
Italienischer Kassationsgerichtshof: Hotels müssen kein Leitungswasser anbieten – auch nicht gegen Bezahlung
Der italienische Kassationsgerichtshof hat endgültig entschieden, dass Restaurants und Hotels nicht gesetzlich verpflichtet sind, Gästen Leitungswasser zu servieren – selbst wenn diese bereit sind, dafür zu bezahlen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der durch den Aufenthalt einer Touristin in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten ausgelöst wurde.
Ein Urlaubsstreit eskaliert
Ein Urlaub in einem der exklusivsten Skigebiete Italiens entwickelte sich zu einem sechsjährigen Rechtsstreit, nachdem einer Touristin aus Rom wiederholt ein einfaches Glas Leitungswasser verweigert wurde. Während der Weihnachtsferien 2019 verbrachte die Frau eine Woche im Fünf-Sterne-Hotel Sassongher in Corvara, einem Dorf im Herzen der Dolomiten. Sie hatte eine Halbpension ohne Getränke gebucht und bat jeden Abend im Hotelrestaurant um Leitungswasser – und bot sogar an, dafür zu bezahlen –, aber das Personal lehnte ab. Stattdessen stellte man ihr eine 0,75-Liter-Flasche Mineralwasser zum Preis von 7 € auf den Tisch.
Wasser ist eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht, und die kostenlose Bereitstellung der minimalen lebensnotwendigen Menge zur Deckung des Grundbedarfs muss gewährleistet sein.
Das rechtliche Argument der Touristin
Überzeugt, dass ihr Unrecht widerfahren war, verklagte die Touristin das Hotel auf Schadensersatz in Höhe von etwa 2.700 € und machte wirtschaftliche Einbußen und seelische Belastung geltend. Sie argumentierte, dass der Zugang zu Trinkwasser eine ebenso grundlegende Annehmlichkeit sei wie saubere Bettwäsche oder Seife im Badezimmer – etwas, das jeder Gast zu Recht erwarten könne. Die unteren Gerichte wiesen ihre Klage ab, aber sie blieb hartnäckig und zog den Fall bis zum höchsten italienischen Berufungsgericht.
Das letzte Wort des Kassationsgerichtshofs
In einem Ende April 2026 ergangenen, aber erst Ende Mai weithin bekannt gewordenen Urteil bestätigte die Corte di Cassazione, dass das italienische Recht Bars, Restaurants oder Hotels nicht verpflichtet, Leitungswasser zu servieren. Die Richter stellten fest, dass ein Gast, der Leitungswasser wünscht, frei sei, „sich selbstständig zu versorgen“, und dass das Hotel die Bedingungen des Halbpensionsvertrags korrekt erfüllt habe. Die Entscheidung war endgültig und kann nicht angefochten werden.
Die Politik des Hotels besteht darin, an den Tischen nur fest verschlossenes Flaschenwasser zu servieren – eine Praxis, die, wie er hinzufügte, in vielen exklusiven Häusern üblich ist.
Eine kulturelle und regulatorische Kluft
Der Fall verdeutlicht eine tiefe kulturelle Kluft: In Italien gilt das Verlangen nach kostenlosem Leitungswasser in einem Restaurant oft als Verstoß gegen die Etikette, während in Ländern wie dem Vereinigten Königreich gastronomische Betriebe gesetzlich verpflichtet sind, es auf Verlangen bereitzustellen. Obwohl eine EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten ermutigt, die Verfügbarkeit von Leitungswasser in Gaststätten zu fördern, schreibt sie keine verbindliche Verpflichtung vor. In Italien bleibt die Wahl vorerst vollständig dem Betreiber überlassen.


