Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Antrag der Berliner Linken gegen die Äußerungen von Manuel Hagel abgelehnt und ihn als Parteipolitiker eingeordnet; bekannt gegeben am Donnerstag, 22. Oktober 2026.
Eine Umfrage von FOCUS online ergab, dass 72 Berliner Polizeibeamte seit der Wahl im September eine Versetzung erfragt oder beantragt haben, 58 davon nach Baden-Württemberg.
Benjamin Jendro von der GdP Berlin sagte, die Zahl sei in wenigen Wochen viel, und Berlin habe 18.500 uniformierte Beamte.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung des Berliner Landesverbands der Linken zurückgewiesen, der Baden-Württemberg untersagen lassen wollte, zwei Aussagen von Manuel Hagel (CDU) über die Berliner Polizei und die Partei zu wiederholen. Das Gericht gab die Entscheidung am Donnerstag, 22. Oktober 2026, bekannt, nachdem es den Antrag am Mittwoch abgelehnt hatte. Nach Auffassung des Gerichts sprach Hagel als Parteipolitiker und nicht in seiner Rolle als Landesinnenminister, da er sich nicht auf die besondere Amtsautorität seines Ministeriums berufen und keine amtlichen Ressourcen zur Verbreitung der Äußerungen genutzt habe. Die Aussagen seien daher der politischen Auseinandersetzung zuzuordnen und von der Meinungsfreiheit geschützt; die für amtliches Handeln geltende Pflicht zu Sachlichkeit und Neutralität greife nicht. Auch die Bezeichnung als Innenminister in einem Bericht der „Bild“ reiche nicht aus, um einen Bezug zu seinem Amt herzustellen.
In einem Bericht der „Bild“ soll Hagel die Berliner Polizei als „zu gut“ für einen „linken Clan-Bürgermeister“ bezeichnet haben, der ihr Ressourcen und Befugnisse wegnehmen wolle – eine Anspielung auf Elif Eralp, die Spitzenkandidatin der Linken. Zudem soll er der Berliner Linken vorgeworfen haben, die innere Sicherheit zu ruinieren und der Polizei das Licht auszuschalten. Die Linke wollte beide Aussagen verbieten lassen. Eine für die Partei tätige Anwaltskanzlei schickte Hagel eine Unterlassungserklärung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt; die Partei behielt sich weitere rechtliche Schritte vor, falls er nicht nachkommt. Aus Hagels Umfeld hieß es gegenüber der Agentur, er werde sie nicht unterzeichnen.
Nach dem Wahlsieg der Linken bei der Berliner Landtagswahl im September hatten Baden-Württemberg und Brandenburg Berliner Polizeibeamte offen zur Versetzung eingeladen. Eine Umfrage von FOCUS online unter allen Ländern ergab, dass 72 Berliner Beamte seither eine Versetzung in ein anderes Bundesland erfragt oder beantragt haben. Davon bekundeten 58 Interesse an einem Wechsel nach Baden-Württemberg, zehn nach Bayern, drei nach Thüringen und einer nach Bremen; zwei Länder antworteten nicht. Der Berliner Polizei zufolge sind ihr seit dem 6. September sieben förmliche Versetzungsanträge bekannt. Sie meldete 36 Versetzungen in andere Bundesländer im Jahr 2024 und 22 im Jahr 2025. Die Differenz erklärt sich damit, dass Beamte eine Anfrage bei einem anderen Bundesland nicht angeben müssen, bevor sie tatsächlich einen Versetzungsantrag in Berlin stellen.
Benjamin Jendro, Sprecher der Berliner Landesvertretung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte FOCUS online, die Zahl überrasche die Gewerkschaft nicht, sei aber in wenigen Wochen viel. Sollte sich das zu einem Muster entwickeln, könne die Behörde theoretisch fast eine einheitengroße Einheit verlieren, und eine Berliner Polizeidirektion könne binnen zwei Jahren verschwinden. Berlin hat 18.500 uniformierte Polizeibeamte. Jendro sagte, ein Länderwechsel sei bislang „nahezu unmöglich“ gewesen, weil sich die Landesinnenminister gegen Abwerbung verständigt hätten; dies scheine nun überholt. Er warnte zudem, viele junge Beamte kündigten in Berlin und gäben ihre bescheidenen Pensionsansprüche auf, um sich in anderen Bundesländern zu bewerben – eine langfristige Gefahr.
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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag der Berliner Linken abgelehnt, mit dem sie dem baden-württembergischen Innenminister Manuel Hagel Äußerungen über die Berliner Polizei und die Partei verbieten lassen wollte. 72 Berliner Beamte haben inzwischen Versetzungen in andere Bundesländer beantragt.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Focus, N-tv, DIE WELT und weiteren Medien. Veröffentlicht .