
Griechenland plant Abkopplung der Kommunalgebühren von Stromrechnungen – direktes Zahlungssystem ab 2028
Innenminister Theodoros Livanios brachte einen Gesetzesentwurf ein, der den Weg für eine direkte Erhebung der Kommunalgebühren durch die Gemeinden ebnet, angelehnt an das ENFIA-Grundsteuermodell, mit einem angestrebten Starttermin Anfang 2028.
Abkopplung von der Stromrechnung
Innenminister Theodoros Livanios kündigte einen Gesetzesentwurf an, der die Trennung der Erhebung von Kommunalgebühren von den Stromrechnungen ermöglicht. Der Entwurf wurde während der Debatte über den neuen Gemeindegesetzbuch eingebracht, die heute, am 26. Juni 2026, mit einer Abstimmung im Plenum abgeschlossen wird. Derzeit sind kommunale Abgaben mit den Stromrechnungen der öffentlichen Stromgesellschaft (DEI) gebündelt – eine langjährige Praxis, die bei Energieversorgern, dem Hellenischen Stromnetzbetreiber (DEDDIE) und den Kommunen selbst auf Kritik stößt. Die Regierung beabsichtigt nun, zu einem direkten Zahlungsmodell überzugehen, ähnlich dem System für die ENFIA-Grundsteuer.
ein System der Zahlung von Kommunalgebühren nicht über DEI, sondern auch über andere Wege zu haben
Wie das neue System funktionieren wird
Die technische Verbesserung sieht einen Präsidialerlass vor, der mit Zustimmung des Zentralverbands der Gemeinden und Gemeinschaften (KEDE) sowie der Ministerien für Inneres, Finanzen und Digitale Governance erlassen werden soll. Dieser Erlass wird den rechtlichen Rahmen für einen alternativen Erhebungsmechanismus schaffen. Das vom Minister zitierte Modell ist die derzeitige ENFIA-Grundsteuer, die die Steuerzahler direkt über die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) bezahlen, nicht über Versorgungsunternehmen. Eine notwendige Voraussetzung ist die Schaffung einer geeigneten Erhebungsinfrastruktur durch die Gemeinden selbst. Livanios erklärte gegenüber Parlamentskorrespondenten, dass eine direkte Zahlung der Kommunalgebühren voraussichtlich ab Anfang 2028 möglich sein werde.
- Gesetzesentwurf eingebracht und debattiert; Abstimmung über das Gesetz im Parlament
- Präsidialerlass mit Zustimmung von KEDE und Ministerien erlassen
- Direktes Zahlungssystem in Betrieb, Gebühren nicht mehr auf Stromrechnungen
Kleine Änderung der Kommunalwahlregeln
In einer separaten Verbesserung desselben Gesetzesentwurfs befasste sich der Minister auch mit dem auf eine Runde angelegten Kommunalwahlsystem. Erhält ein Wahlvorschlag mitsamt Zusatzstimmen weniger als 42 Prozent, wird seine Mehrheit im Gemeinderat leicht verringert. Livanios veranschaulichte die Verschiebung an einem Beispiel: Statt einer Ratssitzverteilung von 15:10 würde es 14:11 werden, und bezeichnete dies als einen bescheidenen Schritt in Richtung eines Verhältniswahlsystems.
erhält ein Wahlvorschlag mitsamt Zusatzstimmen weniger als 42 Prozent, wird seine Mehrheit im Gemeinderat ein wenig verringert. Statt zum Beispiel 15:10 wird es 14:11 sein. Es wird eine leichte Verschiebung der ‚Drei-Fünftel-Mehrheit‘ hin zu einem proportionaleren System geben.


