
Marine Le Pen erklärt Kandidatur für 2027 nach Reduzierung der Amtsunfähigkeitsstrafe durch Berufungsgericht
Ein Pariser Berufungsgericht hat die gegen Marine Le Pen verhängte Amtsunfähigkeitsstrafe wegen Veruntreuung von EU-Geldern reduziert und ihr damit den Weg für die Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 freigemacht. Die rechtsextreme Politikerin erklärte sofort ihre Kandidatur, trotz einer einjährigen Hausarreststrafe mit elektronischer Fußfessel.
Das Berufungsurteil
Das Pariser Berufungsgericht bestätigte Marine Le Pens Schuld wegen Veruntreuung von Geldern des Europäischen Parlaments, milderte jedoch die im März 2025 verhängten Strafen. Das ursprüngliche fünfjährige Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter wurde auf 45 Monate reduziert, wobei 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden, sodass 15 Monate wirksam bleiben. Da dieser Zeitraum seit dem erstinstanzlichen Urteil bereits verstrichen ist, ist Le Pen nun rechtlich berechtigt, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Das Gericht verurteilte sie zudem zu drei Jahren Haft, zwei Jahren auf Bewährung und einem Jahr, das sie unter Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen muss, sowie zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro.
Rechtliche Begründung und Zeitplan
Die Richter erklärten, sie hätten die Amtsunfähigkeitsstrafe angepasst, um die „Freiheit der Kandidatur" und die „freie Wahl der Wähler" zu schützen, und bezeichneten diese als „Bedingungen demokratischer Ausdrucksformen". Der Fall geht auf das Jahr 2015 zurück, als das Europäische Parlament das Betrugsbekämpfungsamt OLAF auf Unregelmäßigkeiten bei der Einstellung von parlamentarischen Assistenten durch Le Pens Partei Rassemblement National (ehemals Front National) aufmerksam machte. Die Ermittler stellten fest, dass EU-finanzierte Mitarbeiter für die Partei und nicht für die Abgeordneten arbeiteten – ein System, das über ein Jahrzehnt lief und fast 3 Millionen Euro umfasste.
- Das Europäische Parlament informiert OLAF über mögliche Unregelmäßigkeiten bei RN-Assistenten.
- Der OLAF-Bericht veranlasst das Parlament, Rückzahlung der Gelder zu fordern; Le Pen zahlt später 340.000 Euro zurück.
- Erste Anklagen gegen parlamentarische Assistenten und Parteifunktionäre wegen Veruntreuung von Geldern.
- Das erstinstanzliche Gericht verurteilt Le Pen und verhängt 5-jährige Amtsunfähigkeit und 4-jährige Haftstrafe.
- Das Berufungsgericht reduziert die Amtsunfähigkeit auf 15 Monate wirksam, bestätigt die Schuld, verurteilt zu 3 Jahren Haft mit Fußfessel.
- Erste Runde der französischen Präsidentschaftswahl.
- Zweite Runde der Präsidentschaftswahl, falls erforderlich.
Le Pens Kehrtwende und Kampagnenstart
Stunden nach dem Urteil trat Le Pen bei TF1 auf und erklärte: „Heute Abend bin ich Kandidatin." Zuvor hatte sie gesagt, sie werde nicht antreten, wenn sie gezwungen sei, eine elektronische Fußfessel zu tragen, und argumentierte, ein Präsidentschaftswahlkampf erfordere völlige Bewegungsfreiheit. Nun sagt sie, sie werde beim Kassationsgerichtshof Berufung einlegen, was das Urteil aussetzt und es ihr ermöglicht, ohne Fußfessel Wahlkampf zu führen. „Ich möchte alle rechtlichen Wege ausschöpfen, um meine Unschuld zu verteidigen", sagte sie und fügte hinzu: „Zwei Gerichte können irren."
Ich bin Kandidatin für die Präsidentschaftswahlen und werde meine Meinung nicht ändern.
Die Partnerschaft mit Bardella
Le Pen machte deutlich, dass sie nicht allein antreten werde. Sie bezeichnete Jordan Bardella, den Parteivorsitzenden, als ihren Partner im Wahlkampf. „Jordan Bardella und ich werden diesen Präsidentschaftswahlkampf sehr bald starten. Gemeinsam werden wir die Franzosen davon überzeugen, dass das, was wir heute erleben, nicht unvermeidlich ist", sagte sie. Bardella gilt seit langem als ihr designierter Nachfolger, doch vorerst präsentieren sich die beiden als geeinte Front.
Was als nächstes kommt
Le Pens Berufung beim obersten Gericht könnte Monate dauern, eine endgültige Entscheidung ist möglicherweise Anfang 2027 möglich. Scheitert die Berufung, müsste sie die Fußfesselstrafe verbüßen, möglicherweise während des Wahlkampfs. Die erste Runde der Präsidentschaftswahl ist für den 18. April 2027 angesetzt, eine Stichwahl am 2. Mai. Le Pen besteht darauf, dass es „kein Szenario" gebe, in dem sie nicht antreten könne, und setzt darauf, dass die Wähler das letzte Wort haben.


