Regierung · Athen
Griechische Heizungsbeihilfe steigt um 30 Prozent – Anträge bis 4. Dezember 2026
Die Plattform myΘέρμανση soll spätestens am 10. November 2026 öffnen, die Abschlagszahlungen sind für den 23. Dezember vorgesehen – für rund 1,2 Millionen Haushalte.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von in.gr, NewsIT, Ειδήσεις und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Anträge sind bis Freitag, 4. Dezember 2026, über die Plattform myΘέρμανση einzureichen, die spätestens am 10. November 2026 öffnen soll.
Der Mindestbetrag steigt von 100 auf 130 Euro, die Obergrenze für die meisten Begünstigten von 800 auf 1.040 Euro – in den kältesten Siedlungen sind bis zu 1.560 Euro möglich.
Der Abschlag beträgt 60 Prozent des Anspruchs für Vorjahresbegünstigte und 50 Prozent für neue Antragsteller; fällig bis 23. Dezember 2026, die Hauptrate bis 28. Mai 2027.
Alleinstehende Antragsteller dürfen bis zu 16.000 Euro im Jahr verdienen, Ehepaare bis zu 24.000 Euro plus 5.000 Euro je Kind; die Vermögensgrenze liegt bei 200.000 Euro für Alleinstehende.
- 23.12.Fälligkeit der Abschlagszahlung
- 28.05.Fälligkeit der Hauptrate
- 30.07.Fälligkeit der Zusatzzahlungen für Erdgas, Fernwärme und Strom
Antragsfrist und Plattform
Die Heizungsbeihilfe für die Wintersaison 2026-2027 ist in einer gemeinsamen Ministerentscheidung (KYA) geregelt, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Anträge müssen bis Freitag, 4. Dezember 2026, elektronisch über die von der AADE betriebene Plattform myΘέρμανση eingereicht werden. Die Plattform soll spätestens am 10. November 2026 öffnen. Antragsteller benötigen ihre persönlichen TAXISnet-Codes, die Stromversorgungsnummer ihrer Hauptwohnung, die Art der Heizung, die bezuschusst werden soll, sowie ihre Immobiliendaten. Außerdem muss der Antragsteller in myAADE ein Bankkonto mit IBAN angegeben haben, auf dem er Haupt- oder Mitbegünstigter ist.
Beträge und Erhöhung
Die Beihilfe fällt in diesem Jahr 30 Prozent höher aus; mit der Erhöhung sollen rund 1,2 Millionen Haushalte bei den Heizkosten entlastet werden. Der Mindestbetrag steigt von 100 auf 130 Euro, die Obergrenze für die meisten Begünstigten von 800 auf 1.040 Euro. In Gebieten, in denen der Klimafaktor 1 oder mehr beträgt, erhöht sich der Betrag um 25 Prozent und kann 1.300 Euro erreichen. In den kältesten Siedlungen mit einem Koeffizienten von 1,2 oder höher gilt eine zusätzliche Erhöhung mit einer Obergrenze von 1.560 Euro. Die endgültige Höhe hängt von der Heizungsart, der Region der Hauptwohnung, dem Klimafaktor und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab. Eine Quelle ergänzt, dass auch die Wetterbedingungen von Oktober 2026 bis März 2027 auf Grundlage der Daten des Nationalen Wetterdienstes berücksichtigt werden. Jeder Begünstigte kann Unterstützung nur für eine Heizungsart erhalten.
Zahlungsplan
Die Abschlagszahlung ist bis zum 23. Dezember 2026 fällig. Begünstigte, die im Vorjahresprogramm waren, erhalten einen Abschlag in Höhe von 60 Prozent ihres Gesamtanspruchs, Erstbewerber 50 Prozent. Naftemporiki nennt 80 Euro als Mindestbetrag für den Abschlag, während SKAI berichtet, der Abschlag dürfe 80 Euro nicht überschreiten – die beiden Darstellungen widersprechen sich an diesem Punkt. Die Hauptrate ist bis zum 28. Mai 2027 fällig und deckt Einkäufe zwischen dem 1. Oktober 2026 und dem 31. März 2027 ab, abzüglich des Abschlags. Käufe von Holz und Pellets werden ab dem 1. Juni 2026 bis zum 31. März gezählt. Restbeträge, die zur Erreichung des Mindestbetrags nötig sind, sind bis zum 31. Mai fällig, Zusatzzahlungen für Erdgas, Fernwärme und Strom bis zum 30. Juli 2027. Um die volle Beihilfe zu erhalten, müssen Begünstigte Einkäufe oder einen Verbrauch im Wert von mindestens dem Doppelten des ihnen zustehenden Zuschusses nachweisen.
Wer Anspruch hat
Die Einkommens- und Vermögenskriterien bleiben unverändert. Das jährliche Familieneinkommen darf bei einem alleinstehenden, verwitweten oder getrennt lebenden Antragsteller 16.000 Euro nicht überschreiten, bei einer verheirateten Person oder einem eingetragenen Partner 24.000 Euro (plus 5.000 Euro je Kind) und bei einer Alleinerziehendenfamilie 29.000 Euro (plus 5.000 Euro je Kind ab dem zweiten). Der objektive Wert des Immobilienvermögens darf bei Alleinstehenden 200.000 Euro und bei verheirateten oder alleinerziehenden Haushalten 260.000 Euro nicht übersteigen; diese Grenze steigt um 40.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Die Bruttoeinnahmen der Familie aus gewerblicher Tätigkeit müssen bei höchstens 80.000 Euro liegen.
- Alleinstehend, verwitwet oder getrennt lebend
- 16000 EUR
- Verheiratet oder eingetragener Partner (Grundbetrag)
- 24000 EUR
- Alleinerziehendenfamilie (Grundbetrag)
- 29000 EUR
Daten aus dem Artikeltext
Ausgeschlossen sind Gäste, unterhaltsberechtigte Familienangehörige, Antragsteller auf eine Berufswohnung, nicht ansässige Steuerpflichtige, die in Griechenland zur Abgabe verpflichtet sind, sowie Personen, die der Steuer auf luxuriöses Wohnen unterliegen oder mehr als zwei Pkw besitzen. Stromantragsteller benötigen eine aktive Versorgung für ihre Hauptwohnung; Inhaber des Sozialtarifs für Haushalte (KOT) sind ausgeschlossen. Brennholz gilt für Siedlungen mit bis zu 10.000 Einwohnern, Pellets für Siedlungen mit bis zu 25.000 Einwohnern.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- in.grAnträge auf Heizkostenzuschuss bis zum 4. DezemberΈως τις 4 Δεκεμβρίου οι αιτήσεις για το επίδομα θέρμανσης - Οι δικαιούχοι · Original auf Griechisch
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