
Griechenland enthüllt 884 Mio. EUR schweres Steuerentlastungspaket und Lohnerhöhungen auf der 90. TIF
Premierminister Kyriakos Mitsotakis skizzierte die Senkungen der Pauschalversteuerung für 155.000 Selbständige und den geplanten Anstieg des Mindestlohns auf 1.000 EUR bis 2028.
Steuererleichterungen für Selbstständige
Der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis kündigte auf der 90. Internationalen Messe von Thessaloniki Überarbeitungen des Rahmens der Pauschalversteuerung für unabhängige Selbstständige an. Die Maßnahmen streichen zwei spezifische Zuschläge, die zuvor das zu versteuernde Einkommen für steuerehrliche Einzelunternehmungen erhöhten: den 10%- Zuschlag auf die jährliche Lohnsumme und den 5%- Zuschlag auf den Umsatz, der den Durchschnitt des Tätigkeitscodes übersteigt. Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen schätzt, dass die Einhaltungskriterien über 90% der Selbstständigen abdecken. Rund 155.000 Berufsangehörige werden direkt von diesen Anpassungen profitieren, beginnend mit ihren Einkünften des Jahres 2026, die sich in den Steuererklärungen von 2027 widerspiegeln. Beispielsweise sinkt bei einem seit 15 Jahren betriebenen Gastronomiebetrieb mit fünf Angestellten und einer jährlichen Lohnsumme von 105.000 EUR die Bemessungsgrundlage von 27.244 EUR auf 16.744 EUR, wodurch die jährliche Steuerlast von 4.783 EUR auf 2.249 EUR sinkt.
Gezielte Entlastungen für ländliche Zonen und sektorspezifische Regelungen
Das Reformpaket enthält gezielte Anpassungen für bestimmte Berufsgruppen und geografische Zonen. Taxibetreiber haben ihr Pauschaleinkommen ausschließlich nach ihrem Eigentumsanteil zu berechnen, d.h. ein 50%- Fahrzeughalter wird auf die Hälfte des Basisbetrags besteuert. Zudem sind Minderjährige unter 18 Jahren, die Taxi-Konzessionen erben, vollständig von der Pauschalversteuerung befreit. Die Einkommensteuervorauszahlung für Einzelunternehmungen sinkt ab dem Steuerjahr 2027 von 55 % auf 50 %. Für Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern wird das Pauschaleinkommen um 50 % gekürzt, eine Ausnahmegrenze, die in Westmakedonien auf 2.200 Einwohner ausgedehnt wird.
- Abschaffung der Zuschläge bei der Pauschalversteuerung für jährliche Einkünfte von Selbständigen
- Nullsteuersatz für Landwirte und Dreikindfamilien bis zu 20.000 EUR tritt in Kraft
- Mindestlohn steigt auf 960 EUR brutto, Anpassung der öffentlichen Gehälter an den Privatsektor
- Mindestlohn erreicht 1.000 EUR brutto, Dienstaltersstufen steigen auf bis zu 1.300 EUR
Mindestlohnentwicklung und öffentliche Gehälter
Die Regierung stellte einen mehrjährigen Zeitplan für gesetzliche Lohnerhöhungen und Anpassungen der Sozialleistungen auf. Der Brutto-Mindestlohn im Privatsektor, derzeit bei 920 EUR pro Monat (797 EUR netto für Arbeitnehmer unter 25 Jahren und 772 EUR netto für Arbeitnehmer über 30 Jahren), steigt zum 1. April 2027 auf 960 EUR. Eine weitere Erhöhung im Januar 2028 bringt die Bruttobasis auf mindestens 1.000 EUR pro Monat (871 EUR netto unter 25 Jahren und 831 EUR netto über 30 Jahren). Dienstalterszulagen werden parallel zur Basislinie steigen und bei einer dreijährigen Stufe 1.100 EUR brutto, bei zwei Stufen 1.200 EUR und bei drei Stufen 1.300 EUR erreichen. Die Basisgehälter im öffentlichen Sektor werden ab April 2027 direkt an diese Anpassungen im Privatsektor gekoppelt, was zu jährlichen Gehaltssteigerungen von über 900 EUR für Beamte führt.
Haushaltspielraum und strukturelle Steuersenkungen
Das gesamte Regierungsmaßnahmenpaket hat einen geschätzten Wert von 2,2 Mrd. EUR für das Jahr 2027, wobei die vollständige Entlastung bei voller Reife 3,5 bis 5 Mrd. EUR an Marktliquidität und fiskalischer Unterstützung erreicht. Die Steuersenkungen, die mit den Steuererklärungen für 2027 in Kraft treten, belaufen sich auf insgesamt 884 Mio. EUR. Davon entfallen 535 Mio. EUR auf bestehende Rechtsvorschriften gemäß Gesetz 5246/2025, bestehend aus 402 Mio. EUR aus angepassten Einkommensteuertarifen, 90 Mio. EUR aus Zwischenmietsteuersätzen und 43 Mio. EUR aus Befreiungen für Stiftungen und Vermächtnisse. Die verbleibenden 349 Mio. EUR sind neu angekündigte Kernmaßnahmen, darunter 170 Mio. EUR, die für Änderungen der Pauschalversteuerung vorgesehen sind. Landwirte und Dreikindfamilien erhalten ebenfalls eine Steuerfreigrenze für Jahreseinkommen bis zu 20.000 EUR, beginnend im Januar 2027.
- Income tax scale adjustments
- 402 €M
- New core fiscal measures
- 349 €M
- Intermediate rental tax rate
- 90 €M
- Foundation and bequest exemptions
- 43 €M

