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Flüchtiger Rumäne Emil Gânj wegen Mordes und Verbrennens seiner Ex-Partnerin zu lebenslanger Haft verurteilt, Staat muss über 500.000 Euro Schadenersatz zahlen

Ein rumänisches Gericht hat Emil Gânj wegen des brutalen Mordes an seiner Ex-Partnerin, deren Leiche er anzündete, rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Gânj ist seit fast einem Jahr auf der Flucht, und die Entschädigung von über 500.000 Euro für die Familie könnte nun vom Staat getragen werden.

Die Tat und das Urteil

Im Sommer 2025 drang Emil Gânj gewaltsam in das Haus seiner 23-jährigen Ex-Partnerin in Miheşu de Câmpie, Kreis Mureş, ein. Trotz einer einstweiligen Verfügung, die ihm die Annäherung untersagte, griff er sie an und tötete sie, anschließend setzte er das Haus in Brand, um die Leiche zu vernichten. Das Tribunal Mureş sprach ihn des besonders schweren Mordes, der Sachbeschädigung, der Störung der Totenruhe, des Hausfriedensbruchs und des Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung schuldig. Am 19. Mai 2026 verurteilte das Gericht ihn in Abwesenheit zur Höchststrafe nach rumänischem Recht: lebenslange Haft.

Die Berufungsfrist ist abgelaufen, und das erstinstanzliche Urteil ist durch Nichtanfechtung rechtskräftig geworden.

Ein flüchtiger Straftäter

Gânj hat seit der Tat keinen einzigen Tag in Haft verbracht. Er verschwand kurz nach dem Mord und ist seit fast einem Jahr auf der Flucht, trotz nationaler und internationaler Haftbefehle. Der gesamte Prozess fand in seiner Abwesenheit statt, und das rechtskräftige Urteil bringt ihn noch nicht hinter Gitter.

Wichtige Daten im Fall Emil Gânj
  1. Gânj tötet seine Ex-Partnerin und setzt das Haus in Brand; wird flüchtig (ungefähres Datum)
  2. Tribunal Mureş verurteilt ihn in Abwesenheit zu lebenslanger Haft
  3. Urteil wird nach Ablauf der Berufungsfrist rechtskräftig; Gânj weiterhin flüchtig

Staat soll Entschädigung übernehmen

Das Gericht sprach der Familie des Opfers über 500.000 Euro Schmerzensgeld zu. Da Gânj jedoch weder Vermögen noch Einkommen auf seinen Namen besitzt, wird die Entschädigung voraussichtlich vom rumänischen Staat getragen werden müssen. Rechtsanwalt Adrian Cuculis erklärte, die Familie werde den Staat in einem separaten Verfahren belangen, da die Behörden es trotz der bestehenden einstweiligen Verfügung versäumt hätten, das Opfer zu schützen.

Die Entschädigung wird vom rumänischen Staat getragen werden, da er absolut nichts auf seinen Namen hat.

Urteilsdetails

Zusätzlich zur lebenslangen Haft verhängte das Gericht mehrere nebeneinander bestehende Freiheitsstrafen: sieben Jahre für Sachbeschädigung, drei Jahre für Störung der Totenruhe, drei Jahre für Hausfriedensbruch und fünf Jahre für den Verstoß gegen die einstweilige Verfügung. Gânj ist zudem für immer von öffentlichen Ämtern und Waffenbesitz ausgeschlossen; er darf sich den Angehörigen des Opfers nicht auf weniger als 100 Meter nähern und den Ort Miheşu de Câmpie nicht betreten.

Miheşu de Câmpie

5 Quellen

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