
Haftbefehl gegen AfD-Abgeordneten Krah wegen 296 Euro unbezahlter Böhmermann-Prozesskosten erlassen
Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen, nachdem er 296,26 Euro restliche Verfahrenskosten aus seinem verlorenen Prozess gegen Satiriker Jan Böhmermann wegen einer Sekt-Behauptung nicht beglichen hatte.
Der Sekt-Streit
Der Rechtsstreit zwischen dem AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah und dem Satiriker Jan Böhmermann läuft nach Informationen von n-tv seit fast zwei Jahren. Auslöser war eine Hörer-Nachricht, die in Böhmermanns Podcast „Fest und Flauschig“ verlesen wurde. Darin hieß es, Krah habe 200 Flaschen Sekt für das gesamte Käfer-Zelt auf dem Münchner Oktoberfest bestellt. Krah reichte eine einstweilige Verfügungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein und argumentierte, eine solche Behauptung lege „Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis“ nahe und könne sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, Böhmermann habe lediglich einen Hörerbeitrag verlesen und die Zahl auf Basis eigener Recherchen schnell auf „rund 50“ Flaschen korrigiert. Eine Verletzung von Krahs Persönlichkeitsrecht wurde nicht festgestellt.
Unbezahlte Kosten und Vollstreckung
Krah beglich die Verfahrenskosten nach der Niederlage nicht freiwillig. Böhmermann musste rund 5.000 Euro im Wege der Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsverfahren) eintreiben. Krah überwies das Geld Anfang des Jahres über das Konto seines Sohnes und erklärte damals gegenüber t-online: „Ich habe gezockt“, er habe also so spät wie möglich zahlen wollen. Weitere 296,26 Euro blieben offen, was die Sache erneut vor Gericht brachte.
- Per Vollstreckung eingetrieben
- 5000 €
- Ausstehend
- 296.26 €
Haftbefehl und Immunität
Mitte Juli 2026 vereinbarte eine Gerichtsvollzieherin in Chemnitz einen Termin mit Krah zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Krah erschien nicht. Daraufhin beantragte die Gerichtsvollzieherin einen Haftbefehl, den das Amtsgericht Chemnitz erließ. Ein Gerichtssprecher bestätigte das Verfahren, wollte sich aber mit Hinweis auf die nichtöffentliche Natur des Falles nicht zum Ausgang äußern. Das Amtsgericht Chemnitz ist zuständig, weil dort Krahs Wahlkreis liegt. Das Gericht prüft nun, ob Krahs parlamentarische Immunität als Bundestagsabgeordneter aufgehoben werden muss, damit der Haftbefehl vollstreckt werden kann.
- Böhmermann liest Hörer-Nachricht vor, Krah habe 200 Flaschen Sekt auf dem Oktoberfest bestellt
- Böhmermann korrigiert auf Basis eigener Recherchen auf „rund 50“ Flaschen
- Landgericht Düsseldorf weist Krahs einstweilige Verfügungsklage ab
- Krah zahlt nach Vollstreckung rund 5.000 Euro über das Konto seines Sohnes
- Krah erscheint nicht zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bei Gerichtsvollzieherin in Chemnitz
- Amtsgericht Chemnitz bestätigt Erlass eines Haftbefehls gegen Krah
Reaktionen von beiden Seiten
Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski kritisierte Krahs Verhalten in deutlichen Worten.
Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht.
Krah erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, er habe bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt gebeten, den verbleibenden Betrag zu klären.
Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde.
Er fügte hinzu, er halte Böhmermann für „einen Widerling“ und zahle nur nach Prüfung, wobei er sich eine Rückforderung vorbehalte. Gegenüber dem Spiegel sagte Krah, er sei überrascht, dass ihm „ständig Forderungen“ „nachgeschoben“ würden, und er habe „keine Kenntnis“ vom Termin der Gerichtsvollzieherin gehabt. Die Deutsche Welle merkt zudem an, dass Böhmermann bereits 2016 in einen Rechtsstreit mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan wegen eines im Fernsehen vorgetragenen Satiregedichts verwickelt war. Die Mainzer Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen später ein, und der Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter (Paragraf 103) wurde anschließend aufgehoben.


