
Griechenland eröffnet Überprüfung der Berechtigung für Wohnungsrenovierungsprogramm mit 36.000 € Zuschuss
Griechische Hausbesitzer können ab heute prüfen, ob sie für staatliche Zuschüsse von bis zu 36.000 € zur Renovierung älterer Immobilien in Frage kommen; die vollständigen Anträge werden am 1. September geöffnet.
Programmstart
Griechenland führt sein neues Förderprogramm ‚Home Renovation‘ (Ανακαίνιση Κατοικίας) in zwei Phasen ein. Ab heute, Montag, den 15. Juni, können Eigentümer über das Portal gov.gr mit ihren Taxisnet-Zugangsdaten prüfen, ob sie die Aufnahmekriterien erfüllen.
Das vollständige Antragsfenster soll am 1. September 2026 geöffnet werden.Am Montag geht jeder hinein, um zu sehen, ob er berechtigt ist, und sofern dies der Fall ist, kann er ab dem 1. September mit dem Antrag fortfahren.
Wer ist berechtigt?
Das Programm richtet sich an Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, denen die Mittel für die Renovierung ihrer Häuser fehlen. Eine vierköpfige Familie mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von bis zu 45.000 € kann berechtigt sein. Höhere Fördersätze sind für schutzbedürftige Gruppen vorgesehen: Menschen mit Behinderungen, Familien mit drei oder mehr Kindern, Alleinerziehende, Jugendliche zwischen 25 und 35 Jahren sowie Liegenschaften in Bergregionen oder auf Inseln. Es können nur rechtmäßig bestehende Wohnungen, die bis Ende 1990 gebaut wurden, einen Energieausweis der Klasse C oder schlechter besitzen und eine Hauptfläche von bis zu 120 m² (150 m² für kinderreiche Familien) haben, beantragt werden. Immobilien, die als Kurzzeitvermietungen (Airbnb-Typ) genutzt werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Die Zuschüsse decken bis zu 95 % der Renovierungskosten, gedeckelt bei 36.000 € pro Wohnung oder 300 € pro Quadratmeter. Das Programm ist ausdrücklich für die Renovierung und nicht für energetische Sanierungsmaßnahmen konzipiert. Zulässige Arbeiten umfassen den Austausch von Fenstern, die Renovierung von Küche und Bad, den Austausch von Böden, die Reparatur von Schäden sowie andere funktionale und ästhetische Verbesserungen. Etwa 80 % des Gesamtbudgets von 500 Mio. € fließen in Reparaturen und 20 % in energetische Verbesserungen.
Antragsverfahren und nächste Schritte
Der heutige Berechtigungscheck erfordert weder einen Gebäudeausweis noch einen Energieausweis; für den ersten Schritt genügt eine eidesstattliche Erklärung.
Nach Beginn der Antragsphase werden die Genehmigungen stufenweise bearbeitet: Zuerst werden niedrigere Zuschussanträge bearbeitet, dann Anträge um 25.000 € und schließlich solche, die sich der Obergrenze von 36.000 € nähern. Die Mittel werden unmittelbar nach der Genehmigung direkt auf ein spezielles Konto überwiesen. Ein paralleles Eigennutzer-Renovierungsprogramm (‚Ανακαινίζω‘) mit ähnlichen Bedingungen wird in etwa zwei Monaten starten.Es ist nicht verpflichtend. Wir haben vorgesehen, dass dies bei den Anträgen durch eine eidesstattliche Erklärung abgedeckt werden kann.
Bedingungen und Einschränkungen
Renovierte Wohnungen müssen entweder vom Eigentümer bewohnt oder für fünf Jahre vermietet werden, wobei die Miete für die ersten drei Jahre festgelegt ist. Kurzzeitvermietungen bleiben für die gesamte Dauer untersagt. Das Programm zielt darauf ab, rund 25.000 Wohnungen zu renovieren und wird mit rund 500 Mio. € aus 14 verschiedenen operationellen Programmen des NSRF (ΕΣΠΑ) 2021–2027 finanziert.


