (etwa zwei Jahre nach dem Mord) wurde er festgenommen. Der Prozess begann am 1. April 2026 und umfasste 20 Verhandlungstage. Um die Darstellung des Ehemanns zu überprüfen, rekonstruierte das Gericht sogar mögliche Sexszenen auf dem exakten Hotelbalkon im 22. Stock. Der Vorsitzende Richter verglich das Beweisverfahren mit einem Puzzlespiel und stellte fest, dass die Kammer zwar nicht mit Sicherheit rekonstruieren könne, was genau in den letzten 13 Minuten im Hotelzimmer passiert sei, aber es bestehe kein Zweifel daran, dass der Angeklagte seine Frau über die Brüstung gestoßen habe.
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