
Griechenland beantragt EU-Ausweichklausel für über 1 Milliarde Euro an Investitionen in die Energieresilienz
Griechenlands Finanzminister Pierrakakis bat die Europäische Kommission, die nationale Ausweichklausel auf Energie auszuweiten, um fiskalischen Spielraum für Investitionen von über 1 Milliarde Euro bis 2028 zu schaffen, zusätzlich zu 2,4 Milliarden Euro an Verteidigungsflexibilität.
Griechenland beantragt Ausweitung der Energieausweichklausel
Am Donnerstag, den 6. August, reichte Griechenland einen formellen Antrag bei der Europäischen Kommission ein, den Anwendungsbereich der bestehenden nationalen Ausweichklausel (National Escape Clause, NEC) auf Investitionen in die Energieresilienz auszuweiten. Der Antrag wurde von Minister für Nationalwirtschaft und Finanzen Kyriakos Pierrakakis gestellt, mit dem Ziel, zusätzlichen fiskalischen Spielraum für Energieinvestitionen zu schaffen, die bis 2028 voraussichtlich über 1 Milliarde Euro betragen. Die Investitionen werden aus nationalen Mitteln finanziert und wären von den Obergrenzen der EU für den Anstieg der primären Nettoausgaben ausgenommen, und zwar bis zu 0,3 % des BIP pro Jahr und bis zu 0,6 % kumulativ für den Zeitraum 2026–2028. Die Ausgaben werden weiterhin auf den Primärsaldo und die Staatsverschuldung Griechenlands angerechnet.
Europäischer Rahmen und fiskalische Grenzen
Die Europäische Kommission erweiterte den Anwendungsbereich der bestehenden nationalen Ausweichklausel, die ursprünglich nur Verteidigungsausgaben im Rahmen des Plans ReArm Europe/Readiness 2030 abdeckte, um auch Maßnahmen einzubeziehen, die die Widerstandsfähigkeit der europäischen Energiesysteme stärken und den Übergang weg von fossilen Brennstoffen beschleunigen. Diese Möglichkeit wurde erstmals im Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2026 vorgesehen. Der griechische europäische Haushaltsplan sieht maximale jährliche Steigerungen der Nettoausgaben von 3,6 % im Jahr 2026, 3,1 % im Jahr 2027 und 3,0 % im Jahr 2028 vor. Die Ausweichklausel erlaubt vorübergehende Abweichungen von diesen Grenzen für bestimmte Ausgabenkategorien.
- 2026
- 3.6 %
- 2027
- 3.1 %
- 2028
- 3 %
Kombinierte fiskalische Flexibilität
Die Verteidigungs- und Energieausweichklauseln zusammen schaffen eine fiskalische Flexibilität von über 3,4 Milliarden Euro über drei Jahre. Auf der Verteidigungsseite geht die offizielle Haushaltsplanung von Verteidigungsausgaben in Höhe von etwa 0,3 % des BIP über dem Referenzniveau von 2024 aus, was etwa 780 Millionen Euro im Jahr 2026, 810 Millionen Euro im Jahr 2027 und 840 Millionen Euro im Jahr 2028 entspricht, insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro. Addiert man die Energieinvestitionen von über 1 Milliarde Euro bis 2028, ergibt sich eine Gesamtsumme von über 3,4 Milliarden Euro. Die Energieflexibilität kommt jedoch nicht zusätzlich zur maximalen Obergrenze der Verteidigungsklausel hinzu. Sie fällt unter die bestehende Gesamtobergrenze von bis zu 1,5 % des BIP und hat eine eigene Obergrenze von bis zu 0,3 % des BIP pro Jahr und bis zu 0,6 % kumulativ für 2026–2028.
- 2026
- 780 Mio. €
- 2027
- 810 Mio. €
- 2028
- 840 Mio. €
Verteidigungsausgaben bereits gebunden
Der größte Teil der erhöhten Verteidigungsausgaben ist bereits durch Ausrüstungslieferprogramme gebunden. Der offizielle mehrjährige Haushaltsplan sieht Ausrüstungslieferungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2026, 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2028 vor. Die Ausweichklausel deckt nicht den vollen Betrag dieser Lieferungen ab, sondern nur die zusätzliche Belastung gegenüber dem Referenzniveau von 2024. Folglich stellt der Großteil der Verteidigungsflexibilität keine ungebundene Reserve dar; er wird durch bereits geplante Lieferungen und die schrittweise Umsetzung von Beschaffungsprogrammen absorbiert.
- 2026
- 2.3 Mrd. €
- 2027
- 2.4 Mrd. €
- 2028
- 2.6 Mrd. €
Investitionskategorien und nächste Schritte
Die Investitionen in die Energieresilienz werden Energiespeicherprojekte aus erneuerbaren Quellen, Energieeffizienzmaßnahmen, energetische Gebäudesanierungen und Infrastrukturprojekte umfassen, die zur Stärkung der Energieresilienz des Landes beitragen. Die endgültige Festlegung der Investitionen erfolgt in den kommenden Monaten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien. Der Antrag beinhaltet keine automatische Auszahlung von Mitteln, sondern schafft den fiskalischen Spielraum für Griechenland, um Energieinvestitionen durchzuführen, ohne dass diese Ausgaben gegen die Obergrenzen der EU für den Anstieg der primären Nettoausgaben angerechnet werden.
Die Einreichung des griechischen Antrags setzt die Strategie der Regierung und von Premierminister Kyriakos Mitsotakis zur Stärkung der Energieresilienz des Landes im europäischen Rahmen um.


