Universität Kassel verschiebt Reform der Zivilklausel auf November – Studentenproteste nehmen zu
Der Senat der Universität Kassel erwägt eine Aufweichung seiner selbst auferlegten Zivilklausel, was Proteste auslöst, während drei andere hessische Hochschulen bestätigen, dass sie an ihrer Verpflichtung zu rein friedlicher Forschung festhalten.
Kassels geplante Reform
Von den 14 Hochschulen in Hessen haben derzeit vier eine freiwillige sogenannte Zivilklausel in ihren Satzungen verankert: die Universität Kassel, die Goethe-Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Die Universität Kassel hat eine solche Klausel seit 2013. In ihrer Grundordnung heißt es per Selbstverpflichtung: „Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel (…) verpflichten sich ausschließlich friedlichen Zielen.“ Der Senat der nordhessischen Universität erwägt nun eine Änderung ihrer Grundordnung. Eine erste Lesung hat bereits eine neue Fassung verabschiedet. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass „es zunehmend schwieriger wird, zivile und potenzielle militärische Nutzung von Forschungsergebnissen zu trennen, etwa angesichts technischer Entwicklungen und hybrider Kriege“, so die Universität.
Der Vorstoß für eine Debatte
Die Initiative zur Änderung der Klausel ging vom Senat selbst aus, erklärte ein Universitätssprecher. Die bisherige Präambel sei in einem anderen historischen und politischen Kontext entstanden. Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) fordert seit längerem eine Debatte über die freiwillige Verpflichtung, auf militärische Forschung zu verzichten. Eine Entscheidung über die neue Fassung wurde vom Senat kürzlich auf Anfang November vertagt. Bis dahin soll ein Verfahren erarbeitet werden, das „Wissenschaftler bei der Bewertung von Forschungsprojekten gegebenenfalls unterstützen kann“. Diskussionsveranstaltungen zu dem Thema sind in den kommenden Monaten ebenfalls geplant.
Proteste gegen die Änderung
Die Pläne zur Aufweichung der Klausel stoßen auf Kritik. Die Initiative „Zivilklausel bleibt“ kämpft vehement für den Erhalt der Klausel in ihrer jetzigen Form. Ihre Mitglieder befürchten, dass die vorgeschlagene Änderung finanzielle Abhängigkeiten von Rüstungskonzernen schaffen und den Einfluss von Politik und Wirtschaft auf die Wissenschaftsfreiheit massiv erhöhen würde. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen setzt sich für den Erhalt der Kasseler Zivilklausel in ihrer jetzigen Form ein.
Gerade in Zeiten wachsender Aufrüstung und zunehmenden sicherheitspolitischen Einflusses auf Wissenschaft und Forschung ist diese Selbstverpflichtung wichtiger denn je.
Die anderen drei Hochschulen bleiben standhaft
Die Goethe-Universität Frankfurt erklärte, dass sie an ihrer Zivilklausel festhält. Ein Universitätssprecher erklärte, das Ziel sei in der Präambel der Grundordnung der Universität verankert: „Lehre, Forschung und Studium an der Goethe-Universität dienen zivilen und friedlichen Zwecken.“
Auch wenn sich der Kontext angesichts der Bedrohung Europas durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und des Verlusts der USA als verlässlichem Partner geändert hat, sehen wir keinen Handlungsbedarf, denn die im Grundgesetz verankerte Forschungsfreiheit garantiert Wissenschaftlern eine breite Wahlfreiheit hinsichtlich der Gegenstände ihrer Forschung, die selbst die Grundordnung einer Universität nicht einschränken kann.
Die Universität erklärte, die Formulierung lasse offen, wie das Ziel einer friedlichen Welt zu erreichen sei. Auch die TU Darmstadt hat keine Bestrebungen, ihre Zivilklausel abzuschaffen. Ein Sprecher erklärte, sie sei seit 2012 Teil der Grundordnung und aus einem umfangreichen, intensiven hochschulweiten öffentlichen Diskurs hervorgegangen. Die Klausel diene Forschern „als ethische Leitlinie für ihr Handeln und unterstreicht unseren Anspruch, die Auswirkungen unserer Forschung kritisch und verantwortungsvoll zu reflektieren“, so der Sprecher. Sie schließe militärische Forschung nicht grundsätzlich aus. Die Hochschulversammlung habe im Sommer 2024 nach einer Überprüfung der gelebten Praxis mit der Klausel deren Beibehaltung und Umsetzungsverfahren bestätigt. An der Hochschule Geisenheim sei eine Änderung der Klausel ebenfalls „kein Thema“.

