deutscher Unternehmer und Politiker (CDU), MdB
Das Bundesverfassungsgericht wies eine Beschwerde des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen die überhastete Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes 2023 ab und urteilte, dass das Grundgesetz kein bestimmtes Tempolimit für Gesetzgebungsverfahren vorschreibt.