
Bundesnetzagentur zwingt Deutsche Bahn, Fernverkehrsstrecken für italienischen Rivalen Italo ab 2028 zu öffnen
Die Bundesnetzagentur hat endgültige Regeln erlassen, die DB InfraGO zwingen, auf überlasteten Korridoren mindestens 25 % der Kapazität für Wettbewerber freizuhalten, und damit Italos geplanten Einstieg mit 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2028 ermöglichen. Mehrere Bundesländer befürchten Kürzungen im ländlichen Raum.
Die Entscheidung
Am 17. Juli bestätigte die Bundesnetzagentur ihre vorläufige Entscheidung vom späten Juni, die DB InfraGO verpflichtet, den Anteil der Kapazität, der einem einzelnen Betreiber auf überlasteten Fernverkehrskorridoren zugewiesen wird, auf 60 bis 75 Prozent zu begrenzen. Der genaue Prozentsatz wird von DB InfraGO festgelegt, wenn sie 2027 den Netzfahrplan 2028 erstellt. Die Regelung garantiert, dass mindestens ein Wettbewerber neben der Deutschen Bahn, die derzeit einen Marktanteil von 95 Prozent im deutschen Fernverkehr hält, Züge betreiben kann. Die Behörde erklärte, sie habe alle Argumente des Eisenbahninfrastrukturbeirats, des Bundeskartellamts und der Monopolkommission geprüft, bleibe aber bei ihrem Juni-Vorschlag.
Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Gang bringt.
Italos Einstieg
Die Entscheidung ebnet den Weg für den italienischen Hochgeschwindigkeitsbetreiber Italo, ab Frühjahr 2028 in Deutschland den Betrieb aufzunehmen. Italo plant, 3,6 Milliarden Euro zu investieren und 30 Hochgeschwindigkeitszüge für 56 tägliche Verbindungen einzusetzen. Erste Strecken verbinden München–Frankfurt–Köln–Dortmund im Stundentakt und München–Berlin–Hamburg alle zwei Stunden. Italo hatte bei der BNetzA Beschwerde über die Vergabe knapper Trassenkapazitäten eingereicht, um verbesserte Bedingungen für Neueinsteiger und langfristige Rahmenvereinbarungen von bis zu 15 Jahren zu erreichen, die jedoch vor 2031 unwahrscheinlich sind.
- Bundesnetzagentur erlässt vorläufige Entscheidung zur Wettbewerbsklausel
- Endgültige Entscheidung bestätigt, die Kapazitätsreservierung für Wettbewerber vorschreibt
- DB InfraGO erstellt Netzfahrplan 2028 unter Einbeziehung der neuen Regelung
- Italo nimmt Betrieb mit 56 täglichen Verbindungen auf
Widerstand von Ländern und DB
Mehrere Bundesländer warnten davor, dass die neue Regelung den Regionalverkehr und die Anbindung ländlicher Räume beeinträchtigen könnte. Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach argumentierte, dass die lukrativen Metropolachsen weiter ausgebaut würden, während die Regionen zurückblieben. Er bestand darauf, dass die Infrastruktur zunächst stabilisiert werden müsse, mit massiven Investitionen in das Netz, Stellwerke und die Digitalisierung, bevor zusätzlicher Wettbewerb eingeführt werde. Die offizielle Stellungnahme des Landes warnte davor, dass die Quersubventionierung wenig genutzter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus profitablen Strecken wegfallen würde, was zu Angebotskürzungen im ländlichen Raum führen könnte.
Die lukrativen Metropolachsen werden weiter ausgebaut, während die Regionen im Umland zurückgelassen werden.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter befürchtete, dass der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) genau dort leiden würde, wo mehrere Eisenbahnunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren. Hamburg äußerte die Sorge, dass Halte oder ganze Strecken rund um die Hansestadt gestrichen werden könnten, was den Nahverkehr zu Spitzenzeiten überlasten würde.
Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich, dass der SPNV genau dort leiden wird, wo künftig mehrere Eisenbahnunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden.
Die Deutsche Bahn selbst erklärte, sie werde die Entscheidung gründlich prüfen. Ihre Infrastrukturtochter DB InfraGO warf der Regulierungsbehörde in einer der dpa vorliegenden Stellungnahme „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor und argumentierte, es gebe keine Rechtsgrundlage für regulatorische Eingriffe, da ihre Trassenvergabe nie zuvor rechtlich angefochten worden sei.
Unterstützung von Wettbewerbern
Wettbewerbsverbände begrüßten das Urteil. Mofair, der Verband der Wettbewerber, erklärte, die gezielte Entscheidung schütze die Interessen des Nah- und Güterverkehrs. Der Verband Die Güterbahnen stellte fest, dass die Entscheidung mehr Wettbewerb im Fernverkehr ermögliche, ohne andere Verkehrsarten zu benachteiligen.
Wie es weitergeht
DB InfraGO muss die neue Wettbewerbsklausel in ihre Nutzungsbedingungen aufnehmen. Die Regelung tritt mit dem Netzfahrplan 2028 in Kraft, der 2027 erstellt wird. Die Deutsche Bahn kann die Entscheidung beim Kölner Verwaltungsgericht anfechten, was Italos geplanten Markteintritt verzögern könnte. Die Regulierungsbehörde räumte ein, dass die Entscheidung einen Wandel im Fernverkehr auslösen könnte.


