
Pariser Gericht verkürzt Le Pens Ämtersperre – Weg für Präsidentschaftskandidatur 2027 geebnet
Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte Marine Le Pens Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern, verkürzte jedoch ihre Ämtersperre, was der rechtsextremen Politikerin möglicherweise die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 ermöglicht.
Das Urteil
Am Dienstag bestätigte eine Dreierkammer des Pariser Berufungsgerichts Marine Le Pens Verurteilung wegen Veruntreuung von Geldern des Europäischen Parlaments. Das Gericht verurteilte sie zu drei Jahren Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung, und verhängte eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Das verbleibende Jahr soll unter elektronischer Aufsicht verbüßt werden, das heißt, Le Pen muss eine Fußfessel tragen.
Die Sperre und der Weg zu 2027
Das Gericht entschied auch über die Ämtersperre. Das erstinstanzliche Gericht hatte ein fünfjähriges Verbot verhängt, das Berufungsgericht reduzierte es auf 45 Monate, davon 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Da das ursprüngliche Urteil am 31. März 2025 erging, ist die effektive 15-monatige Sperre bereits abgelaufen. Damit ist der Weg für Le Pen frei, an der für April und Mai 2027 angesetzten Präsidentschaftswahl teilzunehmen, bei der Emmanuel Macron nicht für eine dritte Amtszeit in Folge kandidieren kann.
- Das erstinstanzliche Gericht verurteilt Le Pen und verhängt eine fünfjährige Ämtersperre sowie eine Haftstrafe.
- Das Berufungsgericht bestätigt das Urteil, reduziert die Sperre auf 45 Monate (30 zur Bewährung ausgesetzt), effektiv 15 Monate bereits verbüßt; verhängt einjährige elektronische Überwachung.
- Präsidentschaftswahl angesetzt; Le Pens mögliche Kandidatur hängt von den Bedingungen der elektronischen Fußfessel ab.
Das Dilemma mit der Fußfessel
Trotz der rechtlichen Entlastung ist Le Pens Kandidatur nicht gesichert. Sie hat wiederholt erklärt, dass sie nicht mit einer elektronischen Fußfessel Wahlkampf führen würde. In einem Interview mit BFMTV im Februar sagte sie:
Im Juli bekräftigte sie diesen Standpunkt gegenüber LCI und sagte, wenn sie zwar als Kandidatin zugelassen, aber an einem freien Wahlkampf gehindert würde,Unter solchen Bedingungen kann man keinen Wahlkampf führen.
Der einjährige Überwachungszeitraum würde einen Großteil der Wahlkampfsaison abdecken.ist es verständlich, dass dies nicht möglich sein wird.
Politische Folgen
Le Pen, die dreimal für das Präsidentenamt kandidiert hat und 2017 und 2022 in die Stichwahl einzog, bleibt die Galionsfigur des Rassemblement National. Sie hat erklärt, dass sie, falls sie nicht antreten könne, Jordan Bardella, den 30-jährigen Parteivorsitzenden,
unterstützen würde. Le Pen wird voraussichtlich am Dienstagabend in einer Fernsehansprache zu ihrer politischen Zukunft Stellung nehmen.mit Energie, Überzeugung und großem Vertrauen
Hintergrund des Falles
Der Fall geht auf die Jahre 2004–2016 zurück, als Le Pen Mitglied des Europäischen Parlaments war. Die Staatsanwaltschaft warf ihr und anderen EU-Abgeordneten vor, EU-Gelder verwendet zu haben, um Assistenten zu bezahlen, die tatsächlich für die Partei und nicht für parlamentarische Aufgaben arbeiteten. Das erstinstanzliche Gericht schätzte den Schaden auf 2,9 Millionen Euro, während die Staatsanwaltschaft ursprünglich von 7 Millionen Euro ausging. Acht weitere EU-Abgeordnete und zwölf Assistenten wurden ebenfalls verurteilt.


