
Julio Iglesias verklagt spanische Vizepräsidentin Yolanda Díaz wegen Verleumdung und fordert 50.000 Euro für 'erschütternde' Missbrauchsvorwürfe
Der 82-jährige Sänger beschuldigt die Vizepräsidentin, öffentlich unbewiesene Anschuldigungen als Tatsache dargestellt zu haben, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt worden war.
Die Vorwürfe und das eingestellte Verfahren
Im Januar 2026 beschuldigten zwei ehemalige Angestellte Julio Iglesias des sexuellen Missbrauchs, der Körperverletzung und der Arbeitsausbeutung während ihrer Tätigkeit in seinen Residenzen in der Dominikanischen Republik und auf den Bahamas. Die Staatsanwaltschaft des spanischen Nationalgerichts leitete eine Untersuchung ein, stellte das Verfahren später jedoch ein, da die spanischen Gerichte keine Zuständigkeit hätten, weil die angeblichen Straftaten im Ausland begangen wurden und keine relevanten Verbindungen zu Spanien bestehen.
Die Audiencia Nacional hat in Anwendung der Kriterien unseres höchsten Gerichts wiederholt ausgelegt, dass Spanien nicht befugt ist, im Ausland begangene Straftaten zu untersuchen, wenn keine relevanten Verbindungen zu unserem Land bestehen.
Iglesias, inzwischen 82, hat alle Anschuldigungen stets bestritten. Das Strafverfahren wurde schließlich für nichtig erklärt, nachdem der Sänger Berufung eingelegt hatte.
Díaz' öffentliche Äußerungen
Nach der Einstellung des Verfahrens äußerte sich Yolanda Díaz, Spaniens zweite Vizepräsidentin und Arbeitsministerin, auf Bluesky und im RTVE. Sie drückte ihre Unterstützung für die Anklägerinnen aus und bezeichnete ihre Aussagen als „escalofriantes“ (erschütternd), wobei sie von „sexuellem Missbrauch“ und einer Situation der „Sklaverei“ sprach.
Ihre Aussagen sind erschütternd. Wir sprechen von sexuellem Missbrauch und einer Situation der Sklaverei.
Diese Worte stehen nun im Mittelpunkt der Zivilklage. Iglesias' Anwaltsteam argumentiert, dass Díaz als hochrangige Amtsträgerin der Öffentlichkeit „klare Schuldvorurteile“ vermittelt habe, indem sie unbewiesene Anschuldigungen effektiv als feststehende Tatsachen dargestellt habe.
Der Rechtsstreit
Im Februar oder Mai 2026, je nach Quelle, fand ein Schlichtungstermin zwischen dem Sänger und der Vizepräsidentin statt. Díaz weigerte sich, ihre Aussagen zurückzunehmen, woraufhin Iglesias die Angelegenheit eskalierte. Am 21. Juli 2026 reichte seine Verteidigung eine Zivilklage vor dem Obersten Gerichtshof ein, der aufgrund von Díaz' Status als Regierungsministerin zuständig ist.
Die Vizepräsidentin hat in ihrer Eigenschaft als hochrangige Staatsbeamtin der öffentlichen Meinung klare Schuldvorurteile vermittelt.
- Staatsanwaltschaft leitet Untersuchung zu sexuellen Missbrauchsvorwürfen gegen Julio Iglesias ein.
- Verfahren mangels Zuständigkeit eingestellt; angebliche Straftaten im Ausland begangen.
- Yolanda Díaz bezeichnet Aussagen als 'erschütternd' und spricht von 'sexuellem Missbrauch' und 'Sklaverei'.
- Schlichtungsversuch scheitert; Díaz weigert sich zurückzunehmen.
- Julio Iglesias reicht Zivilklage vor dem Obersten Gerichtshof ein.
Die Klage verlangt, dass Díaz anerkennt, dass ihre Aussagen einen unzulässigen Eingriff in das Recht von Iglesias auf Ehre darstellten, und 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlt. Separat hat Iglesias bei einem Gericht in Madrid Anzeige gegen Journalisten von elDiario.es wegen „Beleidigung und Verleumdung“ eingereicht, da sie angeblich falsche Informationen über den Fall veröffentlicht hätten.
Was Iglesias erreichen will
Die Summe von 50.000 Euro ist für einen der wohlhabendsten Musiker Spaniens symbolisch. Das Hauptziel ist die Wiederherstellung des Ansehens: eine gerichtliche Feststellung, dass eine Regierungsministerin ein grundlegendes Verfassungsrecht verletzt hat, indem sie öffentlich unbewiesene Anschuldigungen als Tatsache dargestellt hat.
Wir streben ein Urteil an, dass die Aussagen der Vizepräsidentin ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht verletzt haben.
Der Oberste Gerichtshof muss nun die Grenzen der politischen Meinungsäußerung gegen das Recht auf Ehre abwägen, in einem Fall, der die Frage aufwirft, wie weit ein öffentlicher Amtsträger bei der Kommentierung nicht rechtskräftig festgestellter Anschuldigungen gehen kann.


