Hersteller müssen geeignete Waren außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung reparieren, wenn dies technisch möglich ist – kostenlos oder zu einem angemessenen Preis, nach dem Gesetzesdekret Nr. 176/2026.
Die Regeln erfassen Waren, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft wurden, und traten in Italien am 22. Oktober 2026 in Kraft.
Wer sich während der gesetzlichen Gewährleistung für eine Reparatur entscheidet, verlängert die Haftungsfrist des Verkäufers um 12 Monate ab dem Reparaturdatum.
Reparaturbetriebe müssen Verbrauchern ein europäisches Formular aushändigen, das 30 Tage gültig ist; bis zum 31. Juli 2027 muss eine europäische Online-Reparaturplattform eingerichtet sein.
Italiens Recht auf Reparatur ist am 22. Oktober 2026 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 durch das Gesetzesdekret Nr. 176/2026 um. Die Regeln gelten rückwirkend für Waren, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft wurden. Der Verband Assoutenti, der die Änderungen bekannt gemacht hat, erklärt, Ziel sei es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Elektroschrott zu reduzieren und der geplanten Obsoleszenz entgegenzuwirken. Die Reform soll Verbraucher zudem vom Wegwerfmodell des Konsums wegbringen.
Hersteller müssen geeignete Waren auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren, sofern die Reparatur technisch möglich ist. Die Arbeit muss kostenlos oder zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden. Ist eine Reparatur unmöglich, kann der Hersteller stattdessen ein generalüberholtes Produkt anbieten. Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU, trifft die Pflicht seinen bevollmächtigten Vertreter in der EU oder den Importeur. Hersteller müssen außerdem Ersatzteile und Werkzeuge zu Preisen liefern, die die Reparatur nicht unattraktiv machen.
Die Regeln verbieten Software- oder Hardwaresperren, die kompatible, gebrauchte oder 3D-gedruckte Teile blockieren. Hersteller müssen unabhängigen Reparaturbetrieben Bauteile und technische Anleitungen zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen. Ersatzteile müssen 5 bis 10 Jahre nach dem Marktaustritt eines Produkts verfügbar sein. Servicezentren müssen ein Ersatzgerät anbieten, um Kundinnen und Kunden während der Wartezeit zu überbrücken.
Die Pflicht gilt für 11 Produktkategorien, die bereits durch EU-Reparierbarkeitsanforderungen reguliert sind. Dazu zählen Smartphones, Tablets und Schnurlostelefone, Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler, Kühlgeräte und Trockner, elektronische Displays und Staubsauger, Server und Datenspeichersysteme sowie Fortbewegungsmittel mit spezifischen Batterien. Adnkronos merkt an, dass die Änderung den Kundendienst ins Zentrum der Beziehung zwischen Herstellern, Importeuren, Händlern, Einzelhändlern und Verbrauchern rückt.
Wenn ein Käufer während der gesetzlichen Gewährleistung die Reparatur statt des Austauschs wählt, verlängert sich die Haftungsfrist des Verkäufers um 12 Monate ab dem Datum der Reparatur. Vor Beginn der Arbeiten muss der Reparaturbetrieb dem Verbraucher ein europäisches Formular aushändigen, das Art der Reparatur, benötigte Zeit, Preise und ein etwaiges Ersatzprodukt aufführt. Die Angaben in diesem Formular bleiben 30 Tage gültig. Fabio Fasolino, Geschäftsführer des Unternehmens Business company, das nach eigenen Angaben seit mehr als 26 Jahren im Kundendienst tätig ist, sagte:
„Das Recht auf Reparatur macht deutlich, was der Markt bereits zeigt: Der Kundendienst ist kein Kostenfaktor, sondern ein strategischer Hebel.“
Die Europäische Kommission schätzt, dass die Regeln bei vollständiger Anwendung den Bürgerinnen und Bürgern in Europa jährlich 12 Milliarden Euro ersparen würden. Dieselbe Schätzung beziffert die Verringerung des Elektroschrotts auf 35 Millionen Tonnen und den Rückgang der Treibhausgasemissionen auf 261 Millionen Tonnen. Eine europäische Online-Plattform, auf der sich Reparaturbetriebe und Verkäufer generalüberholter Waren finden lassen, muss bis zum 31. Juli 2027 eingerichtet werden.
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Hersteller müssen künftig geeignete Waren außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung reparieren, wenn die Reparatur technisch möglich ist – nach dem Gesetzesdekret Nr. 176/2026, das rückwirkend für Käufe ab dem 31. Juli 2026 gilt.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Rai news, ANSA.it, lastampa.it und weiteren Medien. Veröffentlicht .