Der italienische Kassationsgerichtshof hat endgültig entschieden, dass Restaurants und Hotels nicht gesetzlich verpflichtet sind, Gästen Leitungswasser zu servieren – selbst wenn diese bereit sind, dafür zu bezahlen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der durch den Aufenthalt einer Touristin in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten ausgelöst wurde.