Hessischer Staatsgerichtshof entscheidet am Mittwoch über Zulässigkeit des Verkehrswende-Volksbegehrens von 2022 mit 70.000 Unterschriften
Der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden verkündet am Mittwoch um 11:00 Uhr sein Urteil im Verfahren der Initiative „Verkehrswende Hessen“, deren Volksbegehren von 2022 für ein neues Mobilitätsgesetz von der damaligen Landesregierung als verfassungswidrig abgelehnt worden war.
Das Volksbegehren und seine Forderungen
Mehrere Verbände unter dem Dach von „Verkehrswende Hessen“ drängten auf ein neues Landesmobilitätsgesetz, das „Verkehrswendegesetz“. Zu ihren Forderungen gehörten mehr Radwege, breitere Gehwege und zusätzliche öffentliche Verkehrsangebote. Die Initiative sammelte rund 70.000 Unterschriften zur Unterstützung des Volksbegehrens.
Die Einreichung und Ablehnung 2022
Im Sommer 2022 brachten Unterstützer die Unterschriften mit einem Fahrradkonvoi, der die Autobahn A66 entlangfuhr, nach Wiesbaden. Die damalige schwarz-grüne Landesregierung lehnte den Vorschlag ab mit der Begründung, er sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Das Verkehrsministerium vertrat die Auffassung, der Gesetzesentwurf überschreite die Gesetzgebungskompetenz des Landes Hessen.
Der Rechtsstreit
Nach der Ablehnung durch die Regierung zogen die Verbände vor den Hessischen Staatsgerichtshof, das höchste Gericht des Landes. Das Gericht wird nun entscheiden, ob das Volksbegehren verfassungsgemäß war. Das Urteil ist für Mittwoch um 11:00 Uhr in Wiesbaden angesetzt.
Was als Nächstes passiert
Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob das „Verkehrswendegesetz“ den direktdemokratischen Prozess durchlaufen kann oder ob die verfassungsrechtlichen Einwände der Regierung Bestand haben. Über das Urteil am Mittwoch hinaus sind keine weiteren Verhandlungstermine oder Verfahrensschritte angekündigt.


