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Hamburg will professionelle Inklusionshelfer durch Freiwillige ersetzen und Unterstützung für behinderte Schüler kürzen

Angesichts von Haushaltsdruck plant die Hamburger Schulbehörde, qualifizierte Schulbegleiter durch Freiwillige zu ersetzen und die Unterstützung für Kinder mit bestimmten Förderbedarfen ganz zu streichen – scharfe Kritik kommt von der Lehrergewerkschaft.

Was die Reform vorsieht

Die Hamburger Schulbehörde hat in einem Schreiben an alle Schulleitungen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, angekündigt, dass die Schulbegleitung für Inklusionskinder ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr routinemäßig durch pädagogisches Fachpersonal erfolgen soll. Die Behörde argumentiert, die Begleitung sei eine „untergeordnete, helfende Unterstützung“ und keine pädagogische Aufgabe, weshalb sozialpädagogische Fachkräfte nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden. Stattdessen sollen Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) flexibel eingesetzt werden, um Kinder auf dem Schulweg und im Unterricht zu betreuen. Nicht besetzte FSJ-Stellen können nicht mehr in Stunden für Fachpersonal umgewandelt werden.

Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung wird die Schulbegleitung im ersten Jahr komplett gestrichen. Stattdessen erhalten sie individualisierte pädagogische Angebote und gegebenenfalls externe Unterstützung. Erst wenn nach einem Jahr keine ausreichende Teilhabe erreicht ist, kann eine Begleitung als nachrangige Hilfe erneut thematisiert werden. Die Maßnahme gilt für alle Neufälle, für Fälle aus dem Schuljahr 2025/26 sowie für alle Schüler mit längerfristig unverändertem Bedarf. Die Entscheidungsbefugnis verbleibt bei „Entscheidungskonferenzen“ mit Vertretern der Schule und des ReBBZ, doch die Schulbehörde erhält das letzte Wort.

Die Zahlen hinter den Kürzungen

Die eigenen Zahlen der Behörde zeigen einen starken Anstieg der genehmigten Fälle: von rund 460 im Schuljahr 2011/12 auf 3.226 im letzten Schuljahr (2024/25) und 4.011 im laufenden Schuljahr (2025/26). Die jährlichen Kosten stiegen von 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf knapp 32,6 Millionen Euro im Jahr 2024 und auf 42,15 Millionen Euro im vergangenen Jahr.

Jährliche Ausgaben für Schulbegleitung in Hamburg · Mio. €
2014
6.75 Mio. €
2024
32.6 Mio. €
2025
42.15 Mio. €

Gleichzeitig ist die Zahl der Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf auf 15.606 in diesem Schuljahr gestiegen, was 7,0 Prozent aller Schüler entspricht – rund 1.100 mehr als im Vorjahr und knapp 3.000 mehr als im Schuljahr 2019/20 vor der Pandemie.

Anzahl der jährlich genehmigten Schulbegleitungsfälle
2011/12
460
2024/25
3226
2025/26
4011

Gewerkschaft und Opposition warnen vor sinkender Teilhabe

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte den Plan scharf. Ihr Hamburger Vorsitzender Sven Quiring sagte:

Inklusion ist ein Menschenrecht, kein freiwilliger Dienst, der je nach Haushaltslage gekürzt werden kann.

Er argumentierte, dass der Rückzug der qualifizierten Begleitung und die erschwerte Zugänglichkeit der Unterstützung die Bildungs- und Teilhabechancen der betroffenen Kinder und Jugendlichen verschlechtern und Lehrkräfte sowie Schulen mit zusätzlichen Herausforderungen allein lassen würden. Die Gewerkschaft unterstützte eine Petition gegen die Kürzungen, die von betroffenen Familien und Fachleuten gestartet wurde.

Auch die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft griff die Änderungen an. Ein Sprecher sagte:

Die angekündigten Änderungen kommen massiven Kürzungen gleich, sowohl quantitativ als auch qualitativ.

Linksfraktion der Hamburgischen Bürgerschaft

Die GEW warnte zudem davor, Schulbegleitung lediglich als „untergeordnete Hilfe“ zu behandeln. Für Schüler mit körperlich-motorischem Förderbedarf, Autismus-Spektrum-Störungen oder psychosozialem Unterstützungsbedarf sei eine verlässliche und kompetente Begleitung eine zentrale Voraussetzung für gelingende Inklusion.

Hamburg

3 Quellen

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