
Italiens Papierausweis nicht mehr gültig für Auslandsreisen; elektronischer Personalausweis erforderlich
Seit dem 3. August wird der traditionelle Papierausweis nicht mehr zum Überqueren italienischer Grenzen akzeptiert. Reisende müssen nun einen elektronischen Personalausweis (CIE), einen Reisepass oder ein kommunales vorläufiges Dokument mitführen – wobei letzteres von einigen ausländischen Staaten abgelehnt werden kann.
Ende des Papierausweises für Reisen
Am 3. August 2026 verlor der italienische Papierausweis seine Gültigkeit für Auslandsreisen. Die Änderung, die durch das Dekretgesetz 108 vom 26. Juni 2026 angeordnet wurde, bedeutet, dass jeder, der eine italienische Grenze überquert, nun entweder eine Carta d'Identità Elettronica (CIE), einen Reisepass oder ein von einer Gemeinde ausgestelltes vorläufiges Dokument vorlegen muss. Das aufgedruckte Ablaufdatum des Papierausweises ist für Reisezwecke irrelevant. Die Maßnahme steht im Einklang mit der EU-Verordnung 2019/1157, die darauf abzielt, die Dokumentsicherheit im gesamten Block zu harmonisieren; alte Papierausweise fehlen Mikrochips, Fingerabdrücke und biometrische Merkmale, was sie anfällig für Fälschungen macht.
Inländische Nutzung verlängert
Innerhalb Italiens behält der Papierausweis seine Gültigkeit zur Identifikation bis zum 31. Januar 2027. Er kann weiterhin für den Umgang mit öffentlichen Verwaltungen, Banken, Postämtern, Gesundheits- und Sozialdiensten, Rentenbezug sowie den Empfang von Einschreiben oder gerichtlichen Zustellungen verwendet werden. Verträge und notarielle Urkunden, die vor dem 3. August 2026 unterzeichnet wurden und bei denen der Papierausweis zur Identifikation diente, bleiben für diesen spezifischen Akt bis zum natürlichen Ablauf des Ausweises gültig. Das Innenministerium arbeitet noch an Richtlinien für die Gemeinden zum Übergang.
Optionen für Reisende
Reisende, die noch keine CIE besitzen, können diese jederzeit bei ihrer Wohngemeinde beantragen, ohne auf das Ablaufen des Papierausweises warten zu müssen. Die Auslieferung dauert etwa sechs Werktage, wobei die sommerliche Nachfrage die Wartezeiten verlängern kann. Wer bereits einen gültigen Reisepass besitzt, kann diesen für alle internationalen Reisen nutzen. Die CIE enthält einen Mikrochip mit biometrischen Daten und wird in der gesamten EU sowie in vielen Nicht-EU-Ländern akzeptiert, die den italienischen elektronischen Personalausweis anerkennen.
Das vorläufige Dokument und seine Risiken
Für Notfälle können Gemeinden ein vorläufiges Identitätsdokument ausstellen, das bis zu sechs Monate gültig und nicht verlängerbar ist. Das Dekret legt fest, dass es gemäß Artikel 3 des konsolidierten Sicherheitsgesetzes ein gültiges Ausweisdokument für Auslandsreisen ist, warnt jedoch auch, dass „das vorläufige Identitätsdokument von einigen ausländischen Staaten für die Einreise in ihr Hoheitsgebiet möglicherweise nicht akzeptiert wird." Der Verbraucherverband Assoutenti warnte, dass Reisende, die sich auf dieses Dokument verlassen, bei der Einreise an ihrem Zielort abgewiesen werden könnten.
Dies bedeutet, dass Bürger, die ab dem 3. August zum Flughafen gehen, um in ein Sommerziel zu reisen, gestrandet sein werden, wenn sie keine CIE oder keinen Reisepass besitzen. Wenn sie hingegen ein vorläufiges Dokument von den Gemeinden erhalten, könnte ihnen die Einreise in ausländisches Hoheitsgebiet verweigert werden, falls das Zielland dessen Gültigkeit nicht anerkennt. Eine Änderung, die mitten in die Sommerreisezeit fällt und die Gefahr birgt, Unannehmlichkeiten für die Bürger zu verursachen, auch weil keine angemessene Informationskampagne für die Nutzer durchgeführt wurde. Der Rat für diejenigen, die ins Ausland reisen müssen, ist, im Voraus die für die Einreise in fremde Länder erforderlichen Dokumente zu prüfen, auch über die Website Viaggiare Sicuri der Farnesina.
Über-70-Jährige erhalten unbegrenzte CIE
Eine separate Maßnahme, eingeführt durch das Dekretgesetz 19 vom 19. Februar 2026, trat am 30. Juli 2026 in Kraft: Elektronische Personalausweise, die an Bürger ab 70 Jahren ausgestellt werden, haben kein Ablaufdatum mehr. Die Karte zeigt das Wort „illimitata" anstelle eines Datums und bleibt auf unbestimmte Zeit sowohl für die Identifikation als auch für Auslandsreisen gültig, sofern keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Bestehende CIEs von Über-70-Jährigen behalten ihre aufgedruckten Ablaufdaten und werden nicht automatisch dauerhaft; die unbegrenzte Gültigkeit gilt nur für Karten, die ab dem 30. Juli ausgestellt wurden. Inhaber können dennoch nach zehn Jahren eine neue CIE beantragen, um digitale Funktionen zu aktualisieren.
- Dekretgesetz 108/2026 legt den 3. August als Ende der Gültigkeit des Papierausweises für Auslandsreisen fest und verlängert die inländische Nutzung bis zum 31. Januar 2027.
- CIE, die an Über-70-Jährige ausgestellt werden, werden auf unbestimmte Zeit für Identifikation und Auslandsreisen gültig.
- Papierausweis nicht mehr gültig für Auslandsreisen; elektronischer Personalausweis oder Reisepass für Reisen ins Ausland erforderlich.
- Die inländische Gültigkeit des Papierausweises zur Identifikation bei öffentlichen Diensten läuft ab.

