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Wirtschaft·vor 2 Std.

Italienische Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung zu Apples iCloud-Interoperabilität nach EU-Digitalregeln ein

Die italienische Kartellbehörde hat eine Untersuchung der Cloud-Dienste von Apple eingeleitet. Geprüft wird, ob das Unternehmen gegen die Vorschriften des EU-Gesetzes über digitale Märkte verstößt, indem es Drittanbietern nicht denselben Zugang zu iOS- und iPadOS-Funktionen gewährt wie iCloud.

Die Untersuchung

Die italienische Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) gab am 16. Juni 2026 bekannt, dass sie eine Untersuchung gegen Apple eingeleitet hat, die sich auf Interoperabilitätsverpflichtungen nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) konzentriert. iOS und iPadOS gelten als zentrale Plattformdienste eines Gatekeepers, was bedeutet, dass Apple Cloud-Anbietern für Verbraucher kostenlose, wirksame Interoperabilität und gleichen Zugang zu denselben Hard- und Softwarekomponenten gewähren muss, die iCloud zur Verfügung stehen.

Die Regulierungsbehörde erklärte, sie habe Grund zu der Annahme, dass Cloud-Dienste von Drittanbietern möglicherweise nicht auf dem gleichen Niveau wie iCloud behandelt werden.

Die Behörde hat Hinweise darauf, dass Anbieter von Cloud-Diensten für Verbraucher von Drittanbietern möglicherweise nicht zu denselben Bedingungen wie Apples iCloud-Dienst gestellt werden, da sie offenbar keinen Zugang zu denselben Komponenten haben, die von iCloud genutzt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.

Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

Interoperabilitätsverpflichtungen

Gemäß Artikel 6 Absatz 7 des DMA muss Apple sicherstellen, dass alternative Cloud-Dienste nahtlos mit iOS und iPadOS verbunden werden können, und zwar unter Verwendung derselben technischen Schnittstellen, die auch dem eigenen iCloud-Dienst zur Verfügung stehen. Das Gesetz soll verhindern, dass digitale Gatekeeper das Spielfeld zu ihren Gunsten neigen, indem sie exklusive Verbindungen zwischen ihren Betriebssystemen und ihren eigenen Cloud-Angeboten einbetten.

Die Untersuchung ist das erste Mal, dass die AGCM die Befugnisse ausübt, die den nationalen Wettbewerbsbehörden gemäß Artikel 38 Absatz 7 des DMA übertragen wurden, der es ihnen erlaubt, vorläufige Untersuchungen zur Unterstützung der Europäischen Kommission durchzuführen.

Backup-Funktionalität im Mittelpunkt

Nach Angaben der AGCM scheint Apple es alternativen Cloud-Speicherdiensten nicht zu erlauben, die iOS- und iPadOS-Komponenten zu nutzen, die eine vollständige Sicherung der Gerätedaten (Einstellungen, App-Daten, Konfigurationen und Inhalte) ermöglichen – eine Funktion, die iCloud vorbehalten ist. Ohne vollständige Backup-Fähigkeit sind konkurrierende Dienste strukturell benachteiligt, ein Nachteil, der nicht allein durch Preis- oder Qualitätsverbesserungen ausgeglichen werden kann.

Es scheint, dass Apple alternativen Cloud-Speicherdiensten für Endnutzer nicht erlaubt, die Komponenten von iOS und iPadOS zu nutzen, die eine vollständige Sicherung der auf den Geräten befindlichen Daten ermöglichen, was hingegen Apples iCloud-Dienst gestattet ist.

Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

Regulatorische Zusammenarbeit

Die Untersuchung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen der AGCM werden ihre Ergebnisse an die Kommission übermittelt, die allein für die Durchsetzung des DMA zuständig bleibt. Der Fall reiht sich in eine wachsende Anzahl von DMA-bezogenen Prüfungen gegen Apple in der gesamten EU ein, bei denen nationale Regulierungsbehörden zunehmend bereit sind, das Verhalten des Unternehmens in bestimmten Produktbereichen zu testen.

Apples Geschichte in Italien

Apple ist der italienischen Behörde kein Unbekannter. Die AGCM hat das Unternehmen im Laufe der Jahre wiederholt mit Geldstrafen belegt – wegen irreführender Garantiepraktiken und, zuletzt, einer Strafe von rund 98,6 Millionen Euro im Zusammenhang mit den Regeln zur App Tracking Transparency. Diese Cloud-Untersuchung beginnt daher vor dem Hintergrund eines etablierten konfrontativen Verhältnisses, nicht auf einem unbeschriebenen Blatt, und erweitert die regulatorische Aufmerksamkeit auf einen Teil des Apple-Geschäfts, der bisher weniger Beachtung fand als der App Store.

Rom · Cupertino

5 Quellen

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