
Stiefsohn der norwegischen Kronprinzessin zu vier Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt, Berufung geplant
Marius Borg Høiby, 29, Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, wurde am Montag wegen zweifacher Vergewaltigung und häuslicher Gewalt zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Seine Verteidigung kündigte umgehend Berufung an.
Urteilsverkündung und Strafmaß
Marius Borg Høiby, der 29-jährige Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, wurde am Montag wegen zweifacher Vergewaltigung und häuslicher Gewalt gegen seine ehemalige Freundin Nora Haukland verurteilt. Das Bezirksgericht Oslo befand ihn zudem des Filmens von Frauen ohne deren Zustimmung, der Bedrohung sowie des Transports von über drei Kilogramm Cannabis für schuldig. Er wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und dazu verpflichtet, vier Frauen insgesamt 560.000 Norwegische Kronen (etwa 61.000 US-Dollar) Schadensersatz zu zahlen. Von zwei weiteren Anklagepunkten wegen Vergewaltigung sowie zwei Fällen des Verstoßes gegen ein Kontaktverbot wurde Høiby freigesprochen. Er nahm aus gesundheitlichen Gründen per Videoschalte aus dem Gefängnis an der Verhandlung teil.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten gefordert, während die Verteidigung auf einen Freispruch in den Vergewaltigungspunkten und eine einjährige Haftstrafe für die übrigen Delikte plädiert hatte.
Berufung und Ausbruch im Gefängnis
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten die Verteidiger Petar Sekulic und Ellen Holager Andenæs an, dass ihr Mandant in Berufung gehen werde.
Die Anwälte fügten hinzu, dass Høiby davon überzeugt sei, Haukland nicht misshandelt zu haben, und er sei "absolut sicher, dass Berufung eingelegt werden muss". Ein neues Verfahren könnte 2027 beginnen.Er ist sehr zufrieden mit den aus unserer Sicht recht zahlreichen Freisprüchen, aber er ist überzeugt, dass er in den Vergewaltigungspunkten eindeutig unschuldig ist.
Unabhängig davon wurde am Montagabend ein Antrag abgelehnt, Høiby aus der Haft zu entlassen, damit er bei seiner Mutter sein könne, die an Lungenfibrose leidet und auf der Warteliste für eine Lungentransplantation steht. Zuvor hatte er sich die rechte Hand gebrochen, nachdem er sie gegen einen Schrank in seiner Zelle geschlagen hatte, als ein früherer Antrag auf Haftentlassung abgelehnt worden war. Laut einem Gefängnisbericht war er "wütend und aufgebracht" und weigerte sich zeitweise, mit dem Wachpersonal zu sprechen; er wurde in eine Notaufnahme gebracht.
Beweislage und der Weg zum Prozess
Høiby wurde erstmals am 4. August 2024 nach einem gewaltsamen Vorfall in der Wohnung seiner Freundin in Oslo festgenommen. Die Polizei fand später Videos auf seinen Telefonen und Computern, die zu zentralen Beweismitteln wurden; ein Fall betraf den Geschlechtsverkehr mit einer Partnerin, während diese schlief. Er räumte einige Anklagepunkte ein, darunter den Drogentransport und Körperverletzung, bestritt jedoch jede Vergewaltigung. Der Prozess, der im Februar 2026 begann, zog intensive nationale und internationale mediale Aufmerksamkeit auf sich.
Staatsanwalt Sturla Henriksbo erklärte, das Urteil zeige, dass das Gesetz für alle gleichermaßen gelte.
Man kommt nicht ungeschoren davon, nur weil man mit jemandem aus dem Königshaus verwandt ist.
Schatten über der Monarchie
Obwohl Høiby kein offizielles Mitglied des Königshauses ist – er stammt aus Mette-Marits Beziehung vor ihrer Ehe mit Kronprinz Haakon im Jahr 2001 –, hat der Fall einen langen Schatten geworfen. Die Königsfamilie hielt sich aus dem Verfahren heraus, gab jedoch Erklärungen ab, in denen sie ihre Solidarität mit den Opfern bekundete. Die Monarchie wurde bereits durch jüngste Skandale erschüttert, darunter Mette-Marits Verbindungen zu Jeffrey Epstein, und verzeichnete einen Rückgang der öffentlichen Unterstützung. Inmitten des Dramas teilte der Palast mit, dass er regelmäßige Updates zum Gesundheitszustand von Mette-Marit aussetzen werde.
- Erste Festnahme nach einem häuslichen Vorfall in einer Wohnung in Oslo
- Prozessbeginn vor dem Bezirksgericht Oslo
- Urteil: vierjährige Haftstrafe wegen zweifacher Vergewaltigung und häuslicher Gewalt; Freispruch in zwei weiteren Vergewaltigungspunkten, Verteidigung kündigt Berufung an


