
EU-Gerichtshof bestätigt Kartellstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google wegen Android-Vormachtstellung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag eine Geldstrafe von 4,125 Milliarden Euro endgültig bestätigt und damit Googles Berufung gegen die Strafe wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung durch das Betriebssystem Android zurückgewiesen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) fällte am 2. Juli 2026 ein endgültiges Urteil und wies die Berufung von Google und seiner Muttergesellschaft Alphabet gegen eine Rekordkartellstrafe ab. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2018 auf 4,34 Milliarden Euro festgesetzte Strafe wurde 2022 von einem niedrigeren EU-Gericht auf 4,125 Milliarden Euro reduziert und nun vom Luxemburger Gericht endgültig bestätigt.
Der Fall dreht sich um Praktiken, die die Europäische Kommission als rechtswidrig einstufte, bei denen Google sein mobiles Betriebssystem Android nutzte, um seine eigenen Such- und Browserdienste zu stärken. Das Gericht befand, dass Google Smartphone-Herstellern restriktive Lizenzbedingungen auferlegte, die sie zwangen, Google Search und Chrome vorzuinstallieren, um Zugang zum essentiellen Play Store zu erhalten.
Kern des Kartellverfahrens
Europäische Regulierungsbehörden identifizierten drei Hauptstränge wettbewerbswidrigen Verhaltens. Die Hersteller mussten Googles Suchmaschine und Chrome-Browser in Android-Geräte integrieren. Das Unternehmen hinderte Telefonhersteller auch daran, Geräte mit alternativen, abgespaltenen Versionen des Betriebssystems zu entwickeln. Schließlich zahlte Google an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber, um die ausschließliche Integration der Google-Such-App auf Mobiltelefonen zu gewährleisten.
In einer teilweisen Aufhebung strich das Gericht den Teil der Entscheidung, der einige Umsatzbeteiligungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der exklusiven Vorinstallation von Google Search betraf, was zur Reduzierung der Gesamtstrafe führte. Alphabet haftet gemeinsam für 1,521 Milliarden Euro der Strafe.
Das endgültige Urteil
Der EuGH stellte fest, dass das Gericht bei der Ahndung der wettbewerbswidrigen Praktiken keinen Rechtsfehler begangen habe. Es bestätigte, dass die angefochtenen Maßnahmen geeignet waren, den Wettbewerb einzuschränken und Googles beherrschende Stellung zu stärken. Das Gericht bestätigte insbesondere die Bewertung der Vereinbarungen, die Hersteller daran hinderten, Geräte auf Basis von nicht von Google genehmigten Android-Versionen zu vermarkten, und wies die vom Unternehmen vorgebrachten Rechtfertigungen zurück.
Die von Google und seiner Muttergesellschaft Alphabet gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Berufung wird zurückgewiesen, wodurch die Strafe für den Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Google Search im Rahmen des Android-Betriebssystems bestätigt wird.
Historische Bedeutung der Strafe
Die Geldstrafe ist die höchste, die Brüssel jemals in einem Wettbewerbsfall verhängt hat. Sie folgt auf eine separate Strafe von 2,7 Milliarden Euro gegen Google aus einem früheren Jahr wegen manipulierte Suchergebnisse, gegen die das Unternehmen noch immer Berufung einlegt. Die Europäische Kommission hatte ihre Entscheidung ursprünglich 2018 getroffen, nachdem 2013 eine Beschwerde der FairSearch-Gruppe eingereicht worden war, der Wettbewerber wie Nokia, Microsoft und Oracle angehörten.
Android hat mehr Auswahl für alle geschaffen, nicht weniger. Ein lebendiges Ökosystem, schnelle Innovationen und niedrigere Preise sind klassische Merkmale eines robusten Wettbewerbs.
Breitere Auswirkungen
Die Entscheidung beendet einen langen Rechtsstreit, der alle verfügbaren EU-Instanzen durchlaufen hat. Sie untermauert das Engagement der Europäischen Kommission zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken im digitalen Sektor und dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsstrategie großer Technologieunternehmen haben. Das Urteil bestätigt, dass die Kommission befugt war, von Google zu verlangen, sein rechtswidriges Verhalten innerhalb von 90 Tagen nach der Entscheidung von 2018 wirksam einzustellen.


