
Griechenland erlässt neuen Raumordnungsrahmen für erneuerbare Energien mit regionaler 1,5 %-Flächenbegrenzung
Griechenland veröffentlichte am 19. August 2026 einen überarbeiteten Raumordnungsrahmen, der die Vorschriften von 2008 durch strenge Standortausschlüsse und eine landesweite Flächenobergrenze von 1,5 % pro Regionaleinheit für neue Solaranlagen ersetzt.
Die griechische Regierung hat einen überarbeiteten speziellen Raumordnungsrahmen für erneuerbare Energien erlassen, der durch einen Ministerialbeschluss formell genehmigt und am 19. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Der neue Raumordnungsplan ersetzt den vorherigen Rechtsrahmen aus dem Jahr 2008, einer Zeit, in der die Erzeugung erneuerbarer Energie einen wesentlich geringeren Anteil am griechischen Energiemix ausmachte. In den letzten 18 Jahren haben der Ausbau von Wind- und Solaranlagen sowie die kommerzielle Energiespeicherung die territorialen Anforderungen verändert. Der aktualisierte Rahmen zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien von einer raschen Marktdurchdringung hin zu einem strukturierten Raummanagement bis 2050 zu lenken.
- Erster Raumordnungsrahmen für Anlagen erneuerbarer Energien wird etabliert
- Überarbeiteter Raumordnungsrahmen wird im Amtsblatt veröffentlicht
- Zieldatum für 43 % erneuerbaren Anteil am Bruttoendenergieverbrauch
Die Politik legt festgelegte geografische Grenzen für Investitionen in erneuerbare Energien fest, indem sie bestimmte Gebiete für die industrielle Entwicklung ausweist und gleichzeitig Ausschlusszonen zum Schutz natürlicher Lebensräume definiert.
Unser Ziel ist es, mehr griechische Energie aus Sonne und Wind zu gewinnen, unsere Energieautonomie zu stärken und erschwinglichere Preise für Haushalte und Unternehmen zu sichern.
Solareinschränkungen und regionale Obergrenzen
Der Rahmen schafft einheitliche landesweite Beschränkungen für die Standortwahl neuer Photovoltaikanlagen. Solarprojekte sind in Schutzgebieten des Natura-2000-Netzes, Wäldern und Waldflächen, Ramsar-Feuchtgebieten, kleinen Inselfeuchtgebieten, Nationalparks, ausgewiesenen Naturdenkmälern und ästhetischen Wäldern ausgeschlossen. Die Entwicklung ist ebenfalls in ausgewiesenen Landschaften von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit, geschützten Kulturstätten, straßenlosen Gebieten und Küstenbadegewässern verboten. Nach Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultationsphase erweiterte die Regierung diese Ausschlüsse auf historische Stätten, antike Denkmäler und geografische Zonen, die Wasserquellen für die menschliche Trinkwasserversorgung enthalten.
Schwimmende Solaranlagen unterliegen zusätzlichen sektorspezifischen Beschränkungen. Die Planer schlossen schwimmende Photovoltaikanlagen von Meeres-Tauchparks, Gebieten mit kürzlichen Schiffswracks, aktiven Meeresankerzonen und künstlichen Unterwasserattraktionen aus, um maritime Aktivitäten und den Küstentourismus zu schützen.
Um die territoriale Sättigung zu mildern und die Landwirtschaft zu schützen, führt der Rahmen einen Tragfähigkeitsmechanismus ein, der für jede Regionaleinheit berechnet wird. Nach dieser Regel darf die Gesamtfläche neuer bodenmontierter Photovoltaikanlagen eine Obergrenze von 1,5 % der gesamten Landfläche jeder einzelnen Regionalen Einheit nicht überschreiten. Diese Obergrenze reagiert direkt auf lokale Bedenken hinsichtlich der kumulativen Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche und der Landschaftsverschlechterung in Regionen mit hoher Energiedichte.
Ausschlüsse für Windkraftanlagen
Die aktualisierten Vorschriften legen strengere räumliche Grenzen für Windenergieprojekte auf dem griechischen Festland und den Inseln fest. Der Bau neuer Windparks ist in der gesamten Region Attika und im Großraum Thessaloniki verboten. Standortverbote gelten auch für alle geografischen Gebiete oberhalb von 1.200 Metern Höhe. Windentwicklungen sind zudem in Ramsar-Feuchtgebieten, kleinen Inselfeuchtgebieten und Landschaften von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit ausgeschlossen, was mehrere Umweltauflagen für Solarinfrastruktur widerspiegelt.
Klimaziele und politische Ziele
Der Raumordnungsrahmen ist auf die nationalen Ziele des griechischen Nationalen Energie- und Klimaplans abgestimmt. Der Plan legt rechtsverbindliche Benchmarks für 2030 fest, die einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 43 % am Bruttoendenergieverbrauch anstreben. Für den Stromsektor insbesondere schreibt der Plan vor, dass erneuerbare Quellen bis zum Ende des Jahrzehnts 75,7 % des Bruttoendstromverbrauchs decken.
- Bruttoendenergieverbrauch
- 43 %
- Bruttoendstromverbrauch
- 75.7 %
Umwelt- und Energieminister Stavros Papastavrou erklärte, dass die Nutzung von Solar- und Windressourcen eine strukturierte Planung, klare Regeln und Umweltschutz erfordere. Der überarbeitete Rahmen legt klare territoriale Kriterien fest, die es dem Energiesektor ermöglichen, seine Kapazitäten auszubauen und gleichzeitig gefährdete Kultur- und Naturstätten zu schützen.


