
Griechischer Gynäkologe wegen Kinderpornografie-Vorwürfen in Untersuchungshaft – er bestreitet Kenntnis von Dateien
Ein 52-jähriger Gynäkologe wurde festgenommen, nachdem eine US-amerikanische Kinderschutzorganisation Informationen an die griechische Polizei weitergegeben hatte. Am 12. Oktober 2026 wurde gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet; er bestreitet, von dem auf seinen Geräten gefundenen Material gewusst zu haben.
Festnahme und Beweismittel
Die Cybercrime-Einheit der griechischen Polizei nahm einen 52-jährigen Gynäkologen und Geburtshelfer wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie fest. Die Ermittlungen begannen mit Informationen, die eine amerikanische Organisation, die Kinder vor sexueller Ausbeutung schützt, an die griechischen Behörden übermittelt hatte.
Nach einer Durchsuchung seiner Wohnung und seiner Praxis beschlagnahmte die Polizei ein Mobiltelefon, einen Laptop, eine Festplatte und eine Speicherkarte. Berichten zufolge enthielten die Geräte Hunderte Dateien mit pornografischem Material und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, darunter Material mit Kindern unter 12 Jahren.
Der Vorwurf umfasst Straftaten, die über Informationssysteme und auf andere Weise begangen wurden und Minderjährige unter 12 sowie unter 15 Jahren betreffen.
Gerichtsentscheidung
Die Ermittlungsrichterin und die Staatsanwaltschaft ordneten Untersuchungshaft an und wiesen ihn in ein Gefängnis ein, während das Verfahren weiterläuft. Die Entscheidung wurde am 12. Oktober 2026 bekannt. Die Untersuchungshaft ist eine vorprozessuale Maßnahme und keine Verurteilung.
Die Verteidigung
In seiner Aussage bestritt er den Vorwurf und erklärte, er habe von dem pornografischen Material auf seinen Geräten nichts gewusst. In der Presse wird er mit dem Spitznamen „Gynäkologe des Volkes“ bezeichnet, was eine Publikation auf sein öffentliches Profil zurückführt.
Reaktion des Ärzteverbands
Der Ärzteverband von Athen (ISA) bat die Staatsanwaltschaft, die Identitätsdaten des Gynäkologen offenzulegen. Das Ersuchen erfolgte im Rahmen der disziplinarischen Befugnisse des Verbands, damit seine Disziplinargremien mögliche Maßnahmen prüfen können.
Der Verband erklärte in einer Stellungnahme:
Der Schutz der Bürger und insbesondere der Minderjährigen sowie die Sicherstellung der Einhaltung der medizinischen Ethik sind für die ISA nicht verhandelbare Prioritäten. Unter Achtung der Arbeit der Justiz bittet der Verband darum, informiert zu werden, damit er seine institutionellen Pflichten wahrnehmen kann.
Was offen bleibt
Die Berichte lassen offen, wann ein Prozesstermin angesetzt wird oder was die Disziplinargremien entscheiden werden. Das Verfahren befindet sich noch im Vorverfahrensstadium.

