Rheinland-Pfalz bereitet strengere Tariftreue-Regeln für öffentliche Aufträge vor
Rheinland-Pfalz wird von Unternehmen, die sich um Landes- und Kommunalaufträge bewerben, die Einhaltung von Tariflohnstandards verlangen; ein Gesetzesentwurf soll bis Jahresende vorliegen.
Überarbeitung der Landesvergaberegeln
Das Arbeitsministerium von Rheinland-Pfalz bereitet eine Novelle des Landestariftreuegesetzes vor, um strengere Anforderungen an öffentliche Aufträge von Landesregierung und Kommunen durchzusetzen. Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler kündigte die Überarbeitung in Mainz an und erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die Initiative auf dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD beruhe. Der aktualisierte Rahmen verlangt von privaten Auftragnehmern, die sich um öffentliche Ausschreibungen bewerben, die Zahlung von tarifgebundenen Löhnen und die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen. Laut Bätzing-Lichtenthäler soll die Verschärfung der Tariftreue-Regeln den Mittelstand stärken und Unternehmen schützen, die Tarifverträge anbieten.
Wir waren eines der ersten Bundesländer mit einem Tariftreuegesetz. Andere Länder sind heute weiter als wir, und es gibt inzwischen ein Bundestariftreuegesetz.
Angleichung an die Bundesvergaberegeln
Die Landesnovelle folgt dem Rahmen des Bundestariftreuegesetzes, das für öffentliche Ausschreibungen ab einem Wert von 50.000 Euro gilt. Auf Bundesebene unterliegen bestimmte Branchen den Regelungen, darunter Baugewerbe, Gebäudereinigung, IT- und Digitalisierungsdienstleistungen sowie Logistik, Transport und Verkehr. Rheinland-Pfalz beabsichtigt, diese Bundesbereiche zu prüfen und eine geeignete Auftragswertschwelle für Landes- und Kommunalprojekte festzulegen. Das Land plant, seine bestehende eigenständige Regelung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beizubehalten. Hauptziel der Regeln ist es, Lohndumping zu verhindern und sicherzustellen, dass tarifgebundene Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben gegenüber Firmen mit niedrigeren Lohnstandards.
Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren und Konsultationsprozess
Das Ministerium erwartet, den ersten Gesetzesentwurf noch vor Jahresende fertigzustellen. Nach Abschluss des Entwurfs wird das Ministerium formelle Anhörungen mit Vertretern der Wirtschaft, Verbänden und Gewerkschaften durchführen. Bätzing-Lichtenthäler erklärte, dass das Gesetzgebungsverfahren unnötige Bürokratie vermeiden und die regulatorischen Belastungen für die Unternehmen im Land überschaubar halten solle.
- Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler kündigt die geplante Novelle in Mainz an
- Zieltermin für die Fertigstellung des ersten Gesetzesentwurfs
- Anhörungen beginnen mit Arbeitgeberverbänden, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften
Reaktion der Wirtschaft und frühere politische Auseinandersetzungen
Die Landesvereinigung Unternehmerverbände (LVU) forderte die Landesregierung auf, Vertreter der Wirtschaft frühzeitig in die Ausarbeitung einzubeziehen. Der Wirtschaftsverband betonte, dass die Koalition ihre erklärten Zusagen zur Bürokratieentlastung und Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit einhalten müsse, indem sie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regeln evaluiere und sie nicht isoliert betrachte. Landesbeamte erklärten, dass frühe Gespräche darauf abzielen, öffentliche Kontroversen zu vermeiden, ähnlich dem Streit zwischen der vorherigen Landesregierung, Wirtschaftsverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) über das Landesklimaschutzgesetz.
Wir müssen es schaffen, gute Arbeit zu haben, dass die Menschen gut bezahlt werden und dass es für die Wirtschaft machbar bleibt. Wir wollen die Wirtschaft nicht zerstören, wir wollen gute Arbeit und faire Wettbewerbsbedingungen zusammenbringen.


