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Sicherheit·vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt und Sachsen lehnen Hamburgs dauerhaftes blaues Polizei-„Präsenzlicht“ ab

Während Hamburg Streifenwagen mit einem ständigen blauen „Präsenzlicht“ ausstattet, um die Sichtbarkeit zu erhöhen, haben Sachsen-Anhalt und Sachsen keine Pläne, diesem Beispiel zu folgen. Sie verweisen auf Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit und der bundesweiten Einheitlichkeit.

Hamburgs Pilotversuch

Hamburg ist das erste Bundesland, das ein dauerhaftes blaues Licht an Polizeifahrzeugen testet. Das sogenannte Police Presence Light (PPL) ist ein gedimmtes, stetig leuchtendes blaues LED-Licht mit etwa 30 Prozent der normalen Helligkeit, das auf dem Lichtbalken montiert ist. Anders als das blinkende Einsatz-Blaulicht hat es keine rechtlichen Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es laut Hamburger Polizei, die Sichtbarkeit von Streifenwagen nachhaltig zu erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Das Konzept orientiert sich an Vorbildern aus Frankreich, Spanien und den Vereinigten Staaten, wo ähnliche „Cruise Lights“ bereits üblich sind.

Sachsen-Anhalt fürchtet abgeschwächte Warnwirkung

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt sieht keinen Anlass, ein solches Licht einzuführen. Ein Sprecher sagte: „Die Einführung des sogenannten blauen Polizeipräsenzlichts für Streifenwagen ist in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt derzeit nicht geplant.“ Die Behörde argumentiert, dass Streifenwagen bereits durch ihre spezifische Kennzeichnung ausreichend erkennbar seien. Das Ministerium äußerte zudem die Sorge, dass die ständige Verwendung eines blauen Lichts die Warnwirkung des herkömmlichen blinkenden Einsatz-Blaulichts beeinträchtigen könnte. Dennoch werde das Land den Hamburger Pilotversuch mit Interesse verfolgen, um aus den Erfahrungen zu lernen.

Sachsen setzt auf Einheitlichkeit

Auch Sachsen hat derzeit keine Pläne, dem Hamburger Beispiel zu folgen. Das Innenministerium in Dresden verwies auf eine technische Richtlinie für Streifenwagen, die eine weitgehend einheitliche Optik und Technik bundesweit sicherstellen soll. Ein Sprecher erklärte, ein solches Präsenzlicht sei von den sächsischen Polizeibeamten nicht gefordert worden. „Polizei ist Ländersache in eigener Zuständigkeit“, betonte das Ministerium und unterstrich damit die Dezentralität des deutschen Polizeiwesens.

Auch andere Länder halten sich zurück

Sachsen-Anhalt und Sachsen sind nicht allein. Berichten zufolge haben auch die Innenministerien in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entschieden, sich nicht am Hamburger Pilotversuch zu beteiligen. Die Debatte verdeutlicht die föderale Struktur der deutschen Polizeikräfte, bei der jedes Bundesland eigenständig über Ausrüstung und Taktik entscheidet. Ein Sprecher Sachsen-Anhalts sagte, man werde die Hamburger Ergebnisse „mit Interesse“ verfolgen, um mögliche Lehren für das eigene Bundesland zu ziehen. Vorerst bleibt das herkömmliche blaue Einsatz-Blaulicht der alleinige Standard bei aktiven Einsätzen.

Hamburg · Magdeburg · Dresden

3 Quellen

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