
Deutschlands oberstes Gericht: Kein Tempolimit für Gesetzgebung, Heizungsgesetz-Klage gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht wies eine Beschwerde des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen die überhastete Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes 2023 ab und urteilte, dass das Grundgesetz kein bestimmtes Tempolimit für Gesetzgebungsverfahren vorschreibt.
## Hintergrund Im Sommer 2023 drängte die damalige Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP darauf, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), allgemein bekannt als Heizungsgesetz, vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. Das Gesetz sollte das Heizen klimafreundlicher machen, indem neue Anlagen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das Gesetzgebungsverfahren war jedoch von kurzfristigen Änderungen und internen Koalitionsstreitigkeiten geprägt. Nur wenige Tage vor der geplanten Schlussabstimmung am 7. Juli 2023 reichten die Regierungsfraktionen umfangreiche Änderungen ein, was den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann zu einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veranlasste.
Die Eilentscheidung
Das Gericht gab dem Eilantrag Heilmanns mit 5:2 Stimmen statt und stoppte die zweite und dritte Lesung. Die Richter argumentierten, dass Abgeordnete nicht nur Informationen erhalten, sondern auch Zeit haben müssten, diese zu verarbeiten. Das Gesetz wurde anschließend am 8. September 2023 nach einer zweimonatigen Verzögerung verabschiedet und trat im Januar 2024 in Kraft. Während der zusätzlichen Beratungszeit wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen. Das Gesetz wurde später durch das Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition ersetzt, das die Anforderungen abschwächte.
Die Hauptentscheidung
Am 23. Juli 2026 wies der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Hauptbeschwerde Heilmanns als unzulässig ab. Das Urteil erging einstimmig. Die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold stellte fest, dass das Grundgesetz eine Grenze für die Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren setze, jedoch nicht in Form eines bezifferten Tempolimits.
Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits.
Das Gericht befand, dass Heilmann nicht ausreichend dargelegt habe, dass seine Abgeordnetenrechte aus Artikel 38 des Grundgesetzes verletzt seien. Der entscheidende Maßstab sei nach Ansicht der Richter, ob das Verfahren die öffentliche Debatte und den Austausch von Argumenten unmöglich gemacht habe. Der ursprüngliche Entwurf und eine Formulierungshilfe hätten eine ausreichende Diskussionsgrundlage geboten, so das Gericht.
Reaktion und Auswirkungen
Heilmann hatte argumentiert, dass das überhastete Verfahren die Rechte aller Abgeordneten auf angemessene Beratungszeit verletzt habe. Er bezeichnete das Heizungsgesetz als einen „Extremfall“ einer Praxis, bei der Abgeordnete hunderte Seiten Änderungsanträge am Vorabend der Schlussdebatte erhielten.
Es geht nicht nur um mich, sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit.
Das Urteil stärkt die Hand der Regierungsfraktionen bei der beschleunigten Verabschiedung von Gesetzen, setzt aber auch hohe Hürden für Verfassungsbeschwerden gegen überhastete Gesetzgebung. Das Gericht wies darauf hin, dass das Thema aktuell bleibe, und verwies auf zwei Eilanträge in der letzten Woche des Bundestages vor der Sommerpause 2026 zum GKV-Modernisierungsgesetz, das ebenfalls schnell durchgepeitscht worden sei.
Weiterer Kontext
Die Entscheidung beendet einen dreijährigen Rechtsstreit, der mit dem Stopp des Heizungsgesetzes im Jahr 2023 begann. Während die Eilentscheidung als Kontrollinstrument gegen Übergriffe der Exekutive angesehen wurde, stellt das endgültige Urteil klar, dass das Grundgesetz kein spezifisches Zeitlimit für die parlamentarische Beratung vorschreibt. Die Begründung des Gerichts betont, dass der demokratische Prozess nur dann untergraben werde, wenn die parlamentarische Debatte unmöglich gemacht werde – eine Schwelle, die Heilmann nicht erreicht habe.
- Geplante Schlussabstimmung über das Heizungsgesetz vor der Sommerpause
- Das Bundesverfassungsgericht stoppt die zweite und dritte Lesung mit Verweis auf das Recht der Abgeordneten, Informationen zu verarbeiten
- Der Bundestag verabschiedet das Gesetz nach zweimonatiger Verzögerung
- Das Gesetz tritt in Kraft
- Das Gericht weist die Hauptbeschwerde ab und stellt fest, dass es kein spezifisches Tempolimit gibt


